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Creative Commons: So funktionieren die Lizenzen

Geschrieben von Janina Jechorek | Apr 22, 2021 5:30:00 AM

Die Werke von Fotografen, Musikern oder Redakteuren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen deshalb nicht ohne Weiteres online verwendet und verbreitet werden. Mit Creative-Commons-Lizenzen können Urheber allerdings Nutzungsrechte für mediale Inhalte erteilen – abseits der klassischen Varianten. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie CC-lizensierte Werke richtig einbinden und was es bei der Weiterverbreitung zu beachten gilt.

Urhebern (auch: Lizenzgebern) werden damit standardisierte Richtlinien zuteil, die den Gebrauch ihrer Werke verbindlich regeln. Dies sichert auch die Nutzerinnen und Nutzer rechtlich ab.

Wie funktionieren CC-Lizenzen?

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat durch die standardisierten Lizenzmodule Abhilfe für juristische Probleme der Kreativbranche geschaffen. Auf der Webseite creativecommons.org gibt die Organisation Hinweise zu jeglichen Themen rund um den Lizenzvertrag. 

Autoren und Autorinnen verschiedener Medienformate wie Texte, Bilder, Musikstücke oder Videos können mit den CC-Lizenzen Nutzungsrechte für ihre Werke festlegen, die über das Urheberrecht hinausgehen.

Lizenzgeber haben durch die Vorlagen mehr Möglichkeiten, die Rechte an ihren Werken einzuschränken. Zuvor konnte nur der Standard „Alle Rechte vorbehalten“ verwendet werden. Mit den Open-Content-Lizenzen von Creative Commons ist die Weiterverbreitung von Inhalten möglich, ohne dass die Ansprüche des Rechteinhabers vollkommen aufgegeben werden. 

Die Bandbreite der insgesamt sechs CC-Lizenzen bewegt sich zwischen engem Copyright, das die Nutzung nur mit Einwilligung des Autors oder der Autorin erlaubt, und der Gemeinfreiheit für eine uneingeschränkte Nutzung zu jedem Zweck. Somit sind sowohl für den Lizenzgeber als auch für den Lizenznehmer klare Richtlinien definiert, was mit den jeweiligen Werken geschehen darf und was nicht.

Neben den Creative-Common-Lizenzen gibt es auch noch die GNU General Public Licence und die Open Data Common Licence als Open Content-Lizenzen.

Welchen Vorteil hat eine Creative-Commons-Lizenz?

Bei einer Creative-Common-Lizenz müssen die Nutzerinnen und Nutzer den Rechteinhaber nicht mehr explizit um Erlaubnis bitten, sondern können auf einen Blick die Freiheiten und Einschränkungen der Werke erkennen. Umgekehrt sparen sich Autorinnen und Autoren juristischen Aufwand und erhalten Rechtssicherheit, indem sie selbst über die Nutzung ihrer Werke bestimmen.

Urheber müssen allerdings beachten, dass eine CC-Lizenz nicht widerrufen werden kann. Wenn eine Fotografin beispielsweise ein Bild mit einer CC-Lizenz ausstattet, die die kommerzielle Nutzung erlaubt, lässt sich eine kommerzielle Nutzung nachträglich nicht mehr verbieten.

Wo finde ich Creative-Commons-Bilder?

Mit den leichtverständlichen Lizenzen wächst auch die Menge an frei verfügbaren Werken fortlaufend an. Mittlerweile besteht ein vielfältiges Angebot an Inhalten mit Creative-Common-Lizenz, mit denen Sie beispielsweise Ihre Blogartikel und andere Inhalte bebildern können.

Mittels der Suchmaschine von Creative Commons können Sie plattformübergreifend nach Werken aller Art suchen. Auch die Wikimedia Commons bieten eine vielfältige Auswahl frei nutzbarer Medieninhalte.

Darüber hinaus finden Sie Bilder auch gezielt bei Flickr oder mit Hilfe der Google-Bildersuche mit dem entsprechenden Filter unter „Tools“, „Nutzungsrechte“:

Bild: Screenshot auf google.de

Creative-Commons-Musik finden

Neben Bildern wird auch immer häufiger nach Creative-Commons-Musik gesucht. Podcasts und auch Video-Formate sind ein beliebtes Content-Format. Um sie musikalisch zu untermalen, sind Sounds notwendig, die lizenzrechtlich verwendet werden dürfen. 

Beliebte Plattformen für wiederverwendbare Musik sind:

Das Video-Portal YouTube lässt sich ebenfalls nach audiovisuellen CC-Werken filtern

Bild: Screenshot auf youtube.de

Die wichtigsten Lizenzen auf einen Blick

Aktuell existieren insgesamt sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge, die sich auf die drei Restriktionsebenen Urheberrecht, kommerzielle Nutzung und Modifizierung von Werken beziehen. Grundlage dafür bilden diese vier Lizenzmodule:

Abkürzung

Rechtemodul

Lizenzbedingungen

BY

Namensnennung (Attribution)

Genannt werden müssen der Name des Urhebers, der Titel des Werkes, die URL zu dem Werk oder Autor/Autorin oder der Verweis auf die Lizenzurkunde. 

NC

Nicht-kommerziell

(Non-commercial)

Das Werk darf nicht kommerziell verwendet werden. 

ND

Keine Bearbeitung 

(No Derivatives)

Das Werk darf nicht bearbeitet werden, das Verkleinern ist allerdings erlaubt. 

SA

Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike) 

Wurde das Werk bearbeitet, muss es unter derselben Lizenz weitergegeben werden wie das Original. 

Urheber können mit dem CC0-Werkzeug (Kürzel: CC0) und der Public Domain Mark (Kürzel CC-PD-MARK) auch sämtliche Rechte am eigenen Werk abtreten.

Die vier beschränkenden Rechtemodule sind miteinander kombinierbar, sodass sich für CC-Werke neben den urheberrechtsfreien Versionen CC0 und CC-PD-MARK insgesamt sechs mögliche Lizenzen ergeben:

Lizenz

Lizenzbedingungen

Namensnennung (CC BY)

Das Werk darf sowohl für nicht-kommerzielle als auch für kommerzielle Zwecke verbreitet und verändert werden, sofern der Urheber des Originals genannt wird. Die neue Version muss nicht unter denselben Bedingungen lizenziert werden. 

Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA)

Das Werk darf sowohl für nicht-kommerzielle als auch für kommerzielle Zwecke verbreitet und verändert werden, sofern der Urheber des Originals genannt wird und die veränderte Version dieselbe Lizenz besitzt wie das Original. 

Namensnennung – Keine Bearbeitung (CC BY-ND)

Das Werk darf sowohl für nicht-kommerzielle als auch für kommerzielle Zwecke verbreitet werden, sofern der Urheber des Originals und dieses nicht verändert werden.

Namensnennung – Nicht-kommerziell (CC BY-NC)

Das Werk darf ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke verbreitet und verändert werden, sofern der Urheber des Originals genannt wird. Die neue Version muss nicht unter denselben Bedingungen lizenziert werden. 

Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA)

Das Werk darf ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke verbreitet und verändert werden, sofern der Urheber des Originals genannt wird und die veränderte Version dieselbe Lizenz besitzt wie das Original. 

Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)

Das Werk darf ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke verbreitet werden, sofern der Urheber des Originals genannt wird. Das Werk darf dabei nicht verändert werden. 

In Deutschland sind die Lizenzen in der Version 3.0 vorherrschend, seit Januar 2017 besteht allerdings auch eine deutsche Übersetzung der 2013 veröffentlichten internationalen 4.0-Version.

Creative-Commons-Lizenzen richtig einsetzen

Bei der Verwendung von Inhalten mit CC-Lizenzen müssen Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen hinsichtlich des Urheberrechts, der kommerziellen Nutzung oder Modifikationsmöglichkeiten beachten.

Bei CC-lizensierten Bildern dürfen in jedem Fall folgende Angaben nicht fehlen:

  • Namensnennung des Autors oder der Autorin: Sie müssen den Namen des Urhebers oder seinen Profilnamen auf dem jeweiligen Bildportal angeben.
  • Link zur Quelle des Bildes: Der Autor, die Autorin oder das Werk müssen verlinkt werden, idealerweise über eine Verlinkung des Autorennamens.
  • Nennung der Lizenz und Verweis auf Lizenzurkunde: Sie müssen die Lizenz angeben, unter der der Urheber sein Bild veröffentlicht hat. Die Lizenz verweist via Verlinkung auf die Lizenzurkunde (englisch: „License deed“).
  • Hinweis auf Bearbeitung: Sofern eine Bearbeitung vorgenommen wurde, muss diese gekennzeichnet werden, beispielsweise mit „Bildausschnitt“.
  • Nennung des Werktitels: Bei CC-Lizenzen vor der Version 4.0 müssen Sie den Titel nennen, allerdings nur, falls dieser bekannt ist und Sie hierfür ausreichend Platz haben. Ab Version 4.0 genügt eine Verlinkung zu einer weiteren Seite, die die Rechteangabe besitzt.
  • Urheber im Dateinamen: Der Urheber sollte auch im Dateinamen genannt werden, sofern die Datei direkt per URL aufrufbar ist.

Drei Beispiele für korrekte Einbindungen von Creative-Commons-Bildern:

Miguel Mendez, „Sunrise by the Liffey“, CC BY 2.0.

Benson Kua, „Somewhere over Africa“, CC BY-SA 2.0.

Retro Arzbacher, „Pinguin“, CC BY-ND 2.0.

Mögliche Konsequenzen bei fehlerhafter Nutzung

Auch wenn die Lizenzbedingungen Nutzende teilweise mit großen Freiheiten in der Handhabung von lizenzierten Inhalten ausstatten, gehören die „Jedermannlizenzen“ weiterhin den Künstlern – und nicht der Allgemeinheit.

Achten Sie deshalb darauf, lizensierte Werke korrekt auf Ihrer Seite einzubinden. Mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zu Creative-Commons-Bildern riskieren Sie eine Abmahnung und Strafzahlungen im dreistelligen Bereich.

Fazit: Creative-Commons-Lizenzen vereinfachen Content-Marketing

Die Creative-Commons-Lizenzen vereinfachen die Verbreitung und Verwendung von kreativen Werken und Medieninhalten im Internet sowohl auf Urheber- als auch auf Nutzerseite. Marketern und Bloggern bietet sich dadurch eine riesige Auswahl an Medien, die sich kostenfrei und einfach in das eigene Content-Angebot einbinden lassen, um es für den Leser noch attraktiver zu gestalten.

Aus Respekt gegenüber den Urhebern und um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist ein gewissenhafter Umgang mit den Werken und Lizenzrechten dabei oberstes Gebot.

Titelbild: Johner Images / iStock / Getty Images Plus

Hinweis: Der Artikel soll lediglich Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis vermitteln. Diese rechtlichen Informationen sind nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf Ihre spezifischen Umstände anwendet. Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung dieser Informationen für Ihr Unternehmen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.

Um es kurz zu machen: Sie dürfen sich auf dieses Dokument weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.