Jedes Unternehmen verfügt über Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit und schon gar nicht in die Hände von Mitbewerbern gelangen dürfen. Mit dem Verlust oder der Offenlegung solcher Informationen gehen teils erhebliche finanzielle Einbußen für einen Betrieb einher. Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) schützt solche sensiblen Daten vor fremdem Zugriff, legt den Unternehmen allerdings auch Pflichten auf.

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Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine nicht öffentliche Information, die für ein Unternehmen einen gewissen Wert hat. Entsprechend besteht ein generelles Interesse seitens des Betriebs daran, die jeweilige Information geheim zu halten. Den meisten war das aus der Praxis bereits klar, das Geschäftsgeheimnisgesetz nimmt allerdings erstmals eine ausdrückliche Definition vor.

Zudem zeichnet sich ein Geschäftsgeheimnis dadurch aus, dass es durch spezielle Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist. Unternehmen sind folglich dazu verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um eine missbräuchliche Nutzung der geheimen Informationen zu verhindern.

Im Gesetz wird bewusst auf eine Eingrenzung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ verzichtet. Hierdurch sollen möglichst viele Arten von Daten und Informationen den Geheimnisschutz genießen.

Folgende Dinge fallen unter anderem darunter:

  • Algorithmen
  • Baupläne
  • Businesspläne
  • Kundenlisten
  • Rabattstaffelungen
  • Rezepturen
  • Verkaufszahlen

Verschiedene Geheimhaltungsmaßnahmen

Inhaber bzw. Inhaberinnen von Unternehmen müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, um die Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Nur wenn sie das tun, können sie einen Schutz im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes geltend machen. Grundsätzlich wird zwischen organisatorischen, vertraglichen und technischen Maßnahmen unterschieden.

Eine organisatorische Maßnahme besteht beispielsweise darin, Geschäftsgeheimnisse eindeutig als solche zu benennen und ihren Wert für die Firma zu betonen. Außerdem sollten regelmäßig Kontrollen erfolgen. So stellen Sie sicher, dass die jeweiligen Richtlinien zur Geheimhaltung eingehalten werden.

Vertragliche Maßnahmen umfassen beispielsweise Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Zugriff auf sensible Informationen haben oder sogar mit diesen arbeiten. In solchen Verträgen wird klar geregelt, welche Maßnahmen die Angestellten ergreifen müssen, um die vertraulichen Informationen zu schützen.

Technische Maßnahmen sehen zum Beispiel vor, dass vertrauliche Daten verschlüsselt werden müssen. Hierfür müssen sichere und verlässliche Verschlüsselungen genutzt werden.

Was deckt das GeschGehG ab und was nicht?

Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Unternehmen vor dem Zugriff, der Aneignung und der Kopie Unbefugter auf Geschäftsgeheimnisse. Ein solches Verhalten wäre strafbar, sodass die Unternehmen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen können. Als Täter bzw. Täterin kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen infrage, wenn diese sich die Geschäftsgeheimnisse rechtswidrig beschaffen und diese einsetzen oder veröffentlichen.

Anders sieht es aus, wenn andere eine Idee, die hinter dem Geschäftsgeheimnis steht, selbst entdecken oder diese eigenständig schöpfen. Wenn zwei Unternehmen unabhängig voneinander dieselbe Idee haben, ist das nicht strafbar. Ebenso ist der Geheimnisschutz aufgehoben, wenn die Arbeit des Betriebsrats hierunter leidet. In diesem Fall greifen Informations- und Anhörungsrechte des Betriebsrats.

Ebenso ist Reversed Engineering nicht strafbar. Hiermit ist gemeint, dass Unternehmen ein fertiges Produkt kaufen, studieren und anhand ihrer Erkenntnisse ein vergleichbares Produkt bauen. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das jeweilige Produkt durch ein Patent geschützt ist.

Wie lange sind Geschäftsgeheimnisse geschützt?

Ein Geschäftsgeheimnis ist nicht unbegrenzt lange schützenswert. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass vertrauliche Informationen nur für einen bestimmten Zeitraum (meist 5 Jahre) unter das GeschGehG fallen. Danach müssen Unternehmen nachweisen, dass nach wie vor ein hohes Schutzbedürfnis des jeweiligen Geheimnisses besteht. Das ist deutlich aufwendiger als bei weniger alten Informationen.

Zudem dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht frei zugänglich und allgemein bekannt sein. Sobald sie das sind, erfahren sie keinen besonderen Schutz durch das GeschGehG mehr. Weiterhin dürfen die sensiblen Informationen nicht ungeschützt sein.

Wer beispielsweise auf eine Verschlüsselung oder andere angemessene Schutzmaßnahmen verzichtet, läuft Gefahr, nicht durch das Geschäftsgeheimnisgesetz geschützt zu sein. Nicht zuletzt muss ein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung bestehen, damit das Gesetz greift.

Schützt das GeschGehG vor Whistleblowern und Whistleblowerinnen?

Der englische Begriff „Whistleblower“ beschriebt Menschen, die vertrauliche Daten an die Öffentlichkeit bringen, um Missstände aufzudecken. Das Fehlverhalten eines Unternehmens muss hierfür nicht einmal juristisch strafbar sein, es genügt auch ein ethisches Fehlverhalten.

Durch die Offenlegung verstoßen Whistleblowerinnen gegen das Schutzbedürfnis der Unternehmen. Das ist dann legitim, wenn das öffentliche Interesse größer ist als das Interesse des Unternehmens am Schutz des Geschäftsgeheimnisses.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz betrifft Whistleblower ausdrücklich nicht. Sie können für ihr Verhalten somit nicht rechtlich belangt werden. Hierdurch ist die Pressefreiheit durch das GeschGehG weiterhin geschützt. Journalistinnen müssen nicht befürchten, strafrechtlich belangt zu werden, wenn sie bei ihren Recherchen ein Fehlverhalten aufdecken und nachweisen können und ihr Wissen dann der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Fazit: Darum lohnt sich eine Beschäftigung mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das Geschäftsgeheimnisgesetz bringt Inhabern und Inhaberinnen von Unternehmen nicht nur Rechte, sondern geht auch mit Pflichten einher. Um diese erfüllen und vom Schutz des GeschGehG profitieren zu können, müssen Betriebe daher diverse Maßnahmen zum Geheimnisschutz ergreifen.

Um diese zu kennen und immer auf dem aktuellen Stand zu sein, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetz. So ist es unter anderem möglich, sinnvolle Richtlinien vorzugeben und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Geschäftsgeheimnisse optimal zu schützen.

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Titelbild: d3sign / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 8. August 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Entrepreneurship