Urlaubsgeld: Wissenswertes für Unternehmen und Angestellte

Praktische Kalendervorlagen
Josephine Wick Frona
Josephine Wick Frona

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Sich zurücklehnen, entspannen und den Urlaub in vollen Zügen genießen – klingt verlockend? Mit Urlaubsgeld vom Arbeitgeber ist die Freude auf die freien Tage noch größer! Erfahren Sie hier, wer Anspruch auf Urlaubsgeld hat und wie die Höhe der Sonderzahlung berechnet wird. Außerdem klären wir die Frage, ob die Zahlung von Urlaubsgeld verpflichtend ist.

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Wann bekommt man Urlaubsgeld?

Generell gilt: Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Die Zahlung durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig. Nur wenn die Sonderzahlung individuell, etwa in einem Einzel- oder Zusatzvertrag zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmern sowie Arbeitnehmerinnen oder in kollektivvertraglichen Vereinbarungen geregelt ist, ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld rechtens. Das gilt beispielsweise für:

  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag

Ausnahme: Bei einer betrieblichen Übung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen. Ist die Sonderzahlung mindestens dreimal hintereinander erfolgt, sind Arbeitgeber zur zukünftigen Auszahlung verpflichtet. Keine Verpflichtung zur Auszahlung besteht, wenn es sich um eine einmalige Zahlung handelt, auf die Arbeitgeber jedoch explizit hinweisen müssen.

Besonderheiten gelten für Urlaubsgeld bei Kündigung, Krankheit oder in Elternzeit:

  • Ein Anspruch auf Urlaubsgeld während des Mutterschutzes ist gerechtfertigt.
  • In der Elternzeit sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht zur Zahlung von Urlaubsgeld verpflichtet.
  • Bei längerer Krankheit steht Arbeitnehmenden das Urlaubsgeld zu.
  • Urlaubsgeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber muss vertraglich festgelegt sein, bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, besteht meist ein Anspruch auf anteilige Auszahlung.
  • Eine Rückzahlung des Urlaubsgeldes bei Kündigung ist nur in manchen Fällen zulässig, hierbei spielen Faktoren wie Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt sowie freiwillige oder vertraglich festgelegte Leistung eine wichtige Rolle.

Je nach Bundesland kann das Urlaubsgeld variieren. Auch Unterschiede zwischen den Regionen Ost- und Westdeutschland, der Höhe des Einkommens, der jeweiligen Entgeltstufe sowie der Betriebsgröße wirken sich auf die Sonderzahlung aus.

Wann genau Urlaubsgeld ausgezahlt wird, entscheidet jeder Arbeitgeber individuell. Üblich erfolgt die Sonderzahlung als monatlich prozentuale Auszahlung, Einmalzahlung oder vertraglich geregelte Sonderzahlung.

Übrigens: Angestellte, die weniger als ein Jahr im Unternehmen tätig sind, erhalten kein volles Urlaubsgeld, sondern eine anteilige Sonderzahlung.

Wie wird Urlaubsgeld berechnet?

Die Frage, wie viel Urlaubsgeld man bekommt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie bereits erwähnt, spielen Faktoren wie die regionalen Unterschiede, Unternehmensgröße, Wochenarbeitszeit sowie Wochen- oder Monatslohn eine wichtige Rolle. Um das ungefähre Urlaubsgeld berechnen zu können, dienen nachfolgende Formeln als Orientierungshilfe:

Urlaubsgeld bei Wochenlohn und sechs Arbeitstagen:

(13 × 1.000 Euro Wochenlohn)

(13 × 6 Arbeitstage) × 24 Urlaubstage = 4.000 Euro

Urlaubsgeld bei Wochenlohn und fünf Arbeitstagen:

(13 × 1.000 Euro Wochenlohn)
(13 × 5 Arbeitstage) × 20 Urlaubstage = 4.000 Euro

Anmerkung: 13 = letzten 13 Arbeitswochen vor Urlaubsantritt

Urlaubsgeld bei Monatslohn und sechs Arbeitstagen:

3.000 Euro Monatsgehalt
(26 Arbeitstage × 24 Urlaubstage) = 2.769,23 Euro

Urlaubsgeld bei Monatslohn und fünf Arbeitstagen:

3.000 Euro Monatsgehalt
(22 Arbeitstage × 20 Urlaubstage) = 2.727,27 Euro

Zu welchem Zeitpunkt die Auszahlung erfolgt, ist je nach Betrieb unterschiedlich im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Viele Unternehmen zahlen die Leistung zur Haupturlaubszeit im Juni oder Juli eines Jahres. Andere Betriebe setzen voraus, dass die Hälfte der jährlichen Urlaubstage verbraucht sein muss, ehe die Sonderzahlung erfolgt.

Gut zu wissen: Die Höhe der Sonderzahlung entspricht 11,4 Prozent vom Bruttolohn!

Wie wird Urlaubsgeld versteuert?

Für Sonderzahlungen ist eine Versteuerung beim Finanzamt erforderlich. Wie hoch die Besteuerung von Urlaubsgeld ist, richtet sich nach dem jährlichen Einkommen und der darauf zu zahlenden Lohnsteuer.

Beispielrechnung ohne Urlaubsgeld:

48.000 Euro jährliches Einkommen = 4.200 Euro Lohnsteuer

Beispielrechnung mit Urlaubsgeld:

52.000 Euro jährliches Einkommen = 5.070 Euro Lohnsteuer

Differenzberechnung:

5.070 Euro – 4.200 Euro = 870 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 48.000 Euro fallen 870 Euro Steuern an.

Ist Urlaubsgeld Pflicht?

Nein, Unternehmen sind nicht verpflichtet, Urlaubsgeld auszuzahlen! Grundsätzlich gilt: Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, also eine freiwillige Leistung, die häufig als 13. Monatsgehalt zusätzlich zum geregelten Einkommen ausgezahlt werden kann. Natürlich wirkt sich die Zahlung von Urlaubsgeld auch positiv auf die Arbeitsatmosphäre innerhalb des Unternehmens aus.

Einer Verpflichtung der Sonderzahlung müssen Unternehmen nur nachkommen, sofern das Urlaubsgeld vertraglich festgehalten ist. Lediglich bei einem klaren und vertraglich geregelten Widerruf entfällt unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Widerruf gilt beispielsweise bei finanzieller Krise des Unternehmens.

Nützlicher Hinweis: Arbeitgebende, die sich nicht verpflichten wollen, regelmäßig Urlaubsgeld auszuzahlen, sollten die Sonderzahlung nur bei Besonderheiten wie einem erfolgreichen Geschäftsjahr gewährleisten.

Fazit: Urlaubsgeld ist eine schöne, aber freiwillige Leistung

Ein 13. Monatsgehalt wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bereitet große Freude bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Allerdings handelt es sich bei der Sonderzahlung um eine freiwillige Leistung von Arbeitgeber an Arbeitnehmende.

Dreimal hintereinander ausgezahlt, sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, Urlaubsgeld an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu zahlen, sofern nicht anders vertraglich geregelt. Mit der Auszahlung steht der Urlaubsplanung eigentlich nichts mehr im Weg.

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Titelbild: Vera Vita / iStock / Getty Images Plus

Themen: HR

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