Gründungszuschuss: Alles, was Sie wissen müssen

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Georg Maikler
Georg Maikler

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2021 gab es allein in Deutschland 607.000 Existenzgründungen. Davon waren der Großteil (371.000) Nebenerwerbsgründungen, der Rest der Gründer und Gründerinnen (236.000) starteten in Vollzeit selbständig durch. Möchten Sie das auch und benötigen noch finanzielle Unterstützung? Dann sollten Sie sich mit dem Gründungszuschuss beschäftigen.

Frau am Laptop vor dunkler Wand mit Regal denkt über Gründungszuschuss nach

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Theoretisch kann jeder, der Arbeitslosengeld 1 (ALG-I) bezieht, noch mindestens 150 Tage darauf Anspruch hat und noch nicht 65 Jahre alt ist, den Gründungszuschuss erhalten. In der Praxis ist es allerdings so, dass viele Antragstellenden die Förderung der Existenzgründung nicht erhalten. Denn der Gründungszuschuss ist keine Pflichtleistung, sondern wird individuell vergeben.

Dazu kommt, dass an die Bewilligung und die Förderung zahlreiche Anforderungen geknüpft sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Interesse rechtzeitig informieren und alle Kriterien genau durchgehen.

Die wichtigsten Informationen erhalten Sie in diesem Beitrag. Zusätzlich sollten Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden, um Details zu erfragen und eine persönliche Ansprechperson zu erhalten.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange erhält man ihn?

Den Gründungszuschuss erhalten Sie für maximal 15 Monate. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an Ihrem letzten Arbeitslosengeld (ALG-I). Zusätzlich erhalten Sie 300 Euro, um die Kosten für Ihre Sozialversicherung abzudecken.

Die Förderung unterteilt sich in zwei Phasen. Die erste Phase dauert sechs Monate. Das sind die ersten Monate nach Ihrer Existenzgründung. In dieser Phase erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe Ihres letzten, individuellen Arbeitslosengeldes (ALG-I) plus 300 Euro für die Begleichung Ihrer Sozialversicherungen.

Die zweite Phase, die Aufbauförderung, umfasst neun Monate und ist optional. Bewilligt die Arbeitsagentur eine Verlängerung (Phase 2), bekommen Sie nur noch die 300 Euro zur sozialen Absicherung.

In Phase zwei sind Sie dazu verpflichtet, der Agentur für Arbeit nachzuweisen, dass Sie Ihre Existenzgründung durchgezogen haben und in Vollzeit selbständig arbeiten. Um die Verlängerung der Förderung zu erhalten, muss Ihr Einkommen so gering sein, dass Sie noch Probleme haben, Ihre Sozialversicherungen zu bezahlen.

Nach 15 Monaten läuft der Gründungszuschuss aus. Bis dahin sollte es Ihnen gelungen sein, ein tragfähiges Geschäftsmodell aufzubauen, von dem Sie ohne Zuschuss leben können.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Um den Gründungszuschuss nicht zu schmälern, verlangt das Finanzamt keine Einkommensteuer auf Ihre Zuschüsse. Somit kommt das Fördergeld komplett bei Ihnen an. Es ist also steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt aber nicht für die Einnahmen aus Ihren selbständigen Tätigkeiten.

Ist vom Gründungszuschuss die Krankenversicherung zu bezahlen?

Ja. Wenn Sie sich selbständig machen, müssen Sie krankenversichert sein und Ihren Status Ihrer Krankenversicherung melden. Ihr Beitragssatz orientiert sich dann an Ihren Einnahmen- und Umsatzschätzungen für das kommende Jahr. Zu Ihren Einnahmen zählt auch der Gründungszuschuss, jedoch nicht die 300 Euro für die soziale Absicherung.

Fallen Ihre Einnahmen bzw. Umsätze höher als gedacht aus, haben Sie mit einer Nachzahlung an Ihre Krankenversicherung zu rechnen. Ebenso mit steigenden Beiträgen pro Monat.

Gründungszuschuss und Rentenversicherung: Was gilt hier?

Wenn Sie sich selbständig machen und den Gründungszuschuss erhalten, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dafür gibt man Ihnen aber keine zusätzlichen Zuschüsse. Von dieser Freiwilligkeit sind gewisse selbständige Berufe ausgenommen, welche im Sozialgesetzbuch aufgeführt sind. Dazu zählen beispielsweise Publizisten, Lehrende und Handwerkerinnen.

Muss man den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Gleichgültig, wie Ihre Existenzgründung verläuft: Sie müssen die Fördermittel nicht zurückzahlen, außer Sie haben bei der Beantragung gelogen oder grobe Fehler gemacht. Wichtig: Beenden Sie Ihre Selbstständigkeit vorzeitig − also innerhalb der Phase der Förderung −, haben Sie das zu melden. Dann werden die Zuschüsse eingestellt.

Gründungszuschuss: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Der Gründungszuschuss dient dazu, deutsche Bundesbürger und -bürgerinnen unter 65 Jahren, die ihre Arbeitslosigkeit durch den Gang in die Selbstständigkeit oder durch die Gründung eines Unternehmens beenden möchten, zu fördern. Allerdings erhält nicht jeder, der dieses Vorhaben hat, die Zuschüsse.

Bekommen Sie zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit gute versicherungspflichtige Beschäftigungen angeboten, die zu Ihren Qualifikationen passen, ist es nicht nachvollziehbar, warum Sie eine Existenzgründung vornehmen möchten. Das „Arbeitsamt“ hat mehr Interesse daran, seine Klienten und Klientinnen in (vermeintlich) sichere Festanstellungen zu bringen, anstatt Existenzgründungen zu unterstützen.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses ist, dass Sie arbeitssuchend sind und Arbeitslosengeld bewilligt bekommen haben oder bereits beziehen. Hierbei darf es sich nur um ALG-I und nicht um ALG-II („Hartz IV“) handeln.

Ein weiterer Aspekt, den Sie bedenken sollten: Möchten Sie eine Selbstständigkeit aufnehmen, muss Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld noch mindestens 150 Tage lang gültig sein. Diese Frist fällt weg, wenn Sie eine Behinderung nach § 19 SGB III nachweisen. In diesem Fall müssen Sie nicht einmal einen Arbeitslosenanspruch haben, um den Gründungszuschuss beantragen zu können.

Zudem müssen Sie Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit nachweisen, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausführen werden. Hauptberuflich bedeutet, Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig. Mit einer Gründung als Sidepreneur haben Sie keinen Anspruch auf die Förderung.

Welche Herausforderungen gibt es noch?

Die genannten Kriterien lassen sich so zusammenfassen: Der Gründungszuschuss ist nur für Sie geeignet, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit keine Chance auf eine qualifizierte Anstellung in einem Unternehmen haben und deshalb eine neue Existenz als Gründer bzw. Gründerin aufbauen möchten. Doch selbst dann bekommen Sie den Zuschuss nicht einfach bewilligt. So haben Sie nachzuweisen, dass Ihre geplante Selbstständigkeit eine Tragfähigkeit besitzt.

Tragfähigkeit bedeutet: Sie müssen der Agentur für Arbeit erläutern, dass Sie ein Geschäftsmodell verfolgen, mit dem Sie erfolgreich sein und Ihren Lebensunterhalt verdienen können. Zudem haben Sie Nachweise zu erbringen, dass Sie die nötigen Qualifikationen und Berufserfahrung für Ihre Existenzgründung besitzen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen neben den anderen Kriterien nicht, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Wie beweisen Sie die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung?

Sie müssen Ihre Selbstständigkeit ernst meinen. Erarbeiten Sie dafür ein Konzept und einen schlüssigen Plan, wie Sie damit nachhaltig Ihrer Arbeitslosigkeit entgehen können. Diesen Plan sollten Sie in Form eines ausführlichen Businessplans aufsetzen.

In diesem Businessplan beschreiben Sie genau Ihre angedachten Leistungen und den damit verbundenen Nutzen für Ihre Kundschaft. Idealerweise arbeiten Sie Alleinstellungsmerkmale und einen USP heraus. Erklären Sie zudem die Marktsituation und wie Sie als existenzgründende Person in Ihrer Branche oder Nische bestehen möchten. Denken Sie hierbei an geeignete Marketing- und Vertriebsstrategien und erläutern Sie die Maßnahmen anhand von Beispielen.

Darüber hinaus müssen Sie einen Kapitalbedarfsplan und einen Finanzierungsplan vorlegen. In diesen Dokumenten gehen Sie darauf ein, welches Kapital Sie für Ihre Existenzgründung benötigen und wie Sie die anfallenden Anfangskosten finanzieren möchten. Erstellen Sie zudem eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau inklusive Liquiditätsplan.

Sie sehen: Den Gründungszuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie Ihr Vorhaben der Existenzgründung genau durchdenken sowie mit Planungen, Zahlen und Fakten begründen können. Ein planloses Vorgehen ist in keinem Fall − mit oder ohne Zuschuss − ratsam.

Was ist beim Antrag des Gründungszuschuss zu beachten?

Für den Gründungszuschuss sollten Sie zum einen die Kriterien erfüllen. Sind Sie zum Beispiel über 65 Jahre alt oder noch angestellt, erhalten Sie keine Förderung. Ebenso wenig, wenn die Arbeitsagentur Sie gut vermitteln kann oder Sie ALG II beziehen. Zum anderen haben Sie sich an einen gewissen Ablauf zu halten. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass sich Ihr knappes Zeitfenster schließt oder Sie wichtige Kriterien und Formalien nicht einhalten.

Wenn Sie schrittweise vorgehen, haben Sie bessere Aussichten. Ihr Antrag und alle anderen Formalitäten können so ablaufen:

Klare Arbeitslosigkeit

Melden Sie sich arbeitslos (wenn Sie beispielsweise frisch gekündigt wurden) und beantragen Sie ALG-I.

Konzept für Existenzgründung erarbeiten

Finden Sie für sich genau heraus, wie und womit Sie sich selbstständig machen möchten. Erstellen Sie Marktanalysen und werden Sie sich über Ihre persönlichen Stärken und Schwächen bewusst.

Gründungszuschuss-Antrag anmelden

Informieren Sie sich, wo und wie Sie Ihren Antrag auf Gründungszuschuss stellen können. Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einem Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin vor Ort.

„Papierkram“ erledigen

Mit der Antragstellung müssen Sie jede Menge Formulare und Papiere ausfüllen. Erledigen Sie das gewissenhaft und machen Sie ehrliche Angaben.

Ran an den Businessplan

Feilen Sie an Ihrem Konzept und gießen Sie es in einen finalen Businessplan. Denken Sie daran, auch einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan zu erstellen.

Qualifikationen nachweisen

Listen Sie Ihre Berufserfahrung auf und belegen Sie, dass Sie qualifiziert sind, um die geplante, selbstständige Tätigkeit durchzuführen. Legen Sie Nachweise über Weiterbildungen, Zertifizierungen, Gründungsseminare und Coachings bei.

Überprüfung der Tragfähigkeit

Lassen Sie von einer fachkundigen Stelle überprüfen, ob Ihr Vorhaben wirklich durchdacht und tragfähig ist. Diese sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie beispielsweise von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer, von Fachverbänden oder von Wirtschaftsprüfenden und Banken.

Anmeldung der Selbstständigkeit

Zeigen Sie, dass es Ihnen ernst ist. Melden Sie Ihre Selbstständigkeit an, unter anderem beim Finanzamt. Als Handwerker oder Handwerkerin haben Sie zudem eine Eintragung in der Handwerksrolle vorzunehmen.

Antrag für Gründungszuschuss einreichen

Haben Sie die vorherigen Punkte abgearbeitet und ist kein Kriterium unerfüllt, können Sie final den Gründungszuschuss abgeben. Die Bewilligung kann einige Wochen dauern.

Gründungszuschuss beantragen: Was ist alles wichtig?

Der wichtigste Ratschlag ist: Nehmen Sie Ihre geplante Selbstständigkeit ernst! Sie müssen von Anfang an Ihren Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen bei der Agentur für Arbeit vermitteln, dass Sie daran interessiert sind, selbst und ständig Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sind Sie unsicher oder wirkt Ihr Konzept unschlüssig, schmälert das deutlich Ihre Chance auf den Gründungszuschuss.

Erarbeiten Sie deshalb rechtzeitig einen Businessplan. Haben Sie noch nie ein derartiges „Papier“ geschrieben, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen. Sie können Existenzgründungs- und Businessplan-Seminare besuchen oder Coaches zurate ziehen, die im Bereich der Unternehmensgründung wertvolle Erfahrungen haben. Lassen Sie zudem fachkundige Personen, beispielsweise Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin, Ihren Businessplan nach Mängeln durchschauen.

Ebenso essenziell sind die betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihrer Existenzgründung. Nur wenn die Zahlen darauf hindeuten, dass Ihr Business tragfähig sein könnte, ist es ein guter Plan. Achten Sie bei Ihrer Aufstellung ebenso auf die Feinheiten. So sollten Sie den Gründungszuschuss nicht als festen Umsatz bzw. feste Einnahme Ihrer Unternehmung mit einplanen. Ihr Geschäftsmodell muss auch ohne diese Förderung bestehen können.

Sind Sie bei manchen Punkten unsicher? Dann scheuen Sie sich nicht, bei Ihren Kontaktpersonen nachzufragen. Das ist ein gutes Training. Immerhin müssen Sie auch später als Gründer bzw. Gründerin viele Fragen klären und Herausforderungen meistern.

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Themen: Finanzierung

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