Seit dem 1. Januar 1990 regelt das Produkthaftungsgesetz Schäden, die Verbraucherinnen und Verbrauchern durch den Ge- oder Verbrauch eines Produktes entstanden sind. Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz, und zwar hinsichtlich des Eigentums ebenso wie der körperlichen Unversehrtheit.

Das Wichtigste zur Produkthaftung und den dazugehörigen Fragen finden Sie in unserem Beitrag.

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Abgrenzung zu Mängelhaftung, Gewährleistung, Garantie

Als Sachschaden wird im Sinne des Produkthaftungsgesetzes der Schaden an einer anderen Sache oder Person verstanden, nicht der Schaden am eigentlichen Produkt selbst.

Für Schäden und Defekte am Produkt selbst haftet der Hersteller zusätzlich, und zwar nach der Mängelhaftung des Kaufrechts. Die Mängelhaftung, ebenso wie die Gewährleistung und die Garantie, beziehen sich also auf einen Mangel direkt am Produkt.

Produkthaftungsgesetz: Was regelt das ProdHaftG?

Wenn ein fehlerhaft hergestellter Artikel einen Menschen verletzt oder sogar tötet, oder aber eine Sache beschädigt, ist die Herstellerfirma des defekten Produktes dafür haftbar. Sie muss dem oder der Betroffenen den Schaden ersetzen.

Es ist dabei unerheblich, ob der Hersteller den Fehler am Produkt schuldhaft verursacht hat oder nicht. In der Produkthaftung spielt es also keine Rolle, ob das Unternehmen „Schuld ist“ oder nicht, es haftet unabhängig vom eigenen Verschulden.

Damit steht das Produkthaftungsgesetz (ProdhaftG) im Gegensatz zur Produzentenhaftung, bei der das Verschulden des Herstellers belegt werden muss. Juristisch wird beim Produkthaftungsgesetz von der sogenannten Gefährdungshaftung gesprochen. Jeder Produzent haften demnach für die Gefahr, die sein Produkt darstellen kann.

Die Haftung des Unternehmens für einen Sachschaden – im Gegensatz zum Personenschaden – besteht aber nur dann, wenn die beschädigte Sache üblicherweise privat verwendet wird.

Wann greift Produkthaftung?

Das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte greift dann, wenn die Herstellerfirma eines Produktes für Schäden verantwortlich ist, die durch die Benutzung ihres Produktes entstanden sind. Die Voraussetzungen für die Haftung sind:

  1. Es handelt sich um eine bewegliche Sache (Produkt).
  2. Das Produkt war schon fehlerhaft, als es in den Verkehr gebracht wurde.

Produkthaftung: Verjährung nach zehn Jahren

Laut Paragraph 13, Produkthaftungsgesetz, erlischt die Produkthaftung eines Herstellers zehn Jahre nach dem „Inverkehrbringen“ des Produktes. Dieses gilt nicht, wenn ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist.

Eine andere Frist gilt für die Geltendmachung des Anspruchs durch Konsumentinnen und Konsumenten: Nach Kenntnis des Haftungsfalls müssen Nutzende binnen drei Jahren ihren Anspruch geltend machen, da die Produkthaftung ansonsten verjährt.

Produkthaftung Beispiele: Diese Produkte fallen unter das Produkthaftungsgesetz

Als Produkt gilt laut Paragraph 2, ProdHaftG, „jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.“

Bestimmte Kategorien von Produkten fallen klassischerweise unter das ProdhaftG, so zum Beispiel:

  • Geräte und Maschinen, von der Schere bis zum Rasenmäher
  • Konsumgüter, wie Kleidung und Möbel
  • Nahrungsmittel, beispielsweise Pasta oder Getränke
  • Chemische Stoffe, wie etwa Imprägnierspray
  • Fahrzeuge, zum Beispiel Autos

Ein einfaches Fallbeispiel soll Ihnen veranschaulichen, was Produkthaftung in der Praxis bedeutet. Stellen Sie sich vor, ein Waldarbeiter schlägt mit seiner neuen Axt einen Baum. Dabei bricht der Axtstiel. Die umherfliegenden Teile verletzen eine Kollegin und zerstören die Fensterscheibe eines in der Nähe stehenden Gartenhauses.

Der Stiel der Axt ist nicht Gegenstand der Produkthaftung, sondern der Gewährleistung, da er das fehlerhafte Produkt selbst betrifft. Die geschädigte Kollegin und das Fenster jedoch fallen unter die Produkthaftung, da durch die fehlerhafte Axt bei ihnen Schäden aufgetreten sind. Sie haben Anspruch auf Schadenersatz, auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes.

Produkthaftung: Wer haftet?

Die meisten Endprodukte bestehen in der Praxis aus mehreren Einzelteilen. Wenn durch das Endprodukt Schäden auftreten, stellt sich daher regelmäßig die Frage, wer nun dafür haftet. Diese Frage regelt Paragraph 4 ProdhaftG.

Als Hersteller ist anzusehen:

  • wer das Endprodukt, ein Teilprodukt oder einen Grundstoff hergestellt hat
  • wer sich durch Kennzeichnen eines Produktes mit einem Logo als Hersteller desselben ausgibt
  • wer ein Produkt importiert, wobei es unerheblich ist, ob der Import zum Zwecke der Veräußerung, Vermietung oder sonstiger Veräußerung erfolgt.

Auch jeder Lieferantkann laut Gesetz als Hersteller angesehen werden, wenn das tatsächlich herstellende Unternehmen nicht festgestellt werden kann.

Die Haftung kann nur abgewendet werden, wenn das Lieferunternehmen innerhalb eines Monats nach der Aufforderung den Hersteller oder die Lieferantin nennt, der oder die das Produkt geliefert hat. Die Dokumentation von Zulieferern ist daher besonders wichtig für Liefernde.

Produkthaftung ist ein wichtiges Thema für Unternehmen

Von Produktentwicklung bis hin zum Vertrieb: Für Herstell-, Handel-, Import-, Lieferfirmen ist das Thema Produkthaftung von großer Bedeutung. Sie alle stehen in der Haftung, wenn es um die Sicherheit ihrer Produkte geht.

Selbst der Verweis, dass ein Händler nur als Zwischenglied in der Lieferkette fungiert hat, enthebt ihn oder sie nicht automatisch von der Haftung. Es sei denn, die Person kann die eigentliche Herstellerfirma gegenüber dem Anspruchsteller oder der Anspruchstellerin benennen.

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Titelbild: alfexe / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 16. Februar 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Produktmanagement