Möchten Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen? Dann besteht der erste Schritt in den allermeisten Fällen in der Anmeldung Ihres Kleingewerbes. Wie Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, welche Kosten dafür entstehen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. Neben einer Checkliste mit allen wichtigen Schritten zur Anmeldung geben wir Ihnen auch einige wertvolle Tipps auf den Weg.

→ Praktische Vorlage für Ihren Jahresbericht [Kostenloser Download]

Kleingewerbe anmelden: Eine praktische Checkliste

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden wollen, sollten Sie die folgenden Schritte auf dem Schirm haben:

✓ Zunächst melden Sie Ihr Kleingewerbe beim Gewerbeamt an.

✓ Denken Sie daran, Ihr Kleingewerbe auch beim Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen.

✓ Falls Ihre Geschäftstätigkeit international ist, beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

✓ Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin, um Ihnen bei Fragen zur Buchführung und Steuern zu helfen.

✓ Registrieren Sie sich, je nach Ihrer Geschäftstätigkeit, bei der IHK, HWK oder Berufsgenossenschaft.

✓ Beantragen Sie bei Bedarf spezielle Genehmigungen oder Lizenzen.

✓ Wenn Sie Mitarbeitende einstellen möchten, setzen Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, um eine Betriebsnummer zu erhalten.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen wichtigen Aspekten, die Sie bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes beachten sollten, finden Sie weiter unten.

Freiberufliche Tätigkeiten zählen dagegen nicht als Kleingewerbe.

Wer darf ein Kleingewerbe anmelden?

In Deutschland gilt das freie Unternehmertum, auch als Gewerbefreiheit bekannt. Diese unternehmerische Freiheit ist unter anderem im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Im Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG steht: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Dieser Satz schließt freie Berufe wie auch selbstständige Tätigkeiten mit ein. Die Gewerbefreiheit gilt somit für alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Sobald Sie in Deutschland in irgendeiner Form unternehmerisch tätig werden und eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies unter anderem beim Finanzamt offiziell anmelden. Tun Sie das nicht, kann das als Steuerhinterziehung geahndet werden. Dementsprechend sollten Sie vor Ihren ersten Umsätzen einen Gewerbeschein beantragen.

Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Gewerbe- bzw. Kleingewerbe-Anmeldung erhalten Sie im § 14 der Gewerbeordnung. Hier steht unter anderem: „Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.“

Wo Kleingewerbe anmelden?

Um Ihr Kleingewerbe anzumelden, sollten Sie das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde aufsuchen. Darüber hinaus müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Finanzamt angeben. Beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin müssen Sie sich dagegen nur melden, wenn Sie international tätig sein möchten. Zudem sollten Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin über Ihre Unternehmung informieren.

Kleingewerbe online anmelden: Geht das?

Ob Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden können, hängt von Ihrem Standort ab. In vielen Kommunen besteht diese Möglichkeit. Teilweise gibt es auch halb-digitale Services, bei denen Sie Formulare herunterladen und dann ausgefüllt per Fax oder Post verschicken. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig, den klassischen Weg zu nehmen und zum Gewerbeamt zu gehen.

Im Internet finden Sie zudem einige Dienstleister, die für Sie quasi online die Gewerbeanmeldung erledigen. Dieser Service kann jedoch kostenpflichtig sein.

Kleingewerbe anmelden, was beachten?

Wollen Sie Ihr Kleingewerbe anmelden, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten. Einerseits müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, andererseits benötigen Sie die Erlaubnis, in Deutschland ein Gewerbe anzumelden.

Nach der Gewerbeordnung gibt es zudem kein Kleingewerbe. Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, starten Sie also ein reguläres Gewerbe. Rechtlich zählen Sie letztlich zu den natürlichen oder juristischen Personen.

Schritt für Schritt: Kleingewerbe anmelden

Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz strukturiert und offiziell Ihre Selbstständigkeit als Kleingewerbebetrieb starten:

1. Gewerbeamt

Wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden wollen, sollten Sie im ersten Schritt zu Ihrem lokalen Gewerbeamt gehen. Falls Ihre Stadt oder Gemeinde diese Option anbietet, können Sie auch eine Onlineanmeldung nutzen. Nachdem Sie die Formalitäten erledigt haben und alles vom Amt geprüft wurde, erhalten Sie Ihren Gewerbeschein.

2. Finanzamt

Auch beim Finanzamt sollten Sie Ihr Kleingewerbe anmelden. Ein spezielles Formular gibt es jedoch nicht, da der Status „Kleingewerbe“ nach der Gewerbeverordnung eigentlich nicht existiert. Dennoch können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nutzen. Vom Finanzamt erhalten Sie dann eine Steuernummer für Ihre gewerbliche Tätigkeit.

3. Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Möchten Sie international agieren und ohne Umsatzsteuer im EU-Raum Geschäfte machen? Dann benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern.

4. Steuerberatung

Wenn Sie Fragen zu Ihrem (Klein-)Gewerbe, besonders im Bereich der Buchhaltung und Steuern haben, sollten Sie sich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin suchen. Diese unterstützen Gewerbetreibende gerne bei allen relevanten Fragen.

5. IHK/HWK/Berufsgenossenschaft

In der Regel meldet Sie das Gewerbeamt automatisch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer, kurz IHK, an. Es sei denn, Sie sind freiberuflich tätig. Als Freiberufler bzw. Freiberuflerin haben Sie einer Berufsgenossenschaft beizutreten. Sind Sie dagegen als gewerblicher Handwerker bzw. als gewerbliche Handwerkerintätig, sollten Sie Kontakt zu der Handwerkskammer, kurz HWK, aufnehmen.

6. Weitere Ämter

Manche Berufsgattungen benötigen spezielle Genehmigungen und Lizenzen. Dazu gehören beispielsweise Altenpfleger und Altenpflegerinnen, Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen, Reiseveranstaltungsunternehmen und Kindertagesstätten. Als Handwerker bzw. Handwerkerin müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen, womit Sie eine Handwerkskarte erhalten.

7. Agentur für Arbeit

Sobald Sie Mitarbeitende einstellen wollen, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Zudem ist es sinnvoll, einen Steuerberater bzw. Steuerberaterin hinzuzuziehen.

Sie sehen: Für manche Geschäftsideen können Sie recht schnell und einfach loslegen, für andere ist es dagegen notwendig, mehrere Stellen anzusteuern.

Kleingewerbe anmelden: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes hängen von Ihrem Standort ab. In manchen Kommunen beträgt die Bearbeitungsgebühr lediglich 20 Euro, es können jedoch auch Kosten von bis zu 60 Euro anfallen. Nachfolgend haben wir Ihnen die Kosten für einige Städte beispielhaft zusammengestellt.

Stadt

Kosten für die Kleingewerbeanmeldung

Berlin

26,00 Euro

Hamburg

20,00 Euro

Wiesbaden

28,00 Euro

Dortmund

26,00 Euro

Mainz

40,00 Euro

Leipzig

22,00 Euro

Stuttgart

59,00 Euro

Tipps: Wie Sie schneller Ihre Gewerbeanmeldung erhalten

Sie wollen Ihr Kleingewerbe möglichst schnell anmelden? Die folgenden Tipps können dabei helfen:

  • Machen Sie sich vorher über alle Formalitäten schlau.
  • Laden Sie sich alle benötigten Formulare herunter, zum Beispiel für eine Onlineanmeldung.
  • Als Handwerker oder Handwerkerin sollten Sie sich vor der Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer melden, um alle Formalitäten für Ihre handwerkliche Tätigkeit zu klären. Stichwort: Handwerksrolle und Handwerkskarte.
  • Halten Sie immer Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identifikationsnachweis parat.
  • Nicht-deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen benötigen unter Umständen eine Aufenthaltsgenehmigung als Nachweis.
  • Gehen Sie für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes auf das Amt? Dann denken Sie daran, genügend Bargeld für die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr mitzunehmen, falls eine Kartenzahlung nicht möglich ist.
  • Arbeiten Sie alle Formulare mehrmals genau durch, damit Sie keinen Punkt übersehen.

Kann ich ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie Ihr Kleingewerbe rückwirkend anmelden. Dafür haben Sie 60 Monate bzw. fünf Jahre nach Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit Zeit. Allerdings sollten Sie dann das Bußgeld einkalkulieren. Wenn Sie alle Formalitäten innerhalb von 30 Tagen erledigen, entfällt dies in der Regel.

Kleingewerbe anmelden: Das ist eine sinnvolle Alternative

Als Gründer oder Gründerin haben Sie neben einem Kleingewerbe zahlreiche Alternativen, die sich je nach Ihrem Geschäftsziel anbieten:

  • Einzelunternehmen: Wenn Sie unabhängig und ohne Umsatzbeschränkungen arbeiten wollen, ist ein Einzelunternehmen eine gute Möglichkeit.
  • Freiberufliche Tätigkeit: Für Berufe wie Medizin, Recht oder Kunst bietet es sich an, freiberuflich tätig zu werden.
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Bei gemeinsamen Geschäftsaktivitäten mit mehreren Partnern kann die Gründung einer GbR sinnvoll sein.
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die Gründung einer GmbH bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter und Gesellschafterinnen.
  • UG (haftungsbeschränkt): Für die Gründung einer Mini-GmbH mit geringerem Stammkapital kann die UG eine passende Wahl sein.
  • Nebengewerbe: Wenn Sie zusätzliches Einkommen neben Ihrer Hauptbeschäftigung erwirtschaften möchten, ist ein Nebengewerbe eine Option.

Fazit: Klein anfangen, austesten und dann wachsen

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden in Deutschland im ersten Quartal 2023 etwa 51.200 Kleinunternehmen gegründet. Das sind rund 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Verständlich, denn ein Kleingewerbe anzumelden und zu starten, ist eigentlich gar nicht so schwer.

Wenn Sie eine gute Geschäftsidee haben oder testen möchten, ob Sie zum Gründer bzw. zur Gründerin geboren sind, ist die Gründung eines Kleingewerbes eine gute Option, dies auszuprobieren. Läuft Ihr Business wie erwartet, haben Sie die Möglichkeit, schrittweise zu wachsen.

Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihr Gewerbe ernst nehmen. Auch als Kleingewerbetreibende sollten Sie die Absicht haben, Gewinne zu erzielen. Ansonsten wird das Finanzamt nach ein paar Jahren Ihre gewerbliche Tätigkeit als Liebhaberei einstufen – dafür benötigen Sie weder einen Gewerbeschein noch ein angemeldetes Kleingewerbe.

New call-to-action

Titelbild: Hinterhaus Productions / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 5. Dezember 2023, aktualisiert am Dezember 05 2023

Themen:

Selbstständigkeit