Eine ausgewogene Work-Life-Balance wird mit Blick auf die psychische und physische Gesundheit, aber auch durch das Aufbrechen alter Traditionen, immer wichtiger. Unternehmen können über die sogenannte Erholungsbeihilfe dazu beitragen, dass zumindest aus finanzieller Sicht mehr Entlastung im Erholungsurlaub entsteht. Wie genau die freiwillige Unterstützung funktioniert und welche Voraussetzungen für die Erholungspauschale gelten, erfahren Sie hier.
Was ist Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist eine Leistung, die Arbeitgeber zahlen, um deren Erholung zu unterstützen. Die steuerfreie Sonderzahlung ist ein fester Betrag, der zusätzlich zum Lohn ausgezahlt wird und für Erholungszwecke eingesetzt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Reisekosten, Übernachtungskosten, Eintritte in Zoos oder Schwimmbäder, Kuren und Massagen.
Unterschied: Erholungsbeihilfe vs. Urlaubsgeld
Neben dem Urlaubsentgelt, also der Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs, können Angestellte auch Urlaubsgeld erhalten. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgebenden, auf die kein gesetzlicher Anspruch existiert. Im Unterschied zur Erholungsbeihilfe ist das Urlaubsgeld nicht zweckgebunden und kann auch unabhängig von Erholung und Regeneration eingesetzt werden.
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
Die Höchstgrenze für Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro gilt für Angestellte des Unternehmens. Zusätzlich dazu erhalten Ehepartnerinnen und Ehepartner der Arbeitnehmenden 104 Euro sowie 52 Euro für jedes Kind. Arbeitgebende, die die Erholungsbeihilfe in bar auszahlen, müssen diese als Arbeitslohn behandeln und mit 25 Prozent (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) versteuern. Eine Sozialversicherung fällt dagegen nicht an.
Wer bekommt Erholungsbeihilfe?
Ein grundsätzliches Recht auf Erholungsgeld gibt es nicht, da jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin individuell entscheiden kann, ob der Betrag zur Verfügung gestellt wird oder nicht. Damit im Falle einer Genehmigung die steuerfreie Auszahlung möglich ist, müssen für die Erholungsbeihilfe verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
- Zum einen erhalten Arbeitnehmende nur dann ein Erholungsgeld, wenn dieses zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird. Dieses darf durch die Erholungsbeihilfe nicht reduziert oder ausgeglichen werden.
- Wichtig ist außerdem, dass die Erholungsbeihilfe vor, während oder unmittelbar nach einem Urlaub gewährt werden muss. Hierfür gilt in der Regel eine Phase von drei Monaten vor und nach dem gewährten Urlaub. Zudem darf sie nur einmal pro Jahr ausgezahlt werden.
- Weiterhin muss mit der Erholungspauschale ihr eigentlicher Zweck erfüllt sein, weshalb sie nur für Aktivitäten und Angebote genutzt werden darf, die zur Erholung und Regeneration der Arbeitenden beitragen.
Vorteile der Erholungsbeihilfe
Maßnahmen zur Work-Life-Balance wirken sich häufig positiv auf beide Parteien aus: Nämlich Unternehmen und die Belegschaft.
Vorteile für Angestellte
Das Erholungsgeld trägt als finanzieller Zuschuss dazu bei, dass Angestellte unabhängig ihres Gehaltes im Urlaub besser auf ihre Regeneration und Gesundheit Rücksicht nehmen. Das unterstützt die physische und psychische Erholung, sodass im Anschluss an die Auszeit mehr Kraft und Energie in die Arbeit investiert werden kann.
Gleichzeitig ist eine freiwillige Unterstützung wie das Erholungsgeld eine Motivation für Mitarbeitende, sich diese durch entsprechende Arbeitsleistung verdient zu machen. Da die Erholungsbeihilfe steuerfrei ist, müssen Angestellte zudem keine finanziellen Einbußen befürchten und können so bestmöglich von dem Angebot profitieren.
Vorteile für Unternehmen
Für Unternehmen ergibt sich durch die Erholungspauschale oft der Vorteil, dass eine engere Bindung zu den Mitarbeitenden entsteht. Die freiwillige Unterstützung gibt den Angestellten das Zeichen, dass sie als Mensch wahrgenommen werden und weniger als reine Arbeitskräfte.
Außerdem bedeutet das Erholungsgeld für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern steuerliche Vorteile, wodurch sie möglichst kosteneffektiv eine attraktive Zusatzleistung anbieten können. Auch potenzielle Bewerberinnen und Bewerber achten bei der Wahl des Arbeitsplatzes auf Zusatzleistungen, die ihnen eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen.
Laut einer Studie, die EY im Jahr 2021 zur Motivation, Zufriedenheit und Work-Life-Balance durchführte, gaben 42 Prozent der Befragten an, dass ihre Arbeitsbelastung in den letzten fünf Jahren eher zugenommen hat; für 20 Prozent hat sie sogar stark zugenommen. Ebenso verschlechtert hat sich in diesem Zuge auch die Work-Life-Balance, besonders bei Arbeitnehmenden zwischen 25 und 34 Jahren.
Unternehmen, die die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden im Blick haben und entsprechende Angebote bereitstellen, heben sich so von der Konkurrenz ab und steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Erholungsbeihilfe beantragen und genehmigen
Bietet ein Unternehmen die Erholungsbeihilfe an, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor oder nach dem Urlaub Anspruch auf die Auszahlung erheben. Erfolgt dies nicht in dem vorgegebenen Zeitraum, wird das Erholungsgeld als Teil des Gehalts gesehen und versteuert.
In welcher Form das Erholungsgeld ausgezahlt wird, kann individuell zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden vereinbart werden. Einige Unternehmen halten die Voraussetzungen und Regelungen im Arbeitsvertrag fest, andere bieten den Antrag auf Erholungsbeihilfe zum Download im Intranet an. Sofern die Antragstellung sachgemäß verläuft und die Erholungsbeihilfe vertraglich festgelegt ist, müssen Unternehmen den Anträgen stattgeben.
Fazit: Erholungsbeihilfe als Wertschätzung
Die steuerfreie Erholungspauschale bedeutet für Angestellte oft eine große Entlastung im Urlaub, aber auch eine ebenso große Bindung zum Arbeitgeber. Als Zeichen der Wertschätzung ist die freiwillige Unterstützung für Unternehmen eine ideale Möglichkeit, um sich gegenüber den Arbeitskräften dankbar zu zeigen. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen davon, die Work-Life-Balance ihrer Angestellten zu fördern, sodass diese regeneriert in den Arbeitsalltag zurückkehren.
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