Möchten Sie neben Ihrem Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit ein Zusatzeinkommen generieren oder mit Ihrer kreativen Ader Geld verdienen, besteht für Sie die Möglichkeit, ein Nebengewerbe anzumelden. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, was Sie hierbei zu beachten haben.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine Tätigkeit, die Sie nicht hauptberuflich und zusätzlich zu einer anderen Erwerbstätigkeit ausüben. Maßgeblich ist hierfür die sozialversicherungsrechtliche Vorgabe, wonach Sie für eine nebengewerbliche Tätigkeit nicht mehr als 20 Wochenstunden aufwenden dürfen.
Welche Gründe sprechen für die Anmeldung eines Nebengewerbes?
Wählen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit, sind Sie Ihr eigener Chef bzw. Ihre eigene Chefin. Auf der anderen Seite tragen Sie bei einer hauptgewerblichen Tätigkeit aber auch das gesamte Unternehmensrisiko. Dieses Wagnis können Sie umgehen, indem Sie Ihre hauptberufliche Tätigkeit beibehalten und ein Nebengewerbe anmelden.
Mit der Gewerbeanmeldung eines Nebenerwerbs geben Sie sich selbst die Zeit, eine Geschäftsidee auszuprobieren. Um Ihre finanziellen Einkünfte und Ihre Krankenversicherung müssen Sie sich nicht sorgen, da Sie durch Ihre hauptberufliche Tätigkeit abgesichert sind.
Überschreiten Sie die vom Gesetzgeber festgesetzten Umsatzgrenzen nicht, brauchen Sie für Ihr Nebengewerbe keine steuerlichen Pflichten − z. B. Buchführungspflicht oder die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen − zu erfüllen. Den einzigen Punkt, den Sie bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bedenken müssen, ist die Anmeldung des Gewerbes bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe?
In einem Punkt unterscheidet sich ein nebenberufliches Gewerbe nicht von einem Hauptgewerbe. Für beide Tätigkeiten benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, bevor Sie die ersten Einnahmen erwirtschaften.
Darüber hinaus ist die nebengewerbliche Tätigkeit aber auch in zeitlicher Hinsicht wie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer die Gründung eines Nebengewerbes mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin abstimmen müssen.
Sind Sie arbeitslos oder studieren Sie, dürfen Sie die maximale Anzahl an Stunden nicht überschreiten und müssen damit rechnen, dass Ihre Einkünfte auf das Arbeitslosengeld angerechnet oder mit dem Bafög einkalkuliert werden. Gehen Sie einer hauptberuflichen Tätigkeit nach, müssen Sie diese Punkte nicht beachten.
Die Gründung eines Nebengewerbes bringt Ihnen die folgenden Vor- und Nachteile:
Vorteile
- Finanzielle Sicherheit
- Bessere Bonität bei der Verhandlung mit Banken oder anderen Geldgebern
- Mehr Zeit für die Konzeption einer Geschäftsidee
Nachteile
- Höherer Zeitaufwand, der sich auch auf weniger Zeit im Privatleben auswirkt
- Bei einer Nebentätigkeit bleibt häufig auch wenig Zeit, um diese entsprechend den eigenen Vorstellungen genügend auszuüben
- Kundinnen und Lieferanten sehen in einer nebenberuflichen Tätigkeit häufig weniger Professionalität
Wie hoch darf der maximale Umsatz bei einem Nebengewerbe sein?
Der Umsatz für Ihr Kleingewerbe ist nur insoweit begrenzt, als der Gewinn nicht das Einkommen übersteigen darf, das Sie mit Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit erzielen. Abhängig von der Höhe des Umsatzes müssen Sie aber sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Umsatzsteuer mit einer Steuerpflicht rechnen.
Laut der Rechtsform dürfen Sie in der Einkommensteuer bis zu 410 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen. In der Umsatzsteuer gelten Sie als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin, wenn Ihr Gesamtumsatz in dem vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht über 50.000 Euro steigen wird.
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung stellen Sie bei Ihrem Finanzamt einen entsprechenden Antrag. Sie sind von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und dürfen keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen. Auf der anderen Seite sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Nebengewerbe anmelden: Was muss ich beachten?
Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Nebengewerbe anzumelden, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Hierzu gehört in erster Linie, dass die Nebentätigkeit Ihre Haupttätigkeit weder in wirtschaftlicher noch in zeitlicher Sicht überschreiten darf. Sind Sie z. B. arbeitslos, dürfen Sie wöchentlich höchstens 15 Stunden für Ihre Nebentätigkeit aufwenden und dürfen maximal einen monatlichen Umsatz von 165 Euro machen.
Als Studierende oder Studierender ist es Ihnen vom Gesetz erlaubt, dass Sie 20 Stunden in der Woche für eine Nebentätigkeit aufwenden. In diesem Fall müssen Sie mit einer Anrechnung des Umsatzes auf Ihr Bafög rechnen.
Üben Sie die Nebentätigkeit neben einer hauptberuflichen Tätigkeit aus, beachten Sie, dass Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin darüber informieren. Das Unternehmen darf darauf bestehen, dass Sie die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu dem eigenen Geschäftsfeld ausüben. Die monatliche Stundenanzahl können Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin aushandeln.
Weil Sie durch Ihre hauptberufliche Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich komplett geschützt sind, brauchen Sie sich keine Gedanken um einen zusätzlichen Schutz durch die Krankenversicherung zu machen.
Nebengewerbe anmelden: Was brauche ich?
Für die Gewerbeanmeldung einer nebenberuflichen Tätigkeit benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Gewerbeschein: Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung des Gewerbes bei Ihrem Gewerbeamt
- Identitätsnachweis und Aufenthaltsgenehmigung
- Handelsregisterauszug
- Handwerkskarte
- Weitere Unterlagen: Hierzu zählen z. B. eine Gaststättenerlaubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis über eine Fachkundeprüfung.
Wie viele Nebengewerbe darf man haben?
Niemand schreibt Ihnen vor, wie viele Nebengewerbe Sie haben dürfen. Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit sollten sie aber stets beachten, dass diese sowohl in wirtschaftlicher als auch in zeitlicher Sicht immer überwiegen muss.
Ab wann muss ein Nebengewerbe angemeldet werden?
Laut Rechtsform haben Sie für die Anmeldung eines Nebengewerbes wenig Zeit. Maximal zwei Wochen nach dem Start müssen Sie die zuständigen Behörden (Finanzamt und Gewerbeamt) über die Aufnahme Ihrer nebengewerblichen Tätigkeit informieren.
Nebentätigkeiten anmelden: Voraussetzungen und Kosten
Neben der Anmeldung Ihres Kleingewerbes beim Finanzamt müssen Sie Ihr Gewerbe auch bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hierfür fällt eine Gebühr an, die in Abhängigkeit von der Region, in der Sie das Nebengewerbe anmelden, zwischen 15 Euro und 65 Euro betragen kann.
Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Gewerbegründung ab
Wenn Sie sich entschließen, anstatt sich komplett selbständig zu machen, ein Nebengewerbe zu gründen, können Sie sich ein zusätzliches Einkommen schaffen, ohne das gesamte Unternehmensrisiko zu tragen. Beachten Sie dabei aber die Vor- und Nachteile, die mit der Gründung eines Nebengewerbes einhergehen.
So können Sie sich z. B. auf die Entwicklung Ihrer Geschäftsidee konzentrieren. Andererseits müssen Sie berücksichtigen, dass Ihnen dadurch weniger Zeit für private Interessen bleibt.
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