Mehr Geld verdienen, neue Herausforderungen erlauben, spannende Einsichten in neue Branchen erhalten oder dem eigenen Interesse nachgehen: Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen eine Nebentätigkeit beginnen. Spielen Sie vielleicht auch gerade mit dem Gedanken, neben Ihrem Hauptjob einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen? Dann müssen Sie unbedingt ein paar wichtige Dinge bedenken.
Was ist eine Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit, auch Nebenjob oder Nebenbeschäftigung genannt, ist jede Arbeit, die Arbeitnehmende neben ihrem hauptsächlichen Job ausüben. Dabei kann es sich um Minijobs, ehrenamtliche, selbstständige oder gewerbliche Tätigkeiten handeln. Laut dem Grundgesetz (Art 12) wird es jedem erlaubt, mehrere Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen gleichzeitig zu haben.
Das müssen Sie bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit beachten
Einen Nebenjob zu haben, ist kein Problem – zumindest in der Theorie. In der Praxis müssen Sie allerdings ein paar Richtlinien einhalten. Tun Sie das nicht, handeln Sie sich Ärger ein, was im schlimmsten Fall zu einer Kündigung bei Ihrem Hauptarbeitgeber oder Ihrer Hauptarbeitgeberin führen kann.
Hier eine Zusammenfassung, worauf Sie achten müssen, bevor Sie Ihre Nebentätigkeit aufnehmen:
- Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Deutschland nur eine gewisse Anzahl an Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für alle Beamten.
- Ihr Nebenjob darf Ihren Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Dieser muss immer in Ihrem Fokus stehen.
- Bei Ihrer Nebenbeschäftigung dürfen Sie nicht für einen Wettbewerber arbeiten. Und Ihre Tätigkeit darf in keiner Konkurrenz zu Ihrem hauptsächlichen Job stehen.
- Zwischen Ihrem Hauptjob und Ihrem Nebenjob sollte es keine sozialversicherungsrechtliche Überschneidung geben.
Wie viele Stunden Nebentätigkeit sind erlaubt?
Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unter anderem geregelt, dass Arbeitnehmende normalerweise insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dies gilt für den Hauptjob und alle Nebentätigkeiten zusammen. Die erlaubte Stundenzahl für den Nebenjob ergibt sich somit aus der Subtraktion der wöchentlichen Hauptarbeitszeit von 48 Stunden.
Ein Beispiel: Arbeiten Sie gewöhnlich 42 Stunden in der Woche, können Sie nur noch sechs Stunden für Ihren Nebenjob nutzen.
Was ebenso zu beachten ist: Laut dem ArbZG dürfen Sie pro Tag maximal zehn Stunden arbeiten, nur in besonderen Situationen sind Ausnahmen möglich. Diese zehn Stunden beinhalten alle Arbeitszeiten, also Hauptberuf und Nebenjob kumuliert.
Wie teile ich meinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit mit?
Jede Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig. Das heißt, Sie müssen eine Nebentätigkeit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin melden – und das unaufgefordert. Sprechen Sie nicht nur mit Ihrer zuständigen Führungskraft über Ihr Vorhaben. Holen Sie sich die Genehmigung für Ihre Nebentätigkeit auch schriftlich ein. Dafür finden Sie im Internet einige kostenlose Vorlagen.
Damit Ihr Antrag auf Nebentätigkeit formell passt, sollte er ein paar grundlegende Dinge beinhalten. Dazu gehören diese:
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin
- Ihr Name, Ihre Position und Ihre Privatadresse
- Das aktuelle Datum
- Eine kurze Beschreibung der Nebentätigkeit
- Der wöchentliche Zeitaufwand für den Nebenjob
- Beginn der Nebenbeschäftigung und/oder den Zeitraum
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
- Ort, Datum und Unterschrift des der arbeitgebenden bzw. der genehmigenden Person
Sonderfälle: Wann ist das Ausüben einer Nebentätigkeit nicht erlaubt?
Sie haben zwar grundsätzlich das Recht, eine oder mehrere Nebentätigkeiten auszuüben und somit mehrere Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber zu haben. Doch Ihre Hauptarbeitgeberin kann die Ausübung eines Nebenjobs verbieten. Mögliche Gründe sind:
- Ihr Arbeitsvertrag verbietet ausschließlich eine Nebentätigkeit.
- Sie arbeiten für einen Konkurrenten oder Ihre Tätigkeit im Nebenjob beeinträchtigt Ihren Hauptberuf.
- Im Krankheitsfall oder im Urlaub schadet Ihre Nebenbeschäftigung dem Genesungs- und Erholungszweck.
Wichtig: Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Genehmigung für den Nebenjob, müssen Sie jedoch bei Krankheit oder im Urlaub erneut Rücksprache halten!
Wann kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen die Interessen ihrer Arbeitgebenden wahren. Daher können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine Nebentätigkeit untersagen, wenn diese die Leistung mindern könnte, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten oder die sog. Wettbewerbsinteressen der arbeitgebenden Person berührt werden. Kurz: Der primäre Fokus einer angestellten Person muss immer auf dem Hauptjob liegen.
Was passiert, wenn ich eine Nebentätigkeit nicht angebe?
Stellen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber keinen offiziellen Antrag auf Nebentätigkeit oder verschweigen Sie Ihren Nebenjob, kann das einige Probleme mit sich bringen. Kommt Ihre nicht genehmigte Nebenbeschäftigung heraus, führt das zu einem schlechten Arbeitsverhältnis. Unter Umständen handeln Sie sich eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ein.
Fazit: Antrag auf Nebentätigkeit nicht vergessen!
Jede Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig, auch wenn Sie grundsätzlich das Recht haben, einen oder mehrere Nebenjobs auszuüben. Melden Sie Ihre Nebentätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin am besten formell an, indem Sie einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen.
Erst wenn es eine Genehmigung für Ihre Nebentätigkeit gibt, können Sie offiziell Ihre Nebenbeschäftigung antreten. Bei Ausübung sollten Sie immer das Arbeitszeitgesetz im Hinterkopf haben, damit Sie die erlaubte Arbeitszeit für Angestellte und verbeamtete Personen nicht überschreiten.
Titelbild: Thana Prasongsin / iStock / Getty Images Plus