Berufliche E-Mails nach Feierabend oder geschäftliche Anrufe im Urlaub sind bei Ihnen die Regel? Die ständige Erreichbarkeit ist ein Symptom des digitalen Zeitalters. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Folgen dies auf Ihr Wohlbefinden haben kann und was Sie dagegen machen können. Außerdem erklären wir, ob Sie arbeitsrechtlich jederzeit erreichbar sein müssen.
Was bedeutet ständige Erreichbarkeit?
Von ständiger Erreichbarkeit ist die Rede, wenn Arbeitnehmende auch nach Feierabend telefonisch oder per E-Mail für Ihre Vorgesetzten oder Kolleginnen erreichbar sind. In unserer digitalisierten Gesellschaft, in der mobile Geräte wie Smartphone und Tablet unsere stetigen Begleiter sind und immer mehr New-Work-Arbeitsplätze entstehen, verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben zunehmend.
Für das Berufsleben bedeutet das, dass Mitarbeitende oftmals in ihrer Freizeit weiterarbeiten. Wird das zur Gewohnheit, senden sie damit gegebenenfalls das Signal, dass es eine Art Selbstverständlichkeit ist, sie auch nach Arbeitsschluss noch zu erreichen. Dem sollte allerdings bewusst entgegengewirkt werden.
Welche Folgen kann ständige Erreichbarkeit haben?
Wenn Sie auch am Abend oder im Urlaub für Kollegen und Kolleginnen erreichbar sind und jederzeit auf geschäftliche E-Mails, Anrufe und Chats reagieren, können Sie nie wirklich vom Job abschalten. Die fehlende Distanz dazu kann auf Dauer Ihre Gesundheit gefährden, da Ihr Stresslevel steigt, wenn Sie stetig mit Ihren beruflichen To-dos konfrontiert werden.
Wenn Sie häufig innere Unruhe verspüren, vermehrt unter Konzentrationsschwäche leiden, Schlafstörungen haben und es immer wieder zu familiären Konflikten kommt, können das durchaus auch Konsequenzen von ständiger Erreichbarkeit im Job sein.
Dieser Zustand kann sich also sowohl körperlich als auch seelisch auf Ihr Wohlbefinden auswirken und darüber hinaus Ihr Privatleben massiv einschränken. Fehlender Freizeitausgleich, ein unzufriedener Partner, für den wenig Zeit ist, weil ständig die Arbeit ruft, oder eine enttäuschte Freundin, die Sie dauernd versetzen müssen, können konkrete Folgen sein.
Was kann man tun gegen ständige Erreichbarkeit?
Anrufe, E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten von Geschäftspartnern nach Feierabend einfach nicht beachten und erst am nächsten Arbeitstag beantworten? Ja, das ist letztendlich die Lösung. Sprechen Sie Ihre Erreichbarkeit ab, legen Sie bewusst Offlinezeiten ein, aktivieren Sie gelegentlich den Nicht-stören-Modus und besorgen Sie sich, wenn möglich, ein Diensthandy.
Schnell auf dem Heimweg die letzten E-Mails beantworten, beim Abendessen eben noch das morgige Meeting mit der Chefin besprechen oder aus dem Urlaub nur ganz kurz für Mitarbeitende die richtigen Unterlagen heraussuchen – das, was auf den ersten Blick wenig erscheint, ist in der Summe nicht zu unterschätzen. Reagieren Sie frühzeitig, sodass Sie am besten erst gar nicht in eine Routine ständiger Erreichbarkeit verfallen. Das Gute: Sie können selbst etwas dagegen tun und lernen, wie Sie vom Job abschalten.
Erreichbarkeit absprechen
Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten und Mitarbeitenden von vornherein ab, in welchen Zeiträumen Sie erreichbar sind und Anrufe entgegennehmen oder auf E-Mails antworten können – und in welchen nicht. Wenn Sie eindeutige Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit machen, hat niemand falsche Erwartungen und Sie gewährleisten, dass Sie in Ihrer Freizeit auch wirklich freie Zeit haben.
Offlinezeiten einlegen
Dieser Tipp gilt auch für den Arbeitsalltag. Bestimmen Sie konkrete Offlinezeiten und tragen Sie diese gegebenenfalls auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen sichtbar im Kalender ein. Lassen Sie das Telefon in dieser Zeit klingeln und lesen sowie beantworten Sie Nachrichten erst danach. Nutzen Sie das Zeitfenster, um sich ungestört einer Aufgabe zu widmen.
Ständige Erreichbarkeit kann also auch auf der Arbeit selbst lästig sein, da Sie ständig abgelenkt werden. Beherzigen Sie diesen Tipp, werden Sie sehen, dass Sie fokussierter arbeiten.
Nicht-stören-Modus aktivieren
Das klingelnde Handy, der bekannte Ton für den Eingang einer neuen E-Mail oder die aufblinkende WhatsApp-Nachricht verlangen ständig Ihre Aufmerksamkeit und es fällt Ihnen schwer, dies einfach zu ignorieren und auf morgen zu verschieben? Nutzen Sie nach Feierabend den Nicht-stören-Modus auf Ihrem Smartphone – entweder für alle eingehenden Anrufe und Nachrichten oder für ausgewählte geschäftliche Rufnummern.
Diensthandy zulegen
Die effektivste Lösung ist aber wohl, Ihr Smartphone nach Feierabend auszuschalten. Das lässt sich allerdings nicht so leicht umsetzen, wenn Ihr Arbeitshandy auch gleichzeitig Ihr privates Smartphone ist.
Spätestens wenn der Workload nach Dienstschluss zu viel wird, sollten Sie Ihre Arbeitgeberin nach einem Diensthandy fragen. So können Sie geschäftliche sowie private Kontakte und E-Mails noch besser voneinander trennen, Ihr Arbeitshandy pünktlich zum Feierabend ausschalten und am besten direkt im Schreibtisch verbarrikadieren.
Müssen Sie laut Arbeitsgesetz ständig erreichbar sein?
Viele Arbeitnehmende nutzen Ihr Smartphone für private sowie geschäftliche Zwecke und sind somit ständig kontaktierbar. Für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es durchaus bequemer und flexibler sein, nur ein Handy bei sich zu haben und jederzeit auf Nachrichten reagieren zu können. Andere wiederum kommen mit dieser Form von Stress nicht gut zurecht und sind vielmehr aus Angst vor Konflikten mit Vorgesetzten oder einer drohenden Kündigung ständig erreichbar. So oder so – kann das grundsätzlich von Ihnen verlangt werden?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, nach Ende der offiziellen Arbeitszeit für Ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein. Anrufe und E-Mails nach Feierabend gelten als Arbeitszeit und müssen vergütet werden – das gilt auch im Homeoffice. Sie entscheiden also selbst, ob Sie auf Telefonate und E-Mails in der Freizeit reagieren wollen.
Urlaub ist arbeitsfreie Zeit, sodass Sie während des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht für Vorgesetzte erreichbar sein müssen. Einen Unterschied kann es jedoch zwischen gesetzlichen und zusätzlichen Urlaubstagen geben: Bei zusätzlich vereinbarten Urlaubstagen können vertraglich festgehaltene Sonderregeln zulässig sein, nach denen Ihre Arbeitgeberin Sie in dringenden Notfällen kontaktieren kann.
Wenn Sie krank sind, gilt eindeutig: Sie müssen nicht arbeiten und somit auch nicht erreichbar sein – sofern dies nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt ist. Allerdings sollten Sie abwägen, ob Sie bei dringenden Anliegen für Ihre Kolleginnen und Kollegen erreichbar sein könnten, was bei einem gebrochenen Arm eher möglich ist, als wenn Sie mit Fieber im Bett liegen.
Ausnahmen für ständige Erreichbarkeit sind dagegen im Bereitschaftsdienst, beispielsweise von Ärztinnen und Ärzten sowie Feuerwehrleuten, oder bei Notfällen, zum Beispiel für Mitarbeiterinnen der IT- oder Sicherheitsabteilung oder Führungskräfte bei wichtigen Entscheidungen, zu finden.
Fazit: Keine Work-Life-Balance durch ständige Erreichbarkeit im Job
Durch dauernde Anrufe, E-Mails und SMS von Kolleginnen und Kollegen nach Feierabend oder im Urlaub leidet Ihre Work-Life-Balance. Damit gefährden Sie nicht nur die Beziehung zu Familie und Freundinnen sowie Freunden, sondern auch die eigene Gesundheit.
Das Gute: Ständige Erreichbarkeit im Job ist gesetzlich nicht verpflichtend und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Im Normalfall haben Sie es also selbst in der Hand, nicht immer und überall auf geschäftliche Anrufe und Nachrichten zu reagieren und damit gleichzeitig Ihre Mindfulness zu stärken.
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