Beim Reselling geht es um den Handel von Produkten, die nicht zum ersten Mal zum Verkauf stehen. Reseller und Resellerinnen kaufen Artikel günstig ein, um diese anschließend zu einem teureren Preis wieder zu verkaufen. Was es hierbei zu beachten gibt, für wen es sich eignet und welche steuerlichen Verpflichtungen Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Wie funktioniert Reselling?

Beim Reselling geht es darum, Produkte zu verkaufen, die schon einmal verkauft wurden. Neben der Gewinnmarge, die Sie mit dem teureren Wiederverkaufspreis für sich generieren, kalkulieren Sie auch die Aufwendungen ein, die zum Beispiel für die Lagerung und den Bezug der Waren entstehen

Wenn Sie als Reseller oder Resellerin erfolgreich sein möchten, sollten Sie sich auf eine oder mehrere Nischen spezialisieren und sich auf den Kauf und Verkauf von seltenen Produkten wie Sammlerstücken oder limitierten Artikeln mit hoher Nachfrage konzentrieren.

Für wen eignet sich Reselling?

Reselling als Möglichkeit zum Geldverdienen ist nicht für jede Person geeignet. Als Reseller oder Resellerin müssen Sie Ausdauer bewahren und dürfen nicht nach den ersten Rückschlägen den Kopf in den Sand stecken. Sie sollten sich daher nur für diese Arbeit entscheiden, wenn Ihnen der An- und Verkauf von Produkten Spaß macht und Sie mit einer gewissen Leidenschaft zu Werke gehen.

Das Reselling können Sie in einem Hauptberuf betreiben. Es ist aber nicht zwingend notwendig, dass Sie Ihren Beruf aufgeben. Sie können die Tätigkeit auch in einem Nebengewerbe ausüben. Das hat zum Beispiel den Vorteil, dass Sie sich nicht selbstständig um den Abschluss einer Krankenversicherung kümmern müssen.

Welche Produkte eignen sich fürs Reselling?

Grundsätzlich gibt es kein Produkt, das sich nicht zum Reselling eignet. Sie sollten aber beachten, dass sich Neuwaren von Gebrauchtwaren unterscheiden und nicht alle Produkte in dem gleichen Maß nachgefragt werden. Daher sollten Sie sich zuvor darüber erkundigen, bei welchen Produkten die größte Nachfrage besteht. Besonders beliebt sind Modeartikel, Sneaker, Bücher, Videospiele sowie Computerzubehör.

Beachten Sie außerdem, dass Sie sich bei der Bestellung von Neuwaren oftmals dazu verpflichten, eine bestimmte Menge abzunehmen. Das erfordert, dass Sie über genügend Geld verfügen, um die bestellten Waren zu bezahlen.

Ist Reselling in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist Reselling grundsätzlich erlaubt. Sie sollten allerdings einige Punkte beachten, wenn Sie als Resellerin oder als Reseller tätig werden möchten. Beabsichtigen Sie, die Tätigkeit über einen längeren Zeitraum und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, auszuführen, unterliegen Sie steuerlichen Verpflichtungen.

Die Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich dadurch, dass Sie die Produkte zu einem Preis verkaufen, der über dem Einkaufspreis liegt. Die Produkte sollten außerdem auf dem deutschen Markt zugelassen sein.

Ab wann ist Reselling gewerblich?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit. Freiberuflich sind Sie zum Beispiel im steuerberatenden Bereich tätig. Beim Reselling handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb sollten Sie vor Ihrer ersten unternehmerischen Handlung ein Haupt- oder Nebengewerbe bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Welche Voraussetzungen sollten vor dem Start erfüllt sein?

Je nachdem, welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, entrichten Sie bei der Gewerbeanmeldung eine Gebühr, die zwischen 15 und 60 Euro liegt. Diese Kosten können Sie als Betriebsausgaben gewinnmindernd in Ihrer steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigen.

Zudem müssen Sie die gewerbliche Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt anzeigen. Hier ist es ausreichend, wenn Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden. Hierbei sollten Sie insbesondere die beiden folgenden Punkte beachten:

1. Kleinunternehmerregelung berücksichtigen

Wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht die Grenze von 50.000 Euro übersteigen wird, können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Den Antrag hierfür stellen Sie automatisch mit dem oben genannten Fragebogen.

Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung, sind Sie vom Ausweis der Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen und der Erstellung einer turnusmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Vergessen Sie aber nicht, Ihre Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einzureichen. Als Kleinunternehmerin oder als Kleinunternehmer sind Sie überdies auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

2. Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen

Mit der Abgabe des Fragebogens können Sie darüber hinaus auch Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) beantragen. Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihre Reselling-Tätigkeit beispielsweise auf Amazon oder auf eBay ausführen. Achten Sie darauf, dass Sie die USt-ID auf Ihren Rechnungen ausweisen.

Sobald Ihr Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” abschließend bearbeitet hat, weist es Ihnen außerdem eine separate Steuernummer zu. Hierunter geben Sie alle Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt ab.

Reselling und Steuern: Was ist zu beachten?

Resellerinnen und Reseller üben eine gewerbliche, unternehmerische Tätigkeit aus. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer Einkommensteuererklärung dazu verpflichtet sind, jährlich eine Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Da Sie beim Verkauf von Produkten die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen müssen, haben Sie auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten.

Als Unternehmerin oder Unternehmer geben Sie turnusmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Ihrem Finanzamt ab. Durch die Gegenüberstellung von Umsatzsteuer und Vorsteuern ermitteln Sie die Umsatzsteuerzahllast, die Sie an das Finanzamt zu entrichten haben.

Ergibt sich bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung ein Vorsteuerbetrag, der die Umsatzsteuer übersteigt, ermitteln Sie ein Vorsteuerguthaben. Dieses können Sie sich von Ihrem Finanzamt erstatten lassen.

Neben der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung müssen Sie als gewerblicher Unternehmer oder gewerbliche Unternehmerin Ihren Gewinn selbst ermitteln. Sobald Sie einen Umsatz von 600.000 Euro erzielen, werden Sie nach dem Handelsrecht und dem Steuerrecht buchführungspflichtig.

Ihr Finanzamt weist Sie in diesem Fall darauf hin, dass Sie ab dem kommenden Jahr zur Buchführung und der Bilanzaufstellung verpflichtet sind.

Ist Ihr Umsatz geringer, stellen Sie lediglich Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Diese Art der Gewinnermittlung bezeichnet das Steuerrecht als Einnahmenüberschussrechnung.

Welche Reselling-Plattformen gibt es?

Resellerinnen und Reseller nutzen Plattformen, um ihre Produkte wieder zu verkaufen. Zu den beliebtesten Reselling-Plattformen gehören:

  • Amazon

  • eBay

  • Facebook Marketplace

  • Shopify

Jede Plattform stellt unterschiedliche Anforderungen an Resellerinnen und Reseller. Zu einer soliden Vorbereitung gehört es, dass Sie sich mit diesen Voraussetzungen auseinandersetzen und die Plattform wählen, die die für Sie günstigsten Bedingungen hat.

Die Kriterien, die Sie hierbei beachten sollten, sind die Höhe der Gebühren, die Anzahl der User und Userinnen, die sich täglich auf der Plattform umsehen und die Möglichkeiten, die Ihnen für die Präsentation Ihrer Produkte eingeräumt werden. Auch Flohmärkte eignen sich für den Einstieg ins Reselling.

Wie gehen Sie mit Retouren im Reselling um?

Das deutsche Kaufvertragsrecht sichert jedem Käufer einer Ware ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Das gilt auch, wenn Sie Waren ankaufen, um diese wieder zu verkaufen. Streben Sie eine Reselling-Tätigkeit an, sollten Sie das Retourenrecht unbedingt einkalkulieren, denn für Sie als Reseller oder Resellerin ist es wichtig, dass Sie sich vor allen Schäden schützen, die durch diese Retouren entstehen können.

Sichern Sie sich ab, in dem Sie „Allgemeine Geschäftsbedingungen” verfassen, in denen Sie Ihre Kunden und Kundinnen darauf hinweisen, dass sie für einen etwaigen Wertverlust aufkommen müssen, wenn sie diesen beispielsweise beim Auspacken oder erneutem Verpacken der Waren selbst verursacht haben.

Reselling Tipps

Möchten Sie sich mit dem Wiederverkauf von Artikeln selbstständig machen, helfen Ihnen die folgenden vier Tipps, um erfolgreich zu sein:

1. Nachfrage beachten

Achten Sie bei der Auswahl der Produkte, die Sie anbieten möchten, darauf, dass diese häufig nachgefragt werden. Bewegen Sie sich in einer Nische, die nur wenig Interesse erfährt, verdienen Sie auf Dauer nicht genügend Geld und können sich keine erfolgreiche Tätigkeit als Resellerin oder Reseller aufbauen.

2. Geeigneten Preisrahmen festlegen

Im Reselling sind Sie darauf angewiesen, billige Produkte zu erwerben. Je weniger Sie selbst aufwenden müssen, desto höher ist Ihre Gewinnmarge. Manchmal lohnt es sich, den Verkaufspreis nicht zu hochzusetzen, damit sich eine höhere Nachfrage ergibt. Ihren Gewinn erzielen Sie dann über die abgesetzte Menge und nicht über den Preis, den Sie für ein einzelnes Produkt festgesetzt haben.

3. Lagerkosten berücksichtigen

Kalkulieren Sie in Ihre finanzielle Planung ein, dass sich nicht jede Ware oder jeder Posten direkt nach dem Kauf wiederverkaufen lässt. Unter Umständen müssen Sie die Produkte für Wochen oder Monate in einem Lager unterbringen. Hierfür entstehen zusätzliche Lagerkosten.

4. Image verbessern

Nur mit einem guten Ruf schaffen Sie es, sich langfristig als Resellerin oder als Reseller auf dem Markt durchzusetzen. Wenn Sie die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kundschaft zufriedenstellend erfüllen, lassen sich auch andere Kundinnen und Kunden dazu animieren, bei Ihnen zu kaufen. So können Sie sich mit der Zeit von Ihren Mitbewerbern und Mitbewerberinnen absetzen.

Lohnt sich Reselling?

Ob sich Reselling lohnt, ist von Ihren individuellen Zielen abhängig. Es ist jedoch möglich, dass Sie als Resellerin oder Reseller vom Wiederverkaufen leben können. Hierfür sollten Sie eine lange Ausdauer mitbringen, denn es dauert in der Regel einige Zeit, bis sich die ersten Erfolge einstellen. Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Sie über ein gewisses Fachwissen verfügen und mit Leidenschaft hinter der Tätigkeit stehen.

Fazit: Reselling bedarf einer guten Vorbereitung

Reselling eröffnet Ihnen einen Weg, um mit dem Einkauf und dem Verkauf von Produkten Geld zu verdienen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie vor dem Start einige Voraussetzungen erfüllen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten. Bedenken Sie außerdem, dass nicht alle Produkte zum Weiterverkauf geeignet sind.

Ob Sie Ihre Produkte auf dem Flohmarkt oder auf Ebay verkaufen möchten – wer mit dem Reselling erfolgreich sein möchte, sollte stets eine klare Strategie verfolgen. So ist es sinnvoll, sich auf eine oder mehrere Nischen und Produkte zu konzentrieren, die häufig nachgefragt werden. Ebenso wichtig ist es, dass Sie sich einen guten Ruf verschaffen. Dieser hilft Ihnen, lange als Resellerin oder als Reseller auf dem Markt zu bestehen.

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Titelbild: amenic181 / iStock / Getty Images Plus

Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen in diesem Beitrag sind nicht als bindende Rechtsauskunft zu betrachten. Wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung, wenn Sie professionellen Rechtsbeistand benötigen.

Ursprünglich veröffentlicht am 18. Januar 2023, aktualisiert am Januar 21 2023

Themen:

Selbstständigkeit