Ohne digitale Daten kommt das moderne Marketing längst nicht mehr aus. Google Analytics hilft Ihnen dabei, wichtige Einblicke zu sammeln und mehr über Ihre Webseiten-Besucher herauszufinden. Doch auch das allgemeine Bewusstsein und die gesetzlichen Verpflichtungen zu korrektem Datenschutz haben zugenommen, weshalb eine korrekte Einbindung des Tracking-Tools essenziell ist. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Nutzern die Möglichkeit geben müssen, Google Analytics zu deaktivieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Google Analytics Informationen über Ihre Nutzer trackt und welche datenschutzrechtlichen Kriterien Sie bei der Verwendung unbedingt beachten müssen.
Was weiß Google Analytics über Ihre Webseiten-Besucher?
Google Analytics ist das wohl umfassendste Tool, um das Verhalten von Internetnutzern auf Webseiten zu tracken. Ohne diese Art des Webseiten-Trackings wäre Online-Marketing in der heutigen Form kaum denkbar.
Ist Google Analytics auf einer Webseite eingebunden, dann werden die Bewegungen der Besucher mithilfe von Cookies gespeichert. Die Cookies können dabei verschiedene Funktionen übernehmen. In erster Linie dienen sie Google Analytics dazu festzustellen, wo ein Nutzer herkommt, wie lange er sich auf der Webseite aufhält, welche Seiten er anklickt oder was er einkauft. Auf Basis dieser und weiterer Daten können dann Benutzerprofile erstellt werden, die dem Marketer dabei helfen, Personas zu kreieren und mehr über die eigenen Kunden zu erfahren.
Tracking mit Google Analytics: Die DSGVO muss unbedingt beachtet werden
Online-Marketing kommt ohne Daten heute nicht mehr aus. Targeting-Möglichkeiten haben erheblich dazu beigetragen, dass Werbung gezielter und somit auch effektiver ausgespielt werden kann. Das wirkt sich natürlich auf den Return on Investment aus. Doch vor allem in Europa werden die Diskussionen um den Datenschutz immer lauter und Google Analytics wird durchaus kritisch beäugt.
Spätestens seit die DSGVO am 25.05.2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, muss nun jede Website dem Besucher die Möglichkeit bieten, dem Tracking von Daten zu widersprechen. Dadurch soll die Privatsphäre der Internetnutzer geschützt werden. Damit eine Website DSGVO-konform ist, muss dem Besucher also die Deaktivierung von Google Analytics ermöglicht werden.
Dazu müssen:
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ein Link zum Deaktivierungs-Add-on integriert sein UND
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das Opt-out-Cookie gesetzt werden.
Google Analytics deaktivieren mit dem Browser Add-on
Die erste Möglichkeit, das Tracking von Google Analytics zu unterbinden, wird von Google selbst zur Verfügung gestellt. Mithilfe eines Browser-Add-ons kann der Nutzer verhindern, dass das Aktivitäten-Protokoll an Google Analytics gesendet wird. Dazu muss das Add-on lediglich installiert werden.
Um die Browser-Erweiterung zu verwenden, gehen Sie wie folgt vor:
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Besuchen Sie den Link zum Deaktivierungs-Add-on
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Klicken Sie auf den blauen Download-Button auf der rechten Seite.
Quelle: Google-Tools
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Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu, indem Sie auf „Akzeptieren und installieren“ klicken.
Quelle: Google-Tools -
Klicken Sie nun auf die Download-Datei und folgen Sie den Anweisungen zur Installation.
Quelle: Google-Tools -
Nachdem Sie das Add-on installiert haben, müssen Sie die Erweiterung noch aktivieren. Gehen Sie dazu in Ihrem Browser in die Einstellungen für Erweiterungen und aktivieren Sie dort das Google-Analytics Add-on.
Den Link zum Deaktivierungs-Add-on sollten Sie in Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite einbinden. So bieten Sie den Besuchern die Möglichkeit, das Google-Analytics-Tracking zu deaktivieren. Unterstützt wird die Erweiterung bereits von den gängigen Browsern Firefox, Safari, Chrome, Opera und dem Internet Explorer.
Im Webseiten-Code muss das Opt-out Cookie gesetzt werden
Neben dem Link zum Add-on muss aber noch zusätzlich ein Opt-out-Cookie gesetzt werden, um DSGVO-konform zu sein. Opt-out bezeichnet das Gegenteil von Opt-in, bei dem der Webseiten-Besucher der Verwendung seiner Daten (meist für Marketingzwecke) aktiv zustimmt. Opt-out meint also gerade den aktiven Widerspruch gegen das Speichern und Verwalten von personenbezogenen Daten.
Nicht alle Browser unterstützen das Deaktivierungs-Add-on – und auch auf mobilen Geräten funktioniert die Anwendung nicht. Deshalb müssen Webseiten-Betreiber das sogenannte Opt-out-Cookie ebenfalls aktivieren, indem sie es in den header.php-Code Ihrer Seite einfügen.
Achten Sie dabei darauf, den folgenden Code-Schnipsel vor das Script von Google Analytics zu setzen:
<script>
var gaProperty = 'UA-XXXXXXX-X';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true;
}
</script>
Setzen Sie für die individuelle Property (UA-XXXXXXX-X) Ihren eigenen Google Analytics-Code ein. Diesen finden Sie in Ihrem Analytics-Konto und im eingebauten Script Ihrer Webseite.
Nun müssen Sie die Anwendung noch in Ihrer Datenschutzerklärung verlinken. Dazu fügen Sie im HTML-Code der Seite eine entsprechende Verlinkung ein. Diese kann beispielsweise wie folgt aussehen:
<a href="javascript:gaOptout();" onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');">Erfassung von Daten durch Google Analytics für diese Website deaktivieren</a>
Der Link sorgt zum einen dafür, dass die Deaktivierung von Google Analytics ausgeführt wird. Zum anderen öffnet sich eine Pop-up-Meldung, die den Nutzer darüber informiert, dass Google Analytics deaktiviert wurde.
So können Sie im Baukasten-System Jimdo Google Analytics deaktivieren
Haben Sie Ihre Webseite hingegen mit einem Baukasten-System wie Jimdo erstellt, ist die Deaktivierung von Google Analytics noch leichter umzusetzen. Die Betreiber solcher Plattformen bieten oft einen Service an, der die Integration des Opt-out automatisch oder mit nur einem Mausklick übernimmt.
Mit Jimdo wird beim Einrichten der Webseite automatisch eine Unterseite für die Datenschutzerklärung eingerichtet. Diese enthält alle wichtigen Erläuterungen, die den Umgang mit Cookies zusammenfassen. Auch der Link für das Opt-out wird automatisch integriert. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, ein Cookie-Pop-up-Banner zu erstellen. Bereits hier können Sie den Webseiten-Besucher über das Tracking auf Ihrer Seite informieren und ihn zu den Datenschutzbestimmungen weiterleiten.
Sie können das Datenschutz-Formular auch anpassen und individuelle Formulierungen einfügen. Dazu klicken Sie unter „Einstellungen“ auf „Datenschutz und Sicherheit“ sowie „Datenschutz-Hinweis für Formulare“. Achten Sie jedoch bei jeder Änderung darauf, dass diese auch DSGVO-konform ist.
Google Analytics ist für jeden Marketer ein wichtiges Tool, um mehr über die eigenen Webseiten-Besucher herauszufinden. Wenn Sie Tracking-Tools verwenden, müssen Sie allerdings stets den Datenschutz beachten, wie er in der DSGVO vorgeschrieben wird. Integrieren Sie einen Link zum Browser-Add-on sowie das Opt-out-Cookie auf Ihrer Webseite, um dem Nutzer freizustellen, ob er dem Tracking zustimmt oder nicht. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und nehmen auch die Datenschutzbedenken Ihrer Nutzer ernst.
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