Jahresabschluss: Bestandteile, Fristen und Erstellung

Guide für Moderne Buchhaltung
Timo van den Noort
Timo van den Noort

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Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für den wirtschaftlichen Erfolg aller Unternehmen maßgeblich. Deswegen kommt dem Jahresabschluss eine so wichtige Rolle in Kapitalgesellschaften und anderen Betrieben zu.

Mitarbeiter am Taschenrechner führt den Jahresabschluss durch

Er stellt den Abschluss des Geschäftsjahres dar und vermittelt einen Eindruck vom Zustand der jeweiligen Firma. Im Folgenden finden Sie viele nützliche Informationen zu den Bestandteilen, Fristen und der Erstellung eines Jahresabschlusses.

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Was gehört zum Jahresabschluss?

Für Unternehmen ist es wichtig, sämtliche Bestandteile bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu erreichen. Beim Jahresabschluss werden sämtliche Konten abgeschlossen. Die erforderlichen Jahresabschluss-Bestandteile hängen davon ab, welche Unternehmensform der jeweilige Betrieb besitzt und welche rechtlichen Vorschriften greifen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) gehören für jedes Unternehmen zu einem Jahresabschluss dazu. Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht einreichen. Bei den kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften sind zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und ein Eigenkapitalspiegel erforderlich. Eine Segmentberichterstattung kann freiwillig erfolgen.

Die wichtigsten Bestandteile des Jahresabschlusses im Überblick:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel
  • Segmentberichterstattung (freiwillig)

Grundsätzlich wird der Jahresabschluss nach HGB erstellt. Beispielsweise wird im § 264 I HGB geregelt, dass Kapitalgesellschaften verpflichtet sind, einen Anhang einzureichen. Nach der Erstellung erfolgt eine Jahresabschlussprüfung.

Hierbei ist es wichtig, die Jahresabschluss-Frist einzuhalten und die Veröffentlichung vom Jahresabschluss rechtzeitig vorzunehmen. Auf diese Weise ersparen sich die Unternehmen Ärger, Bürokratie und gegebenenfalls Kosten.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer einen Jahresabschluss erstellen muss. Hierzu zählen grundlegend alle Kaufleute, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Entsprechend sind die Bilanz und die GUV wichtige Komponenten nicht nur der Buchführung und der Buchhaltung, sondern auch des Jahresabschlusses.

Die Pflicht zur doppelten Buchführung und damit zur Erstellung eines Jahresabschlusses betreffen unter anderem Personengesellschaften. Hierzu zählen beispielsweise die GbR, die OHG und die KG.

Ebenso sind Kapitalgesellschaften wie eine AG, eine GmbH und eine UG dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dasselbe gilt für eine Kapitalgesellschaft und Co. Hierzu gehören beispielsweise die AG und Co. KG, die GmbH & Co. KG sowie die UG und Co. KG.

Grundsätzlich ist es möglich, sich von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses zu befreien. Das ist allerdings nur für Einzelkaufleute der Fall, die an Stichtagen zweier Geschäftsjahre in Folge höchstens 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaften.

Hierzu zählen in der Regel Freiberufler und -beruflerinnen sowie Kleingewerbetreibende. Diese müssen somit keinen Jahresabschluss im Sinne des HGB erstellen. Die einfache Buchführung genügt völlig.

Ein Jahresabschluss-Beispiel

Ein Jahresabschluss muss abhängig von der Unternehmensform und der Arbeitsweise des Betriebs individuell erstellt werden. Einige Vorgehensweisen bieten sich aber für jede Firma an. Diese lernen Sie im Folgenden kennen:

1. Alle Arbeitsunterlagen besorgen

Stellen Sie zunächst alle Arbeitsunterlagen zusammen, die für den Jahresabschluss unerlässlich sind. Hierzu gehören beispielsweise Handelsregisterauszüge, Spendenquittungen oder Gesellschafterverträge. Eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk kann hier die Sammlung wichtiger Dateien vereinfachen.

2. Eine Inventur vornehmen

In diesem Schritt nehmen Sie eine Inventur Ihres Unternehmens vor. Hierbei gehen Sie auf alle Vermögensgegenstände und Schulden ein und führen diese im Bestandsverzeichnis auf.

3. Unterschiedliche Komponenten eines Jahresabschlusses berücksichtigen

Für einen Jahresabschluss sind verschiedene Dokumente erforderlich. Hierzu gehören Verträge ebenso wie Abschreibungen, ein Fahrtenbuch, Forderungen und Rücklagen. Die Buchhaltung muss nachvollziehbar und korrekt sein.

4. Abschluss aller Konten

Für den Jahresabschluss werden alle Unterkonten und Hauptkonten abgeschlossen. Die Unterkonten dienen der Effizienz der Arbeitsprozesse, werden beim Jahresabschluss aber wieder im Hauptkonto zusammengeführt. Hierbei erfolgt die Bestimmung der Salden, die für die Anfertigung der Bilanz unerlässlich ist.

5. Abschlussübersicht erstellen

In der Abschlussübersicht führen Sie alle Anfangs- sowie Endbestände auf und nennen die Bestands- und Erfolgskonten. Dies sind wichtige Voraussetzungen für den Abschlussbericht, der von einigen Finanzämtern eingefordert wird.

6. Jahresabschluss feststellen

Bei der Feststellung des Jahresabschlusses handelt es sich um einen formalen Akt. Die Gesellschafterin, der Aufsichtsrat oder ein anderer offizieller Vertreter vollzieht diesen in einem formellen Rahmen.

Wer muss einen Jahresabschluss veröffentlichen?

Für bestimmte Unternehmen besteht eine Offenlegungspflicht. Sie müssen bei der Offenlegung den Jahresabschluss und die darin enthaltenen Komponenten veröffentlichen. Dies erfolgt im elektronischen Unternehmensregister im Bundesanzeiger.

Durch die Veröffentlichung vom Jahresabschluss sorgen die Unternehmen für eine größtmögliche Transparenz. Hieraus werden Ihr Geschäftserfolg, die Gewinne und Ihr Standing am Markt ersichtlich.

Wann ist ein Jahresabschluss zu erstellen?

Es gibt konkrete Jahresabschluss-Fristen, an die sich Unternehmen halten müssen. Ein Jahresabschluss ist jährlich am Ende eines Geschäftsjahres anzufertigen. Die Frist ist mit derjenigen zur Abgabe der Steuererklärung identisch.

Das bedeutet, dass der Jahresabschluss den zuständigen Behörden spätestens am 31. Juli eines Jahres zugänglich gemacht wird. Dasselbe gilt für eine eventuell notwendige Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Fristverlängerungen sind auf Antrag grundsätzlich möglich.

Fazit: Der Jahresabschluss ist für Unternehmen essenziell

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Komponente, die zur ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens dazugehört. Deswegen ist es wichtig, dass sich Betriebe fristgerecht und professionell mit dem Jahresabschluss auseinandersetzen.

Große Unternehmen haben hierfür eigene Abteilungen zur Buchführung und Buchhaltung, die den Jahresabschluss zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz erstellen. Andere lagern diese Aufgaben an professionelle Dienstleistende aus, die sich darum kümmern, dass sämtliche Bestandteile und jeder Anhang, die für den Jahresabschluss laut HGB erforderlich sind, vorliegen.

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Titelbild: Tom Werner / iStock / Getty Images Plus

Themen: Buchhaltung

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