Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung (GoB): Eine Übersicht

Guide für Moderne Buchhaltung
Timo van den Noort
Timo van den Noort

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Ein Unternehmen, das nach den Vorschriften des Handelsrechts zur Buchführung und zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist, muss sich an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – kurz: GoB – halten. Mit diesen Regeln hat die gesetzgebende Instanz klar definiert, was bei der Erstellung der Finanzbuchführung oder dem Jahresabschluss zu beachten ist.

Frau beschäftigt sich den Grundätzen der ordnungsgemäßen Buchführung

Hier erfahren Sie, was die GoB sind, welche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung das Handelsrecht im Detail unterscheidet und mit welchen Sanktionen Sie bei Verstößen gegen die GoB rechnen müssen.

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Wo sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geregelt?

Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung hat die Legislative im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Der Grundsatz der Vollständigkeit geht z. B. aus § 246 Abs. 1 HGB hervor. Den Grundsatz der Bilanzidentität hat der Gesetzgeber in § 252 Absatz 1 Nr. 1 HGB definiert.

Welche Gruppen von GoB unterscheidet man?

Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung.

Zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung gehört laut HGB der Grundsatz der Übersichtlichkeit und der Grundsatz der Vollständigkeit. Außerdem fordert das Handelsrecht, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf.

Abzugrenzen hiervon sind die Grundsätze der Bilanzierung. Hierzu zählen laut handelsrechtlichen Vorschriften der Grundsatz der Bilanzwahrheit und der Grundsatz der Bilanzkontinuität.

Welcher Unterschied besteht zwischen GoB und GoBD?

Die GoB hat die gesetzgebende Instanz im Handelsrecht mit der Zielsetzung definiert, einheitliche Regeln für die Buchführung und die Rechnungslegung aufzustellen. Damit auch eine Buchführung oder ein Jahresabschluss in digitaler Form nach den Grundsätzen erstellt wird, hat die Legislative die GoB um die GoBD erweitert.

Hierbei handelt es sich um die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und dem Datenzugriff.

Welche Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung kennt das Handelsrecht im Detail?

Im HGB hat die gesetzgebende Instanz die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Detail aufgeführt. Laut der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Übersicht können Sie, wie oben bereits erwähnt, zwei Gruppen von GoB unterscheiden: Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung. Wir werfen hier einen genaueren Blick auf die jeweiligen Grundsätze.

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung

Folgende Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sollten Sie kennen:

Grundsatz der Richtigkeit und der Willkürfreiheit

Die erfassten Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich existieren. Als Teil der Buchhaltung müssen Sie den Nachweis durch die Vorlage eines Belegs erbringen.

Grundsatz der Klarheit und der Übersichtlichkeit

Die Bücher und die Bilanz des Unternehmens müssen klar und übersichtlich sein. Ein sachverständiger Dritter oder eine sachverständige Dritte muss sich innerhalb einer bestimmten Zeit einen detaillierten Überblick über Ihre Aufzeichnungen verschaffen können.

Grundsatz der Einzelbewertung

Als Buchhalter oder als Buchhalterin sind Sie angehalten, jeden Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten. In bestimmten Fällen hat die Legislative Gruppenbewertungen zugelassen.

Grundsatz der Vollständigkeit

In der Buchführung müssen alle Geschäftsvorfälle eines Jahres enthalten sein. Auch aus der Bilanz dürfen sich keine zeitlichen Lücken ergeben, die nicht erklärbar sind.

Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen Sie zeitnah und chronologisch korrekt erfassen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanzierung sorgen im Rahmen der doppelten Buchführung für Bilanzklarheit. Folgende Grundsätze der Bilanzierung können Sie unterscheiden:

Grundsatz der Bilanzwahrheit

In der Bilanz dürfen keine unwahren Angaben enthalten sein. Sie müssen darauf achten, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften zur Führung von Büchern und die Aufstellung einer Bilanz einhalten.

Grundsatz der Bilanzklarheit

Die in einer Bilanz ausgewiesenen Bilanzposten müssen eindeutig gekennzeichnet und übersichtlich gegliedert sein.

Grundsatz der Bilanzkontinuität

Der Grundsatz der Bilanzkontinuität fordert, dass Sie bestimmte mengen- und wertmäßige Standards einhalten.

Grundsatz des Bilanzzusammenhangs

Die Eröffnungsbilanzwerte des laufenden Jahres müssen mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres übereinstimmen.

Grundsatz der Vorsicht und des Gläubigerschutzes

Nach dem Grundsatz der Vorsicht muss die Buchhaltung eines Unternehmens eine vorsichtige Bewertung der einzelnen Bilanzposten vornehmen. Noch nicht realisierte Gewinne dürfen nicht in die Bilanz aufgenommen werden. Drohende Verluste müssen hingegen aktiviert werden. Dieser Grundsatz soll den Gläubigerschutz stützen.

Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung

Der Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung ergänzt den Grundsatz der Vorsicht. Hiernach dürfen Gewinne erst dann in einer Bilanz aktiviert werden, wenn Ihr Unternehmen diese tatsächlich realisiert hat.

Beispiele für Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung

Wie sieht es aus, wenn Sie die GoB in der Praxis anwenden? Folgende zwei Beispiele zeigen, wie sich der Einsatz der Grundsätze auf Ihre Buchhaltung auswirkt:

Beispiel zum Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit

Bei der Anfertigung einer Finanzbuchführung beachten Sie den Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit. Dies bedeutet, dass Sie alle Geschäftsvorfälle einer bestimmten Abrechnungsperiode zeitnah und in der chronologisch korrekten Reihenfolge erfassen.

Grundsatz des Bilanzzusammenhangs

Bei der Übernahme der Werte aus der Schlussbilanz des Vorjahres (Jahresabschluss) gleichen Sie ab, ob diese mit den Eröffnungsbilanzwerten des laufenden Kalenderjahres übereinstimmen. Damit tragen Sie dem Erfordernis des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs Rechnung.

Wie sanktioniert der Gesetzgeber Verstöße gegen die GoB?

Nimmt Ihre Buchhaltung eine Buchung ohne Beleg vor oder achten Sie nicht darauf, dass die Eröffnungsbilanzwerte des laufenden Jahres mit dem Jahresabschluss des Vorjahres übereinstimmen, liegen materielle Mängel und damit Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vor.

Im Falle einer Falschbuchung oder bei fehlerhaften bzw. mangelhaften Aufzeichnungen kann das Finanzamt folgende Sanktionierungen verhängen:

  • Das Finanzamt fordert Sie auf, den Fehler zu berichtigen.
  • Das Finanzamt kann eine Teilschätzung des Gewinns vornehmen und diesen als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuer verwenden.
  • Das Finanzamt kann den gesamten Gewinn Ihres Unternehmens für ein Steuerjahr schätzen.

Die Teilschätzungen oder Gesamtschätzungen können für Ihr Unternehmen erhebliche finanzielle Verluste bis hin zur Insolvenz bedeuten. Als weitere Sanktionierung bei falschen oder fehlerhaften Aufzeichnungen können Ihnen sogar steuerliche Vergünstigungen entzogen und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Bei Verschleierung oder absichtlicher Falschbuchung müssen Sie sogar mit Freiheits- oder Geldstrafen rechnen (siehe § 331 HGB, §§ 370 ff. AO). Auch wenn es zu einer Insolvenz kommt, müssen Sie bei Verstößen gegen die GoB mit einer Freiheitsstrafe rechnen (siehe § 283 im Strafgesetzbuch).

Fazit: Mit den GoB die Finanzen im Blick behalten

An die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung muss sich jedes Unternehmen halten, das zur Führung von Büchern und der Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist. Für die Abgabe einer Bilanz in elektronischer Form hat die gesetzgebende Instanz die GoBD entwickelt.

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehören z. B. der Grundsatz der Vollständigkeit oder der Grundsatz der Einzelbewertung. Verstoßen Sie als Teil der Buchhaltung gegen die GoB, hat das Finanzamt mehrere Möglichkeiten der Sanktionierung. Hierzu gehört z. B. die Gesamtschätzung des Gewinns. Wenn Sie die Regeln genauer nachlesen wollen, lohnt sich ein Blick ins HGB.

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Titelbild: Daniel Balakov / iStock / Getty Images Plus

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Themen: Buchhaltung

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