Praktikumsbescheinigung: Das muss rein (inkl. Vorlage)

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Jennifer Lapp
Jennifer Lapp

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Eine Praktikumsbescheinigung beweist den erfolgreichen Abschluss eines Praktikums – ganz egal ob Pflichtpraktikum oder auf freiwilliger Basis. Doch wie sieht eine solche Praktikumsbestätigung im Detail aus und worin unterscheidet sie sich von einem Praktikumszeugnis? Das und vieles mehr beantworten wir in diesem Beitrag.

Praktikumsbescheinigung wird von Praktikantin vorgelegt

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Was ist eine Praktikumsbescheinigung?

Eine Praktikumsbescheinigung ist vergleichbar mit einem einfachen Arbeitszeugnis und bestätigt Praktikanten und Praktikantinnen den Erfolg ihres Praktikums. Dabei ist es zunächst völlig unerheblich, wie erfolgreich das Praktikum tatsächlich verlaufen ist und ob es freiwillig oder verpflichtend gemacht wurde. In erster Linie wird den Absolventen bescheinigt, in welchem Zeitraum sie im Unternehmen anwesend waren und welche Tätigkeiten und Aufgaben während des Praktikums ausgeübt wurden.

Nicht zu verwechseln ist die Praktikumsbescheinigung mit einem Praktikumszeugnis. Gemäß § 109 der Gewerbeordnung entspricht das Praktikumszeugnis einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches ausführlicher auf das Betragen und die Leistung der Person eingeht. Für spätere Arbeitgebende ist das Praktikumszeugnis daher deutlich interessanter als ein reiner Anwesenheitsnachweis.

Wer darf eine Praktikumsbescheinigung ausstellen?

Die Praktikumsbescheinigung wird ausschließlich vom Praktikumsunternehmen ausgestellt. Üblicherweise übernimmt das der Betreuer, allerdings nicht immer automatisch. In vielen Fällen wird ein Praktikumsnachweis erst auf Nachfrage erstellt.

Ist eine Praktikumsbescheinigung Pflicht?

Laut § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 109 der Gewerbeordnung haben alle Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf eine Praktikumsbescheinigung. Unter anderem sagen die beiden Paragrafen aus, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis verlangt werden darf – und zwar mindestens in Form einer Bescheinigung über den Inhalt und die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses. Diese Bestätigung darf nur in Papierform und nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Wozu ist eine Praktikumsbescheinigung gut?

Für Pflichtpraktika, die im Rahmen der Schule oder universitären Ausbildung durchgeführt werden müssen, wird mindestens eine Praktikumsbescheinigung als Nachweis benötigt. Doch auch bei freiwilligen Praktika ist eine Bescheinigung sinnvoll. Denn jede berufliche Station, sei es ein Praktikum, ein Ferienjob oder eine Werkstudierendenstelle, sollte im Lebenslauf belegt werden können. Ohne entsprechenden Nachweis sollten Sie diese Station in Bewerbungen eher nicht angeben – und verschenken dann aber eine Menge Potenzial.

Was muss eine Praktikumsbescheinigung enthalten?

Eine Praktikumsbescheinigung ist im Vergleich zu einem Praktikumszeugnis sehr viel kürzer und weniger aussagekräftig. Zu den wichtigsten inhaltlichen Bestandteilen zählen Name und Anschrift des Praktikumsbetriebs, Name, Kontaktdaten und Geburtsdatum des Praktikanten oder der Praktikantin, Praktikumsdauer, Einsatzbereiche und Tätigkeiten sowie Datum, Unterschrift der Praktikumsbetreuung und Unternehmensstempel.

Spezielle Formatierungsvorgaben gibt es hierfür nicht. Die Arbeitgebenden können demnach frei wählen, wie sie die Bescheinigung gestalten und strukturieren möchten. Im Gegensatz zum Praktikumszeugnis hat eine Praktikumsbescheinigung keine bestimmten Formulierungen, die benutzt werden müssen. Wichtig ist jedoch, dass alle obigen Angaben vollständig und korrekt sind, damit die Bescheinigung anerkannt wird.

Hinweis: Für Pflichtpraktika bekommen Studierende oder Schüler in der Regel ein eigenes Formular von der entsendenden Institution, beispielsweise ihrer Universität, welches der Betrieb dann nur noch ausfüllen und abstempeln muss.

Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus? Kostenlose Vorlage

Da die Gestaltung der Praktikumsbestätigung in vielen Fällen dem Unternehmen selbst obliegt, haben Sie als betreuende Person recht freie Hand. Eine simple Bescheinigung sollte jedoch nicht länger als eine Seite sein – schließlich müssen Sie nur bezeugen, dass der Praktikant für diese Zeit mit den aufgezählten Aufgaben betraut worden war.

Die folgende Vorlage für eine Praktikumsbescheinigung soll Ihnen als Musterbeispiel dienen, wie ein typischer Praktikumsnachweis aussieht und aufgebaut ist:

[Name des Betriebs]

[Anschrift des Betriebs]

Praktikumsbescheinigung

Herr/Frau …………………………………………………, geboren am …………………………,

wohnhaft in ………………………………………………………………………………………………………,

hat vom …………………………… bis zum ………………………… ein Praktikum in unserem

Unternehmen …………………………………………. absolviert.

Der wöchentliche Arbeitsumfang betrug ………………… Stunden. Der thematische

Schwerpunkt des Praktikums im Bereich …………………………………………….. .

Zu den Tätigkeiten gehörten:

………………………………….

………………………………….

………………………………….

………………………………….

Wir bedanken uns bei Herrn/Frau …………………….. und wünschen viel Erfolg für die weitere berufliche und private Zukunft!

[Ort, Datum]

[Unterschrift, Firmenstempel]

Praktikumsbescheinigung verloren: Gilt ein Anspruch auf Ersatz?

Bei physischen Bescheinigungen besteht immer die Gefahr, dass sie irgendwo verloren gehen. Das ist ärgerlich, aber nicht unvermeidbar. In diesem Fall ist wichtig zu wissen, dass der Praktikant oder die Praktikantin auf die Kulanz des Praktikumsbetriebs angewiesen ist. Für Praktikumsbescheinigungen gibt es keine Aufbewahrungspflicht und der oder die Arbeitgebende muss auch keine neue Bescheinigung ausstellen, wenn die alte verloren ging.

Ob ein Ersatz möglich ist oder nicht, hängt vor allem davon ab, wie lange das Praktikum zurückliegt. Ist das Ganze erst wenige Wochen oder Monate her, werden Praktikumsbescheinigungen normalerweise problemlos ersetzt. Schwieriger wird es, wenn das Praktikum länger als ein Jahr zurückliegt und es keine weiteren Belege mehr gibt. In diesem Fall ist der Verlust meist nicht mehr zu ersetzen. Haben Sie Ihre Praktikumsbescheinigung verloren? Dann kontaktieren Sie schnellstmöglich die Person, die Sie betreut hat, oder die entsprechende Abteilungsleitung.

Fazit: Jeder Absolvent hat ein Recht auf eine Praktikumsbescheinigung

Eine Praktikumsbescheinigung ist ein einfacher Nachweis für die Anwesenheit und die Tätigkeiten eines Praktikanten oder einer Praktikantin während des Praktikums. Das Dokument ist nicht mit einem Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis zu verwechseln. Obwohl die Bescheinigung oft erst auf Nachfrage erstellt wird, haben alle, die ein Praktikum absolviert haben, Anspruch darauf – sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika. Für Bewerbungen kann ein Praktikumszeugnis jedoch sinnvoller sein, da dieses mehr Aussagekraft hat und über die Leistung und Kompetenz berichtet.

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Titelbild: SDI Productions / iStock / Getty Images Plus

Themen: Arbeitszeugnis

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