Zertifikate und Zeugnisse in Bewerbungen dienen als Nachweis wichtiger Stationen im Lebenslauf und erhöhen die Jobchancen. Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt Auskunft über Ihre Tätigkeitsbereiche innerhalb des Unternehmens, in dem Sie beschäftigt waren. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum einfachen Arbeitszeugnis – Aufbau, Inhalt und Muster inklusive.

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Wann ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern?

Nach einer kurzen Anstellung oder Kündigung innerhalb der Probezeit ist es ratsam, ein einfaches Arbeitszeugnis bei der Personalabteilung anzufordern. Zwar ist ein einfaches Arbeitszeugnis vom Inhalt anders aufgebaut als ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, aber genau dieser Punkt kann ein wesentlicher Vorteil für Sie nach einer kurzweiligen Beschäftigung sein.

Die einfache Arbeitsbescheinigung beinhaltet keine Angaben zu Ihrer erbrachten Leistung und Ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kundschaft. Gerade wenn es Probleme während der Beschäftigung gab, ist ein einfaches Zeugnis ohne Bewertung weitaus vorteilhafter als ein schlechtes qualifiziertes Zeugnis. Zudem ist jeder Arbeitsnachweis besser als gar keine Bescheinigung über Ihre Beschäftigung.

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann aber auch Nachteile haben: Der potenzielle Arbeitgeber oder die potenzielle Arbeitgeberin kann Ihnen unangenehme Fragen stellen, etwa warum Sie kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten haben. In manchen Unternehmen sind fehlende Leistungs- und Verhaltensbewertungen sogar ein Ausschlusskriterium für Bewerber.

Gut zu wissen: Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis haben laut §109 der Gewerbeordnung (GewO) alle Personen in einer vertraglich gesicherten Beschäftigung. Dazu gehören Beschäftigte in Voll- und Teilzeit sowie Minijobber, Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Aushilfen.

Was enthält ein einfaches Arbeitszeugnis?

Neben Informationen zur Anstellungsdauer, dem Titel und einer kurzen Beschreibung der Tätigkeiten fallen die Gestaltung und der Aufbau eines einfachen Arbeitszeugnisses je nach Unternehmen unterschiedlich aus. Allerdings sollte die Bescheinigung immer einen formalen Briefkopf enthalten und auf offiziellem Firmenpapier gedruckt sein.

Aufbau: Einfaches Arbeitszeugnis

  1. Firmendaten (Name, Anschrift, Logo)
  2. Überschrift (Arbeitszeugnis)
  3. Persönliche Daten des oder der Arbeitnehmenden (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  4. Art, Dauer und Position der Beschäftigung
  5. Kurzvorstellung des Unternehmens
  6. Beschreibung der Tätigkeiten während der Beschäftigung
  7. Optional: Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  8. Optional: Schlussformel
  9. Ort, Datum und Unterschrift des Vorgesetzten

Unterschied: Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im Gegensatz zum qualifizierten Zeugnis ist die einfache Arbeitsbescheinigung inhaltlich auf ein Minimum reduziert. Der wesentliche Unterschied beider Zeugnisse ist allerdings die fehlende Bewertung. Somit ist die Beschreibung der Tätigkeiten auch der wichtigste Punkt im einfachen Arbeitszeugnis.

Es kann aber auch vorkommen, dass Sie ein einfaches Arbeitszeugnis ohne Schlussformel erhalten; auch die Angabe des Kündigungsgrundes erfolgt auf freiwilliger Basis. Doch die meisten Unternehmen geben zumindest den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer wertenden Form an.

Übrigens: In der Schlussformel des einfachen Arbeitszeugnisses befinden sich meist ein Code. Dabei handelt es sich um versteckte Benotungen, deren Formulierungen oftmals wie folgt sind:

  • Note sehr gut: „Wir wünschen Maxi Mustermensch auf ihrem beruflichen und persönlichen Weg alles Gute und weiterhin viel Erfolg!“
  • Note gut: „Wir wünschen Maxi Mustermensch auf seinem Berufsweg sowie persönlich alles Gute und weiterhin Erfolg.“
  • Note befriedigend: „Wir wünschen Maxi Mustermensch beruflich und persönlich alles Gute und Erfolg.“
  • Note ausreichend: „Wir wünschen Maxi Mustermensch für die Zukunft alles Gute.“
  • Note mangelhaft: „Wir wünschen Maxi Mustermensch alles Gute und Erfolg bei ihren weiteren Bemühungen.“

Einfaches Arbeitszeugnis: Muster

Es kommt häufiger vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das einfache Arbeitszeugnis von den Arbeitnehmenden selbst verfassen lassen. Gehören Sie dazu und wissen Sie nicht, wie Sie die Arbeitsbescheinigung formulieren sollen? Kein Problem. Nachfolgend finden Sie ein einfaches Arbeitszeugnis als Muster, das Ihnen als Orientierungshilfe dient.

Einfaches Arbeitszeugnis Muster:

1234 Musterfirma
Musterweg 00
00000 Musterhausen

Musterhausen, 01.01.2023

Betreff: ARBEITSZEUGNIS

Frau Maxi Mustermensch, geb. am 01.01.1980 in 11111 Musterstadt, wohnhaft in 00000 Musterhausen, war in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 als Einzelhandelskauffrau in unserem Unternehmen, der 1234 Musterfirma, beschäftigt.

Die 1234 Musterfirma ist seit 1965 im Einzelhandel für Textilien tätig, das familiengeführte Unternehmen wird derzeit von 100 Mitarbeitenden unterstützt.

Als Einzelhandelskauffrau kümmerte sich Frau Mustermensch größtenteils um die Warenpräsentation und den Verkauf unserer angebotenen Textilien. In dieser Tätigkeit nahm Frau Mustermensch folgende Aufgaben wahr:

  • Warenpräsentation
  • Verkauf
  • Kundenberatung

Frau Maxi Mustermensch verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung zutiefst und bedanken uns bei ihr für ihre stets hervorragende Arbeit. Wir wünschen Maxi Mustermensch für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Weg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, Datum

Unterschrift

Fazit: Nutzen Sie Ihren Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis

Alle in einem Angestelltenverhältnis sowie Studierende oder Personen im Praktikum haben Anrecht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Auch wenn die Arbeitsbescheinigung keine ausführliche Bewertung beinhaltet wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, handelt es sich um einen wichtigen Nachweis für die Bewerbungsunterlagen. Gerade wenn die Beschäftigung nur von kurzer Dauer war, sollten Sie ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern.

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Titelbild: nikolapetkovic1988 / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 5. Juni 2023, aktualisiert am Juni 05 2023

Themen:

Arbeitszeugnis