Ein neues Jahr, ein neues Glück. In jedem neuen Geschäftsjahr ab der Gründung ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihres Unternehmens verschaffen.

So sehen Sie, wie Ihr Unternehmen finanziell dasteht und ob Sie Schritte einleiten müssen, um seine Zahlungs- und Handlungsfähigkeit zu verbessern. Ein wichtiges Werkzeug bei dieser Aufgabe stellt eine Eröffnungsbilanz dar.

→ Vorlage für Ihren Ihre Budgetplanung [Kostenloser Download]

Was enthält eine Eröffnungsbilanz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bestimmte Informationen in einer Eröffnungsbilanz zwingend enthalten sein müssen. Hierzu gehören unter anderem der Name, der Sitz und das Gründungsdatum sowie die Namen und Unterschriften aller Geschäftsführer und/oder Geschäftsführerinnen.

Es soll aus der Bilanz deutlich werden, wer in einem Betrieb die Verantwortung trägt und welche Ansprechpartner und/oder Ansprechpartnerinnen bei Fragen oder Problemen zur Verfügung stehen.

In einem weiteren Schritt tragen Sie alle Vermögenswerte Ihres Betriebs in die Eröffnungsbilanz ein. Hierbei müssen Sie zwischen Aktiva (linke Seite) und Passiva (rechte Seite) unterscheiden:

  • Zur Aktivseite der Bilanz gehören unter anderem das Anlagevermögen in Form von Immobilien, Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeugen sowie das Umlaufvermögen mit Vorräten, Waren, Bankguthaben und Kassenbeständen.
  • Zur Passivseite der Bilanz rechnen Sie hingegen Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wie Bankverbindlichkeiten.

Über das Eröffnungsbilanzkonto übertragen Sie die Anfangsbestände der Eröffnungsbilanz auf die aktiven und passiven Bestandskonten.

Die Eröffnungsbilanz an einem Beispiel erklärt

Die folgende Tabelle gibt einen Eindruck davon, wie eine Eröffnungsbilanz aussehen und wie die Aktivseite und die Passivseite jeweils gestaltet sein können:

Eröffnungsbilanz Beispiel

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Eine Eröffnungsbilanz müssen Sie einerseits bei der Gründung eines Unternehmens und andererseits zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres erstellen. Hierfür benötigen Sie ein Eröffnungsbilanzkonto. Die Eröffnungsbilanz bildet dabei immer dieselben Werte wie die Schlussbilanz des vergangenen Geschäftsjahres ab. Unterscheiden sich die Zahlen auf der Aktivseite und der Passivseite voneinander, liegen bei einer der beiden Bilanzen Fehler vor.

Des Weiteren müssen Sie eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn Sie eine Währungsänderung vornehmen, da sich das auf die vorhandenen Vermögenswerte auswirkt.

Ferner wird eine Eröffnungsbilanz notwendig, wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Inhaber- oder Gesellschafterwechsel vornehmen. Außerdem verändert sich die wirtschaftliche Richtung einer Firma deutlich, wenn diese eine Fusion eingeht. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls eine Eröffnungsbilanz anfertigen. Dasselbe gilt, wenn Ihr Unternehmen eine neue Rechtsform bekommt und somit in Zukunft anders arbeitet als bisher.

Wer erstellt eine Eröffnungsbilanz?

Alle Unternehmen, die zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, müssen dies folglich auch für die Eröffnungsbilanz tun. Wer also die Jahresgewinne mittels einer GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) erstellt, muss auch eine Eröffnungsbilanz anfertigen.

Hierzu gehören ganz allgemein Kaufmänner und Kauffrauen e. K. sowie verschiedene Unternehmensformen wie OHG, KG und GmbH & KG als Personengesellschaften. Des Weiteren müssen alle Kapitalgesellschaften eine Eröffnungsbilanz anfertigen. Das betrifft unter anderem die GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) und andere.

Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz sind laut § 241a HGB somit Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmen, solange ihr Jahresumsatz 600.000 Euro und ihr Gewinn 60.000 Euro nicht übersteigt. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Status eines Unternehmens verändern kann.

Steigen die Umsätze oder der Gewinn deutlich an, muss das jeweilige Unternehmen ab den Schwellenwerten ebenfalls eine Eröffnungsbilanz (und auch eine Schlussbilanz) erstellen, was die Buchführung verkompliziert. Sie gehen dann so vor, als hätten Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet, und wenden eine Eröffnungsbilanz in Form einer Umwandlungsbilanz an.

Lohnt sich der Einsatz eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin?

Je nach Größe und Art eines Unternehmens fällt eine Eröffnungsbilanz umfassender oder kompakter aus. Gerade bei einer Gründungsbilanz sind Unternehmer und Unternehmerinnen häufig auf professionelle Unterstützung angewiesen, da sie sich mit der Buchführung noch gar nicht auskennen. Die späteren Eröffnungsbilanzen zu Beginn eines Geschäftsjahres können viele hingegen mit etwas Mühe selbst erstellen.

Eine gute Hilfe bietet eine Steuerberatung. Diese kennt sich mit unterschiedlichen Rechtsformen aus und weiß, worauf es bei der Erstellung einer Eröffnungsbilanz, aber auch einer Schlussbilanz und der Buchführung im Allgemeinen ankommt.

Sie hilft bei der Bewertung von Sachanlagen, dient als neutraler Schiedsrichter im Gesellschafterkreis, hält Formen und Fristen ein und vermeidet Probleme und Kosten, die sich aus Fehlern bei der Erstellung einer Eröffnungsbilanz oder im Umgang mit dem Eröffnungsbilanzkonto ergeben.

Es ist sinnvoll, wenn Sie deutlich vor der eigentlichen Gründung eine steuerliche Beratung einholen, um einen geeigneten Steuerberater oder eine geeignete Steuerberaterin für sich und Ihre Anliegen zu finden.

Fazit: Die Eröffnungsbilanz professionell, fristgerecht und fehlerfrei erstellen

Auf den Großteil von Unternehmen kommt eine Eröffnungsbilanz früher oder später zu. Einige müssen sich bereits bei der Gründung damit auseinandersetzen, andere erst, wenn ihr Betrieb eine bestimmte Größe erreicht hat.

In jedem Fall ist es wichtig, eine Eröffnungsbilanz (ebenso wie eine Gründungsbilanz, eine Umwandlungsbilanz und eine Schlussbilanz) professionell zu erstellen und Fehler zu vermeiden. Wenn Sie keine eigene Abteilung für Buchhaltung im Unternehmen haben, lohnt es sich, diese Aufgabe an eine externe Steuerberatung auszulagern.

Auf diese Weise wird die Eröffnungsbilanz professionell, fristgerecht und fehlerfrei erstellt. Sie können sich auf Ihren Betrieb und dessen Entwicklung fokussieren und müssen sich nicht in die oft trockenen und anspruchsvollen Steuerthemen tief einarbeiten.

New call-to-action

Titelbild: megaflopp / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 17. März 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Buchhaltung