Wenn Sie eine Rechnung bezahlen und Ihnen ein anderes Unternehmen Skonto gewährt, überweisen Sie nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Der Skontoabzug ist ein Preisnachlass, den Ihnen ein Betrieb bei Einhaltung eines vorgegebenen Zahlungsziels gewährt. Erfahren Sie hier mehr zu Skonti und deren Berechnung.

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Welcher Unterschied besteht zwischen Skonto und Rabatt?

Skonto und Rabatt haben gemein, dass sie beide zu den Preisnachlassen zählen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Ihnen als abnehmendes Unternehmen einer Leistung oder eines Produkts ein Rabatt gewährt wird, wenn Sie eine bestimmte Menge kaufen. Den Rabatt zieht das Unternehmen, welches die Rechnung ausstellt, direkt vom Kaufpreis ab.

Mit dem Skonto möchte ein Verkäufer bzw. eine Verkäuferin erreichen, dass Sie eine ausstehende Zahlung möglichst schnell begleichen.

Er legt eine Frist fest, innerhalb derer Sie bei der Bezahlung ein Skonto zugesprochen bekommen. Der Rabatt stellt einen mengenmäßigen Preisnachlass dar. Bei dem Skonto handelt es sich um einen zahlungsbedingten Preisnachlass.

Abgrenzung Kundenskonto und Lieferantenskonto

Im Geschäftsverkehr können Sie zwischen zwei Arten von Skonti unterscheiden: dem Kundenskonto und dem Lieferantenskonto. Dabei bestehen einige Unterschiede:

Beim Kundenskonto erhält das Unternehmen, welches die Rechnung empfängt, die Möglichkeit eines Skontos. Den entsprechenden Skontobetrag vermerkt der Verkäufer auf der Rechnung. Die Gewährung des Skontos behandeln Sie wie einen Kostenbestandteil, den Sie bei der Kalkulation des Verkaufspreises berücksichtigen. Mit der Gewährung eines Skontos akzeptiert Ihr Unternehmen, dass sich die Umsatzerlöse schmälern.

Beim Lieferantenskonto gewährt das lieferende Unternehmen einen Skontoabzug. Nehmen Sie das Lieferantenskonto bei dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes in Anspruch, den Sie Ihrem Anlagevermögen zuordnen (z. B. einen Firmenwagen), reduzieren sich Ihre Anschaffungskosten. Dies bedeutet, dass Sie den Vermögensgegenstand mit einem geringeren Betrag abschreiben.

Was ist die Skontofrist und wie lange gilt sie?

Unter der Skontofrist versteht man den Zeitraum, den das rechnungsempfangende Unternehmen für den Abzug des Skontos in Anspruch nehmen kann. Im Geschäftsverkehr ist ein Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen üblich. Dies ist aber keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Sie einen Skontoabzug gewähren möchten, können Sie auch einen geringeren Zeitraum wählen.

Wichtig ist, dass Sie den Skontosatz auf der Rechnung vermerken. Hierfür nutzen sie z. B. den folgenden Text: „2 % Skonto bei Eingang der Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungseingang.”

Beachten Sie, dass für die Gewährung des Skontos der Eingang der Rechnung bei dem rechnungsempfangenden Unternehmen entscheidend ist. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem die Rechnung in Ihrem Unternehmen erstellt wurde.

Wird Skonto vom Bruttobetrag oder vom Nettobetrag berechnet?

Die Gewährung von Skonti können Sie in Ihrer Buchhaltung erst berücksichtigen, wenn Ihr Kunde oder Ihre Kundin die Rechnung bezahlt hat. Buchhalterisch nehmen Sie neben der regulären Erfassung des Geschäftsvorfalls eine separate Buchung vor. Sie dokumentieren hiermit die Teilstornierung des ursprünglichen Rechnungsbetrages.

Das Skonto können Sie vom Bruttobetrag oder vom Nettobetrag abziehen. Üblich ist jedoch die Verwendung des Brutto-Umsatzes als Bemessungsgrundlage für Skonti. In diesem Falle berechnen Sie den Skontosatz ausgehend vom Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer. Bei der Bruttobuchung müssen Sie darauf achten, die Vorsteuer auf dem entsprechenden Konto in der Finanzbuchhaltung zu separieren.

Entscheiden Sie sich, das Skonto vom Nettobetrag abzuziehen, ist eine zusätzliche Buchung für die Erfassung der Vorsteuer nicht erforderlich.

Welche Vorteile hat die Gewährung von Skonto?

Von dem Abzug eines Skontos können Sie als rechnungsausstellendes oder als rechnungsempfangendes Unternehmen profitieren.

Gewähren Sie das Skonto, machen Sie sich den Vorteil zunutze, dass Ihre Kundin oder Ihr Kunde innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist bezahlt und Sie schneller über den Geldeingang verfügen. Auf diese Weise vermeiden Sie Zahlungsausfälle und müssen kein Mahnverfahren in Gang bringen.

Nehmen Sie den Skontoabzug in Anspruch, müssen Sie nicht den ursprünglichen Rechnungsbetrag zahlen. Sie kürzen den Rechnungsbetrag und überweisen die Summe, die sich nach dem Abzug des Preisnachlasses ergibt.

Sind Sie als Kunde zum Skontoabzug berechtigt?

Die Gewährung von Skonto veranlasst das rechnungsausstellende Unternehmen. Empfangen Sie von einem anderen Unternehmen eine Rechnung, dürfen Sie bei der Zahlung nur eigenmächtig Skonto abziehen, wenn der Empfänger bzw. die Empfängerin der Zahlung dies auf der Rechnung vermerkt hat. Außerdem müssen Sie das genannte Zahlungsziel einhalten können.

Wie lautet die Formel für die Berechnung des Skontos?

Für die Berechnung des Skontos gehen Sie wie folgt vor:

Skontobetrag berechnen Formel

Beispielrechnung:

Sie erhalten einen Rechnungsbetrag mit einer Bruttosumme von 250 Euro. Das rechnungsausstellende Unternehmen gewährt Ihnen einen Skontoabzug von 2 %. Sie gehen wie folgt vor:

250 Euro x 2 % = 5 Euro.

Nach der Kürzung des Rechnungsbetrages überweisen Sie bei der Zahlung die Restsumme von 245 Euro.

Skonto Beispiel #1: Wie rechnet man 2 % Skonto aus?

Sie verkaufen eine Maschine. Der Rechnungsbetrag lautet 10.000 Euro brutto. In der Rechnung geben Sie an, dass Ihre Kundin oder Ihr Kunde 2 % Skonto abziehen kann, wenn das Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungseingang eingehalten wird.

Ihren Bruttoumsatz ermitteln Sie wie folgt:

10.000 Euro x 2 % =200 Euro

10.000 Euro – 200 Euro = 9.800 Euro

Skonto Beispiel #2: Wie berechnen Sie 3 % Skonto?

Sie verkaufen einen neuen Computer für 1.800 Euro (Bruttobetrag). Unter der Bedingung, dass Ihre Kundin oder Ihr Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen bezahlt, können 3 % Skonto in Anspruch genommen werden. Bei der Berechnung gehen Sie wie folgt vor:

1.800 Euro x 3 % = 54 Euro

1.800 Euro – 54 Euro = 1.746 Euro

Fazit: Das Skonto als zahlungsbedingter Preisnachlass

Die Gewährung von Skonto gehört zu den Preisnachlässen. Im Unterschied zum Rabatt handelt es sich bei dem Skonto um einen zahlungsbedingten Preisnachlass. Das Skonto beträgt in der Regel 2 bis 3 % des Rechnungsbetrages.

Um den Skontoabzug vornehmen zu können, überweisen Sie den restlichen Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Skontofrist, die zwischen 7 und 14 Tagen liegen kann.

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Titelbild: Witthaya Prasongsin / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 15. September 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Buchhaltung