Sie wollen nicht für die Inhalte und das Fehlverhalten anderer Webseitenbetreiber verantwortlich gemacht werden? Dann sollten Sie einen Disclaimer auf Ihrer Website integrieren. Ein solcher Haftungsausschluss erlaubt es Ihnen, sich von den Inhalten verlinkter Webseiten zu distanzieren und schützt Sie vor Abmahnungen und Klagen.

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Wann ist ein Disclaimer notwendig?

Ein Disclaimer sollte immer dann zum Einsatz kommen, wenn Sie auf Ihrer Website Inhalte anbieten, die Sie nicht selbst erstellt haben. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen.

Beispielsweise können Sie externe Hyperlinks verwenden, um auf die Inhalte anderer Webmaster zu verweisen. Durch solche Verlinkungen haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Zielgruppe einen Mehrwert zu bieten. Mit einem Disclaimer distanzieren Sie sich von fragwürdigen Inhalten und schützen sich vor einer Haftung.

Ebenso ist es möglich, den Disclaimer Ihrer Website für Fragen zum Kennzeichen- und Urheberrecht zu nutzen und damit die Inhalte auf Ihrer eigenen Website rechtlich abzusichern.

Sie zeigen hierdurch, dass Sie als Betreiberin alle notwendigen Schritte unternommen haben, um Ihren Webauftritt so sicher wie möglich zu gestalten und Rechtsverletzungen auszuschließen.

Neben Webseiten können Sie einen Disclaimer in E-Mails verwenden, indem sie beispielsweise auf die Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen verweisen.

Bedenken Sie dabei immer, dass die Nutzung von Disclaimern juristisch umstritten ist. Einige Juristen sind der Meinung, dass eine rechtliche Absicherung über einen Disclaimer nur in Teilen oder sogar gar nicht möglich ist. Nutzen Sie als Seitenbetreiber oder Seitenbetreiberin daher eine rechtliche Beratung, um vor der Nutzung eines Disclaimers alle relevanten Informationen einzuholen.

Was muss ein Disclaimer beinhalten?

Ein Disclaimer muss ganz konkrete Inhalte und eine Haftungsausschlussklausel enthalten, um rechtlich wirksam zu sein und die gewünschten Ziele zu erreichen. Besonders wichtig ist:

  • die zu schützenden Inhalte klar zu benennen,
  • Bereiche zu benennen, in denen eine Haftung möglich ist und ausgeschlossen werden soll,
  • Meinungen als solche zu kennzeichnen,
  • auf eventuelle Fehler auf dem Webauftritt hinzuweisen,
  • Inhalte und Angebote Dritter abzulehnen,
  • die Bedeutung des Disclaimers klar zu benennen.

Machen Sie sich bewusst, dass es keine allgemeingültigen, juristisch bindenden Formulierungen für einen Disclaimer gibt. Es ist wichtig, ihn immer auf das jeweilige Webprojekt und die vorliegenden Verlinkungen anzupassen.

Sie sollten sich daher unter anderem fragen, welche Aktionen von Nutzern und Nutzerinnen Ihrer Website eventuell eine Haftung auslösen könnten. Außerdem ist zu klären, welche verlinkten Inhalte davon betroffen sein könnten.

Nicht zuletzt müssen Sie entscheiden, wie Sie den Haftungsausschluss als solchen kenntlich machen und Ihre persönliche Meinung als Betreiber von objektiven Fakten abgrenzen. Nutzen Sie auch Hinweisfelder für Feedback und Meinungen Ihrer eigenen Nutzenden.

Wo befindet sich der Disclaimer?

Es gibt verschiedene Methoden, wie Sie einen Disclaimer in Ihren Webauftritt integrieren können: Über die Browse-Wrap-Methode, die Click-Wrap-Methode, in den AGB sowie im Impressum.

Bei der Browse-Wrap-Methode wird der Disclaimer als Hyperlink am Fußende der Webseite aufgeführt. Bei der Click-Wrap-Methode müssen Ihre Nutzer und Nutzerinnen per Klick ausdrücklich bestätigen, dass sie den Haftungsausschluss wahrgenommen haben und akzeptieren. Hierfür erscheint auf der Start- oder Unterseite meist ein separates Fenster. Der Disclaimer kann in die AGB einer Website integriert werden. Ein Haftungsausschluss im Impressum ist ebenfalls möglich. Wann ist ein Haftungsausschluss wirksam?

Die rechtliche Situation zu Disclaimern ist teilweise umstritten. Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12.05.1998 bestimmt, dass eine Distanzierung von Seitenbetreibern nicht in jedem Fall vor Haftungsansprüchen schützt.

Häufig wird das Urteil des Landgerichts jedoch als Grund genannt, warum überhaupt ein Disclaimer genutzt wird. Dabei betont es den Widerspruch, Inhalte mit Mehrwert auf einer Website zu verlinken und sich gleichzeitig über den Disclaimer davon zu distanzieren.

In Bezug auf die Wirksamkeit des Haftungsausschlusses spielen die Paragrafen 823ff BGB eine wichtige Rolle. Diese beziehen sich auf Kreditgefährdungen und Schadensersatzpflichten und der Haftungsanspruch wird in diesem Zusammenhang klar definiert. Sie können somit nachlesen, in welchen Fällen der Haftungsausschluss wirksam ist.

Wichtig ist, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Haftungsausschlusses beziehungsweise der Haftungsbeschränkung aufzeigen und so klar und präzise wie möglich formulieren. Pauschale Distanzierungen können im Zweifelsfall mehr schaden als helfen.

Wie sinnvoll sind Disclaimer-Vorlagen und Disclaimer-Generatoren?

Es gibt keine allgemeingültigen Disclaimer. Jeden Haftungsausschluss müssen Sie individuell auf die jeweilige Website anpassen. Nutzen Sie Disclaimer-Vorlagen und Disclaimer-Generatoren daher nur, um bestimmte Formulierungen und inhaltliche Bausteine abzugleichen.

Ein Disclaimer-Beispiel kann Ihnen zwar wichtigen Input für Ihren eigenen Disclaimer geben, für die eigentliche Erstellung sollten Sie allerdings eine individuelle und möglichst präzise Formulierung nutzen.

Der richtige Einsatz von Disclaimern

Disclaimer sind eine gute Möglichkeit, um sich als Betreibende einer Website vor Haftungsansprüchen zu schützen. Allerdings sind Disclaimer nicht in jeder Situation wirksam. Nutzen Sie daher unbedingt präzise Formulierungen, die auf Ihren Webauftritt zugeschnitten sind, und integrieren Sie ein Hinweisfeld für Meinungen und mögliche Fehler.

Holen Sie sich zudem rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Disclaimer die gewünschten Ziele erreichen. So vermeiden Sie, in eine Falle zu tappen und durch ungünstige Formulierungen größeren Schaden als Nutzen zu erzielen.

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Titelbild: SARINYAPINNGAM / iStock / Getty Images Plus

Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen in diesem Beitrag sind nicht als bindende Rechtsauskunft zu betrachten. Wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung, wenn Sie professionellen Rechtsbeistand benötigen.

Ursprünglich veröffentlicht am Oct 11, 2022 2:00:00 AM, aktualisiert am Januar 20 2023

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