Hitze im Büro: So überleben Sie den Sommer

Vorlagen für die Urlaubsplanung
Julia Schmidt
Julia Schmidt

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Heiß, heißer, am heißesten. Was am Baggersee Spaß macht, wird im Büro zur Qual. Spätestens, wenn das Office gefühlt zur Sauna wird, ist es Zeit zu handeln. Mit kühlen Getränken allein ist es aber nicht getan. Was die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsrecht bei Hitze im Büro vorgeben und wie Sie mit der Wärme im Büro am besten umgehen, erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.

Frau steht vor Ventilator wegen Hitze im Büro

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Sommer im Büro: Wenn die Hitze zur Belastung wird

Zu Beginn sind die meisten Menschen froh, wenn der Sommer kommt, denn er bringt Sonne und Wärme mit sich. Doch die Hitze kann schnell zur Plage werden – vor allem in Büros. Sicher kennen auch Sie Personen, die schneller frieren oder schwitzen als andere. Dennoch gibt es objektive Temperaturwerte für Büroarbeitsplätze, die bei einer Überschreitung besondere Maßnahmen erfordern.

Diese Schwellenwerte dienen dazu, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur für die Mitarbeitenden sicherzustellen. Niedergelegt sind diese technischen Regeln in der Arbeitsstättenverordnung.

Arbeitsstättenverordnung: Wie warm darf es in einem Büro sein?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) regeln die Bestimmungen zur Hitze am Arbeitsplatz. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) betreut ebendiese Regeln der ASR-Verordnung und hat somit die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten im Blick. Die Verordnung nennt drei Temperaturstufen, die für Arbeitsstätten wichtig sind: 26, 30 und 35 Grad Celsius.

Temperaturen bis zu 35 Grad Celsius sind laut ASR nur dann vertretbar, wenn geeignete Gegenmaßnahmen, wie beispielsweise Luftduschen und Entwärmungsphasen, organisiert werden. Bei über 35 Grad ist das Büro nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Folgende Regelungen gelten für Arbeitgeber:

  • Die Lufttemperatur im Büro sollte 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Ist es wärmer, muss von betrieblicher Seite für Abkühlung gesorgt werden.
  • Ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius müssen die Klimatisierungsmaßnahmen weiter hochgefahren werden.
  • Wenn im Raum über 35 Grad Celsius herrschen, muss der Arbeitgeber entweder spezielle Hilfsmittel anbieten oder die Arbeit in diesem Raum unterbinden.

Jede der Temperaturstufen zieht für Arbeitgeber zusätzliche Pflichten nach sich. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Hitze am Arbeitsplatz: Pflichten auf Arbeitgeber-Seite

Obwohl Arbeitnehmende keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage haben, gelten bei der Arbeit bestimmte Grenzen der Zumutbarkeit in Bezug auf Hitze. Werden diese Schwellenwerte überschritten, muss der Arbeitgebende handeln. Im ASR werden detaillierte Beispiel-Maßnahmen aufgeführt, die bei den genannten Temperaturstufen erfolgen müssen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen:

  • Eine Temperatur bis zu 26 Grad Celsius im Büro gilt als Normaltemperatur. Bei über 26 Grad Office-Temperatur, müssen Fenster und Glasflächen mit einem Sonnenschutz versehen werden. Auch ist arbeitgeberseitig auf eine gute Isolierung des Gebäudes zu achten.
  • Zeigt das Thermometer mehr als 30 Grad Celsius, müssen noch gezieltere Schritte erfolgen. Eine effektive Steuerung der Lüftung soll beispielsweise die Nachtauskühlung nutzen, um das Büro kühl zu halten. Innere Wärmequellen, wie Drucker oder Kopierer, sollten nur bei Bedarf betrieben werden. In den frühen Morgenstunden sollte gründlich gelüftet werden.

    Auch eine Arbeitszeitverlagerung und die Nutzung von Gleitzeit kann dabei helfen, das Büro vor der größten Hitze wieder zu verlassen. Außerdem können Bekleidungsregeln, beispielsweise Krawattenpflicht oder Strumpfhosenpflicht, gelockert werden, Entwärmungsphasen festgelegt und die Nutzung von Ventilatoren eingeführt werden.

  • Werden im Büro die 35 Grad Celsius überschritten, ist der Raum ohne spezielle technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Luftduschen, Wasserschleier oder Entwärmungsphasen, nicht als Arbeitszimmer geeignet. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass nun alle nach Hause gehen dürfen, sondern nur, dass in diesem Raum vorübergehend keine Arbeit verrichtet werden darf.

    Alternativräume bieten sich an, um auszuweichen. Eine Arbeitsverweigerung ist nur dann zu überlegen, wenn von betrieblicher Seite keinerlei Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Büro-Outfit und Co.: Tipps bei Hitze im Büro

Einiges können Sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tun, um gut durch die Hitze zu kommen.

  1. Ein luftdurchlässiges Büro-Outfit im Sommer kann Wunder wirken. Leichte und bequeme, luft- und feuchtigkeitsdurchlässige Kleidung sowie luftige Schuhe verhindern einen Hitzestau und erleichtern das Schwitzen.
  2. Viel trinken. Der Körper verliert durch das Schwitzen viel Flüssigkeit, die Sie am besten durch Mineralwasser und ungesüßte Getränke ausgleichen. Als Faustregel gilt: Der Körper verliert zwei Liter Flüssigkeit bei 24 Grad Raumtemperatur, ist es noch wärmer, können es auch drei Liter und mehr werden.
  3. Einige Hausmittel aus Omas Trickkiste helfen, das Schwitzen zu reduzieren. Salbeitee beispielsweise, warm oder kalt getrunken, aber auch aufgetupft, hilft durch seine Eigenschaften gegen übermäßiges Schwitzen. Franzbranntwein, eine alkoholische Lösung, die meist mit ätherischen Ölen wie Menthol oder Latschenkiefer versetzt wird, wirkt kühlend und öffnet die Atemwege. Bedenken Sie jedoch auch, dass der Duft des Franzbranntweins nicht jeder Person im Büro gefallen könnte.
  4. Eine kurzfristige Erfrischung verschaffen Sie sich, indem Sie kaltes Wasser über die Unterarme laufen lassen. Ein nasses, kühles Gästehandtuch, als Rolle im Nacken, wirkt ebenfalls angenehm kühlend.
  5. Legen Sie ab und zu kurze Pausen zum Abkühlen ein und begeben Sie sich in einen kühleren Bereich.
  6. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin verlegen Sie Ihre Arbeitszeit in die kühleren Tageszeiten.
  7. Regen Sie die Anschaffung von Ventilatoren oder mobilen Klimageräten an. Doch Vorsicht: Nicht jede Person arbeitet gerne im Luftstrom.

Fazit: So kommen Sie entspannt durch den Sommer

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bei Überschreitung der drei Bürotemperatur-Schwellen – 26, 30 und 35 Grad Celsius – Maßnahmen zu ergreifen, die die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden schützen. Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin sollten Sie Ihr Outfit den Temperaturen anpassen und darauf achten, dass Sie genug Flüssigkeit zu sich nehmen. Einfache Hausrezepte helfen Ihnen überdies dabei, den Sommer problemlos zu überstehen.

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Titelbild: Westend61 / iStock / Getty Images Plus

Themen: Betriebsklima

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