Wollen Sie Ihr Unternehmen verkaufen? Sicherlich möchten Sie bei dem Deal mit einem Plus herausgehen. Um einen Gewinn zu erwirtschaften, müssen Sie zuerst wissen, wie viel Ihr Unternehmen überhaupt wert ist.
Wir zeigen Ihnen, wann und mit welchen Verfahren Sie den Unternehmenswert berechnen können.
Unternehmenswert: Definition
Was sagt der Unternehmenswert aus?
Der Unternehmenswert sagt aus, wie wertvoll eine Firma ist und wird in einer Geldeinheit (z. B. in Euro) ausgedrückt. Er ist nicht dem tatsächlichen Kaufpreis auf dem Markt gleichzusetzen, kann ihn jedoch beeinflussen.
Der Unternehmenswert ist keine objektive Messgröße. Zum einen, weil es verschiedene Verfahren gibt, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln – hierbei kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zum anderen ist der Wert eines Unternehmens, zum Beispiel bei einer Übernahme, das, was der Käufer oder die Käuferin dafür zahlen möchte – losgelöst von der eigentlichen Unternehmensbewertung.
Unternehmenswert berechnen: die Faustformel
Gibt es eine Faustformel, wie Sie schnell und einfach den Wert Ihres Unternehmens berechnen können? Die Antwort lautet: Ja und Nein. Im Internet finden Sie zahlreiche Ratgeber, die eine Faustformel angeben. Diese beruhen auf verschiedenen Berechnungsmethoden.
Eine beliebte Faustformel zur Berechnung Ihres Unternehmenswerts basiert auf dem EBIT- bzw. Multiples-Verfahren:
- Sie nehmen das EBIT („Earnings before interest & taxes“ = der Gewinn vor Steuern und Zinsen) und multiplizieren es mit einem Faktor.
- Der Faktor oder Multiplikator (Englisch: Multiples) hängt von der Branche ab, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Die Multiples erfahren Sie beispielsweise über das DUB-Magazin.
- Ein Beispiel: 100.000 Euro (EBIT) x 5,65 (durchschn. Faktor Softwarebranche) = 565.000 Euro Unternehmenswert
Firmenwert berechnen: Weitere Verfahren
Zu den weiteren gängigen Methoden gehören:
Das verfeinerte EBIT-Verfahren
Die Faustformel liefert nur einen groben Richtwert. Wenden Sie das EBIT- bzw. Multiplikationsverfahren genau an, sind weitere Dinge bei der Berechnung zu beachten. Dazu gehören beispielsweise:
- die Nettofinanzschulden
- der Marktanteil in Ihrem Marktsegment
- der Internationalisierungsgrad
- der Investitions- und Modernisierungsbedarf
Beachten Sie diese Punkte, kann sich der Unternehmenswert deutlich von der Faustformel unterscheiden. Mit diesem Online-Rechner des FINANCE-Magazins gelingt Ihnen die Berechnung.
Substanzwertverfahren
Bei dem Substanzwertverfahren wird so getan, als würde Ihr Unternehmen nur aus Einzelteilen bestehen, die neu gekauft werden könnten. Um diesen Substanzwert zu berechnen, nehmen Sie den aktuellen Verkehrswert aller Gegenstände, die zum Firmenvermögen gehören.
Das sind alle materiellen, immateriellen sowie betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Dinge. Addieren Sie alles zusammen und ziehen Sie davon die Verbindlichkeiten und Schulden Ihres Unternehmens ab.
Vereinfacht dargestellt bedeutet das:
- Ihr Handwerksbetrieb besitzt eine Werkstatt mit Werkzeugen, ein Betriebsfahrzeug und ein Lager mit Ersatzteilen. Alles zusammen ist 70.000 Euro wert.
- Dem gegenüber stehen Verbindlichkeiten von 30.000 Euro.
- Nach dem Substanzwertverfahren beträgt der Unternehmenswert: 40.000 Euro
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Das vereinfachte Ertragswertverfahren kommt beim Finanzamt zum Einsatz, zum Beispiel bei der Berechnung der Erbschaftssteuer. Hierbei ermitteln Sie den durchschnittlichen Ertrag Ihres Unternehmens der vergangenen drei Jahre und multiplizieren diesen mit einem Faktor. Den aktuellen Faktor hat das Bundesfinanzministerium 2016 bei 13,75 festgelegt.
Die Formel lautet somit: Durchschnittsertrag x Faktor = vereinfachter Ertragswert
Ertragswertverfahren
Bei dem „normalen“ Ertragswertverfahren blicken Sie nicht nur in die Vergangenheit, sondern auch in die Zukunft. Das bedeutet: Neben dem Betriebsergebnis der letzten drei Jahre beziehen Sie zusätzlich den potenziellen Ertragswert der kommenden drei Jahre mit ein.
Dazu kommt der sogenannte Kapitalisierungszinssatz, der aus einem Zins für risikolose Anlagen plus Unternehmerrisiko besteht. Der Satz liegt bei zirka 5 bis 20 %.
Ein Beispiel:
- der durchschnittliche Ertrag beträgt 10.000 Euro
- der Kapitalisierungszinssatz liegt bei 15 %
- die Formel lautet: 10.000 / 10 *100 = 100.000 Euro Unternehmenswert nach Ertragswertverfahren
AWH-Verfahren
Der AWH (Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk) hat das sogenannte AWH-Verfahren geschaffen (auch als AWH-Standard bekannt), das speziell für die Unternehmensbewertung von Handwerksbetrieben entwickelt wurde.
Hierbei fließen unter anderem diese Aspekte bei der Berechnung mit ein:
- Höhe des Anlagevermögens
- Grad der Abhängigkeit vom Firmenchef
- Struktur der Mitarbeiter
- Kundenstruktur
- Lieferantenstruktur
Die genaue Berechnung erfolgt durch die Betriebsberatende der Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks.
Weitere Faktoren, die bei der Berechnung wichtig sind
Die hier genannten Verfahren besitzen jeweils ganz individuelle Vor- und Nachteile. Oft werden dabei weiche Faktoren nicht berücksichtigt, die aber den Wert eines Unternehmens maßgeblich mitbestimmen. Dazu gehören unter anderem:
- das Alleinstellungsmerkmal (USP, Unique Selling Proposition)
- die Positionierung am Markt (bspw. als Cash Cow nach BCG-Matrix)
- das zukünftige Marktpotenzial (zum Beispiel in einer Marktlücke)
- der Einfluss der Stakeholder
- der Wert und das Potenzial immaterieller Güter wie Apps oder Software-Lösungen
Wann ist der Unternehmenswert wichtig?
Der Wert eines Unternehmens wird, unter anderem, zu folgenden Anlässen berechnet:
- Verkauf des Unternehmens
- Übernahme des Unternehmens (z. B. durch eine Aktiengesellschaft)
- Aktienhandel
- Übergang des Unternehmens an Erben oder bei einer Schenkung
- Bestimmung der Abfindungshöhe von Gesellschaftenden, die das Unternehmen verlassen
Fazit: Unternehmenswert berechnen – mehr als nur eine Faustformel
Es kann nicht schaden, den Wert seines Unternehmens mit vereinfachten Formeln zu berechnen. So erhalten Sie einen groben Verkaufspreis.
Um einen genauen Wert zu ermitteln, sollten Sie verschiedene Verfahren durchspielen und sich von Profis beraten lassen – besonders, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Start-up oder eine junge, innovative Firma handelt. Hierbei gibt es höchstwahrscheinlich wenig handfeste Grundlagen (bspw. Umsätze oder Güter), dafür zählt hier mehr das Potenzial.
Titelbild: Surface / Unsplash