Zirka 2,9 Millionen Studierende gibt und gab es in Deutschland pro Jahr, die Zahlen sind recht konstant. Davon bezogen beispielsweise 2021 rund 467.000 Studenten und Studentinnen BAföG. Denn ein Studium und der damit verbundene Lebensunterhalt sind teuer. Da die Zuschüsse oft nicht reichen, gehen viele Studis nebenher noch einer Arbeit nach – oder machen sich selbstständig als Student bzw. Studentin.

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Ab wann gelten Studenten als selbstständig?

Wenn Sie als Studierender neben Ihrem Studium eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, beispielsweise als Kleinunternehmender oder Freiberufler bzw. Freiberuflerin, um ein Einkommen zu erzielen, gelten Sie als selbstständiger Studierender. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die meiste Zeit dem Studium und nicht Ihrer selbstständigen Arbeit widmen.

Selbstständig als Student oder Studentin: Einzelunternehmender oder Freiberuflerin?

Wenn Sie sich als Studentin oder Student selbstständig machen, können Sie zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Eine Möglichkeit ist es, ein Einzelunternehmen zu gründen, bei dem Sie gewerblich tätig sind. Eine andere Möglichkeit ist die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, auch freie Tätigkeit genannt.

In beiden Fällen müssen Sie entsprechende Steuern und Abgaben, zum Beispiel für die Krankenkasse, entrichten.

Welche Jobs zählen zu den freien Tätigkeiten?

Zu den Freiberuflern und Freiberuflerinnen zählen Sie, wenn Sie eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausüben, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder beratend ist.

Ebenso zählen die sogenannten Katalogberufe zu den freien Tätigkeiten. Unter beide Kriterien fallen zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen, Künstler und Künstlerinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen, Ärzte und Ärztinnen sowie Steuerberater und Steuerberaterinnen.

Sind Sie in einem anderen Bereich selbstständig als Student bzw. Studentin tätig, gelten Sie als Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmerin.

So können Sie sich als Student oder Studentin neben dem Studium selbstständig machen

Als was möchten Sie selbstständig neben Ihrem Studium arbeiten? Machen Sie sich hierzu einige Gedanken! Analysieren Sie genau, ob Ihr Geschäftsmodell tragfähig ist. Das heißt: Gibt es einen Bedarf und eine realistische Chance, dass Sie damit ausreichend Geld verdienen können? Oder geht Ihre Idee eher in Richtung Liebhaberei oder Selbstausbeutung?

Steht Ihr Geschäftskonzept, lässt sich leicht herausfinden, ob Sie als selbstständiger Studierender in die Kategorie der freiberuflich tätigen Personen fallen oder nicht.

Bevor Sie Ihren selbstständigen bzw. freiberuflichen Nebenjob aufnehmen (Ihr Hauptjob sollte weiterhin Ihr Studium sein), haben Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt anzumelden. Hierzu müssen Sie den Fragebogen zur selbstständigen Tätigkeit ausfüllen. Daraufhin erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine neue Steuernummer. Diese ist auf allen Rechnungen, die Sie als Einzelunternehmender oder Freiberufler bzw. Freiberuflerin stellen, anzugeben.

Kurzum: Machen Sie sich als Studentin bzw. Student selbstständig, haben Sie fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Nicht-Studierende.

Wie viel darf ich als Student verdienen?

Grundsätzlich dürfen Sie während Ihres Studiums so viel verdienen, wie Sie möchten. Allerdings gibt es gewisse steuerliche Grenzen, die Sie beachten sollten. So dürfen Sie als Minijobbender 520 Euro im Monat steuerfrei einnehmen, danach sind Steuern und andere Abgaben zu entrichten. Außerdem kann ein zu hohes Einkommen Ihre BAföG-Leistungen minimieren.

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Fällt Ihre Selbstständigkeit nicht in den Bereich der Katalogberufe oder üben Sie keine eindeutige, freiberufliche Tätigkeit aus, zählen Sie zu den Gewerbetreibenden. Alle Gewerbetreibenden müssen offiziell ein Nebengewerbe anmelden.

Wie sieht es mit Steuern aus?

Zu den Grenzen, ab wann welche Steuern und Sozialabgaben fällig sind, fragen Sie am besten einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin. Denn hier gibt es ein paar Stolperfallen, die Sie umgehen sollten, wenn Sie sich selbstständig machen.

Hinzu kommt: Sind Sie gewerblich tätig, haben Sie unter Umstände eine Gewerbesteuer zu entrichten, sofern Ihr Gewinn die festgelegten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag liegt derzeit für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bei 24.500 Euro.

BAföG und Selbstständigkeit: Was gilt hier?

Beziehen Sie BAföG? Dann ist es ratsam, Ihren Kontakt bei der BAföG-Stelle anzurufen. Erfragen Sie hier, wie viel Sie individuell neben Ihrem Studium verdienen dürfen, ohne dass Sie BAföG-Kürzungen hinnehmen müssen. Klären Sie nicht genau ab, was erlaubt ist, kann es vorkommen, dass Ihnen Ihr BAföG radikal verringert oder gar komplett gestrichen wird.

Wer zahlt die Krankenversicherung?

Jeder Bürger und jede Bürgerin muss in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Erfüllen Sie gewisse Kriterien, können Sie in der Familienversicherung Ihrer Eltern bleiben. Hierzu müssen Sie unter anderem unter 25 Jahre alt sein und Ihre Einnahmen dürfen nicht zu hoch ausfallen.

Sind Sie als Student oder Studentin erfolgreich selbstständig, kann es schnell vorkommen, dass Sie sich selbst versichern müssen. Dann haben Sie monatliche Beträge an Ihre Krankenkasse zu entrichten. Die Höhe orientiert sich unter anderem an Ihrem Einkommen.

Kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenkasse, um sich über Ihre Lage zu informieren. Und lassen Sie sich eine Übersicht geben, ab wann Ihre Versicherungsbeiträge ansteigen.

Selbstständig neben dem Studium: Die Vor- und Nachteile

Möchten Sie schon während Ihres Studiums ins Unternehmertum hineinschnuppern? Wollen Sie über sich selbst bestimmen und Ihr eigenes Geld verdienen? Sind Sie mutig, fleißig, wissbegierig und resilient? Dann sollten Sie sich als Studentin oder Student selbstständig machen. Sie werden in dieser Zeit sehr viel für Ihre restliches Leben – und damit auch fürs Berufsleben – lernen.

Scheuen Sie dagegen das Risiko? Wollen Sie sich mit möglichst wenig Papierkram herumschlagen? Dann ist eine Selbstständigkeit neben dem Studium wohl nichts für Sie. Denn es gibt unzählige formelle Dinge wie Verdienstgrenzen und Freibeträge zu beachten. Tun Sie das nicht, handeln Sie sich schnell Ärger mit dem Finanzamt, der Krankenkasse oder anderen Institutionen ein.

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Titelbild: Unseen Studio / unsplash

Ursprünglich veröffentlicht am 10. Februar 2023, aktualisiert am Februar 10 2023

Themen:

Selbstständigkeit