Neben dem Anlagevermögen sowie den Schulden stellt das Umlaufvermögen eine der wichtigsten Positionen in der Bilanz dar und ist als solche unbedingt gesondert auszuweisen.
Im Gegensatz zu anderen Rechnungsposten verbleibt das Umlaufvermögen aber nur recht kurzzeitig im Unternehmen. Es wird unter anderem für den Verbrauch, die Verarbeitung oder den Verkauf sowie für Rückzahlungen eingesetzt.
In diesem Artikel erfahren Sie von der Definition bis hin zur Abschreibung und der Berechnung alles, was Sie rund um das Umlaufvermögen wissen sollten.
Was ist Umlaufvermögen?
Das Umlaufvermögen ist der Teil des Gesamtvermögens eines Unternehmens, welches sich im Umlauf befindet. Es ist — im Kontrast zum Anlagevermögen — nicht in Anlagen gebunden und umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen bleiben. Dazu zählen Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere oder liquide Mittel.
Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
Anlagevermögen und Umlaufvermögen stehen auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva) und bilden gemeinsam den Posten Gesamtvermögen. Das Anlagevermögen dient dazu, den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens sicherzustellen, und verbleibt langfristig im Unternehmen. Im Gegensatz dazu ist das Umlaufvermögen nur kurzfristig im Unternehmen gebunden und ist unmittelbar für den Umsatz bestimmt.
Dementsprechend bestehen auch in den konkreten Inhalten der Vermögensarten Unterschiede. In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispiele dafür.
Umlaufvermögen: Beispiele | Anlagevermögen: Beispiele |
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Was gehört zum Umlaufvermögen?
Die Informationen, die Sie in der Buchhaltung zum Umlaufvermögen angeben müssen, sind durch das Handelsgesetzbuch geregelt. In diesem sind sie in die vier folgenden Bereiche eingeteilt: Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere sowie liquide Mittel.
Zwar existiert im Handelsgesetzbuch für das Umlaufvermögen keine eigenständige Definition, jedoch schreibt die Gesetzgebung in § 266 HGB die folgende Gliederung in der Gesamtbilanz vor, die für das Umlaufvermögen einzuhalten ist:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. unfertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen
3. fertige Erzeugnisse sowie Waren
4. geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4. sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. sonstige Wertpapiere
IV. Kassenbestand:
1. Bankguthaben
2. Bundesbankguthaben
3. Schecks
4. Barbestand
Wie wird das Umlaufvermögen berechnet?
Die Formel, um das Umlaufvermögen zu berechnen, können Sie einfach aus der Gliederung im HGB ableiten:
Der Wert des Umlaufvermögens, welcher sich aus der Berechnung ergibt, ist von hoher Bedeutung, wenn Sie Ihre Bilanz erstellen. Doch nicht nur dafür ist die Formel nützlich. Nachdem Sie das Umlaufvermögen berechnet haben, haben Sie die Möglichkeit, mithilfe des Ergebnisses weitere Bilanzkennzahlen zu bestimmen. Dazu gehören zum Beispiel die Intensität des Vermögens, die Umlaufintensität oder das Netto-Umlaufvermögen (auch „Working Capital“ genannt):
Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen
Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen
Working Capital = Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten
Bedeutung des Umlaufvermögens für Unternehmen
Das Umlaufvermögen stellt für die Bilanz eines Unternehmens eine wichtige Kennzahl dar, denn es zeigt auf, wie viel Kapital Ihr Betrieb kurzfristig einsetzen kann.
Als betriebswirtschaftliche Kennzahl ist das Umlaufvermögen Bestandteil der Bilanzanalyse. Damit ist das Vermögen für die Beurteilung der aktuellen sowie der zukünftigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens von enormer Bedeutung.
Das Verhältnis zwischen Gesamtvermögen und Umlaufvermögen gibt beispielsweise Auskunft über die Umlaufintensität eines Unternehmens. So können Sie schnell Auskunft darüber gewinnen, wie fest das Vermögen in Ihrem Unternehmen gebunden ist und wie schnell und flexibel sich dieses investieren ließe.
Zusätzlich dazu spielt das Umlaufvermögen zum Beispiel bei Produktionsunternehmen für die individuelle Produktionsplanung und -steuerung eine große Rolle. Dies ist dadurch bedingt, dass das Umlaufvermögen hier auch Auskunft über die sich im Unternehmen befindlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gibt.
Außerdem dient das Umlaufvermögen als Ausgangsbasis zum Berechnen des Netto-Umlaufvermögens. Jenes belegt wiederum, ob die Verbindlichkeiten eines Unternehmens bereits durch das Umlaufvermögen beglichen werden können. Je höher das Working Capital, desto sicherer gilt auch die Liquidität eines Unternehmens.
Was ist kurzfristiges Umlaufvermögen?
Beim kurzfristigen Umlaufvermögen handelt es sich in der Regel um Positionen, die weniger als ein Jahr Bestand haben. Dabei geht es häufig um die folgenden Posten:
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (mit kurzem Zahlungsziel)
- Schecks
Das kurzfristige Umlaufvermögen dient Unternehmen als kurzfristige Liquiditätsreserve und ist in der Regel sofort verfügbar.
Was ist langfristiges Umlaufvermögen?
Das langfristige Umlaufvermögen ist für mehr als ein Jahr im Unternehmen gebunden. Zwar ist auch dieses Vermögen in der Regel sofort verfügbar, jedoch ist dessen Verweildauer im Unternehmen länger als beim kurzfristigen Umlaufvermögen. Beim langfristigen Umlaufvermögen kann es sich zum Beispiel um diese Posten handeln:
- Bankguthaben
- Bundesbankguthaben
- stille Reserven
- Wertpapiere
Auch Rohstoffe zur Reserve, die ein Unternehmen lagert, um bei potenziellen Engpässen noch produktionsfähig zu sein, können zum langfristigen Umlaufvermögen zählen.
Das Niederstwertprinzip: Bewertung von Umlaufvermögen
Alle Positionen innerhalb des Umlaufvermögens zählen zu den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Das Umlaufvermögen ist nicht planmäßig Teil der Abschreibung, wie dies beispielsweise beim Anlagevermögen der Fall ist. Fällt der Wert des Umlaufvermögens in der Bilanz am Abschlussstichtag unter die Anschaffungskosten, so besteht eine handelsrechtliche Pflicht für Kaufleute, dieses außerplanmäßig abzuschreiben.
Dieses Prinzip der Bewertung des Umlaufvermögens wird auch als das Niederstwertprinzip bezeichnet. Es besagt laut Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (oder auch: „BilMoG“) zudem, dass auch Wertminderungen auf Umlaufvermögen nur außerplanmäßig erfolgen dürfen. Sollte der Wert nach einiger Zeit wieder steigen, so müssen diese Wertminderungen in den Folgejahren rückgängig gemacht werden.
Steuerrechtlich können Sie das Umlaufvermögen aber sehr wohl zumindest zum Teil abschreiben — und zwar in Höhe einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Das kann der Fall sein, wenn Beschädigungen des Vermögens vorliegen oder neuartige Technologien zu einem Wertverlust der eigenen Leistungen führen.
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