Steuern für Selbstständige: Das müssen Sie abgeben

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Dominik Erdmann
Dominik Erdmann

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Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, sollten Sie genau wissen, welche Verpflichtungen damit auf Sie zukommen. Eine, der nicht nur selbstständige Unternehmende nachkommen müssen, ist die Abgabe von Steuern an das Finanzamt bzw. den Staat. Ob Sie aber selbstständig oder angestellt sind, hat einen großen Einfluss darauf, welche Art von Steuern Sie entrichten müssen und welche wichtigen Dinge Sie dabei beachten sollten.

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Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Welche steuerlichen Abgaben Selbstständige haben, hängt von der Rechtsform und dem Umfang Ihrer selbstständigen Tätigkeiten ab. Einzelunternehmende sind in der Regel beispielsweise zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer verpflichtet, Kapitalgesellschaften zu Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Auch Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer werden unter Umständen fällig.

Steuern für Selbstständige: Eine Übersicht

Sobald Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden oder ein Unternehmen gründen, wird Sie bald das zuständige Finanzamt kontaktieren. Denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie diverse Arten von Steuern zu entrichten.

Hinweis: Wir beschreiben an dieser Stelle die verschiedenen Steuerarten und ihre Modalitäten recht vereinfacht. In der Praxis fällt das Steuerrecht komplizierter aus. Deshalb sollten Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin konsultieren, die Sie berät und bei Steuerangelegenheiten unterstützt.

Einkommensteuer für Selbstständige

Wenn Sie als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin oder Freiberufler bzw. Freiberuflerin ein signifikantes Einkommen erwirtschaften, müssen Sie es versteuern. Hierbei achtet das Finanzamt auf Ihren Gewinn, also Ihr Einkommen abzüglich Betriebsausgaben, Abschreibungen und anderen finanziellen Belastungen, die einen Bezug zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit haben.

Körperschaftsteuer für Unternehmen

Körperschaftsteuer geben Sie ab, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH führen und somit als juristische Person gelten. Auch diese Steuerart betrachtet das Einkommen bzw. den Gewinn. Der Steuersatz für Körperschaften liegt derzeit bei 15 %, dazu kommt noch die Abgabe für den Solidaritätszuschlag.

Umsatzsteuer für fast alle

Nutzen Sie nicht die Kleinunternehmerregelung, haben Sie Umsatzsteuer auszuweisen und abzugeben. Das bedeutet, Sie rechnen 7 % oder 19 % Umsatzsteuer (je nach Besteuerung) auf die Nettopreise Ihrer Dienstleistungen oder Produkte dazu. Die eingenommene Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bekannt, führen Sie dann als Vorsteuer an das Finanzamt ab.

Gewerbesteuer für Gewerbetreibende

Als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin oder gewerbliches Unternehmen sind Sie zu Gewerbesteuern verpflichtet. Die Höhe des lokalen Steuersatzes der Gewerbesteuer variiert je nach Kommune. Ausgeschlossen von der Gewerbesteuer werden Sie, wenn Sie offiziell als Freiberufler bzw. Freiberuflerin gelten. Hierfür müssen Sie beispielsweise Ärztin, Anwalt oder Architektin sein und einem freien Katalogberuf nachgehen.

Kapitalertragsteuer für Kapitalgesellschaften

Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer, die auf das Kapitalvermögen Ihrer Kapitalgesellschaft erhoben wird. Sie betrifft Gewinne und Einkünfte aus verschiedenen Finanzanlagen und Kapitalanlagen wie Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen und Mieteinnahmen.

Lohnsteuer für Selbstständige

Wenn Sie Mitarbeitende anstellen, müssen Sie Lohnsteuern abführen. Das ist aber keine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie. Vielmehr handelt es sich um die Vorauszahlungen für die Einkommensteuern Ihrer Arbeitnehmenden, die Sie als Unternehmen an das zuständige Finanzamt übertragen.

Tabelle: Steuern für Selbstständige nach Rechtsformen

Selbstständig: Ab wann Steuern zahlen?

Sind Sie als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer tätig, haben Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn zu entrichten. Hierbei gibt es einen Freibetrag von 10.908 Euro (Stand: 2023). Erst wenn Sie mehr einnehmen, müssen Sie Ihr Einkommen versteuern. Die Höhe des Steuersatzes beginnt bei 14 % und steigt von hier aus kontinuierlich an.

Nebenberuflich selbstständig: Muss man da auch Steuern abgeben?

Ja, auch wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, müssen Sie gewisse Steuern entrichten. Allerdings nur, wenn Ihre Nebeneinkünfte höher als 410 Euro pro Jahr ausfallen. Darüber hinaus gelten die üblichen Steuerregeln für die Einkommensteuer.

Weitere Abgaben für Selbstständige

Die verschiedenen Arten von Steuern sind nur ein Teil der Abgaben, die Sie als Freiberufler bzw. Freiberuflerin oder Unternehmer bzw. Unternehmerin erwarten. Zusätzliche Belastungen sind unter anderem:

Krankenversicherung

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sein.

Rentenversicherung

Unter gewissen Umständen können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und Sie sollten zusätzlich privat für Ihren Ruhestand vorsorgen, beispielsweise durch Fonds- oder ETF-Sparpläne.

IHK- und Genossenschaftsbeiträge

Als Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender sind Sie automatisch Mitglied bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK), wofür Sie Beiträge entrichten müssen. Zudem können Sie in manchen Berufen einer für Sie passenden Genossenschaft beitreten.

Zölle

Importieren und exportieren Sie Waren, fallen ab einem gewissen Warenwert Zölle und Umsatzsteuern für die Einfuhr an. Besonders bei „Deals“ mit Nicht-EU-Ländern können diese Einfuhrumsatzsteuern recht hoch sein.

Versicherungen

Grundsätzlich sollten Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin gut und ausreichend versichert sein. Schützen Sie sich gegen hohe Schadenskosten beispielsweise mit verschiedenen Rechts- und Haftpflichtversicherungen ab.

Steuern zahlen und Steuern sparen gehören zusammen

Selbstständige, Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler und Unternehmen haben zwar eine hohe Steuerlast zu tragen, doch viele Abgaben sehen auf dem Papier schlimmer aus, als sie es in der Realität sind. Denn es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen können.

Zum Beispiel sollten Sie die Freibeträge nutzen sowie Ausgaben und Abschreibungen geltend machen. So lassen sich geschäftliche Fahrtkosten, Bewirtungskosten oder Aufwendungen für Fortbildungen bei der Steuererklärung einreichen, ebenso die Kosten für die Einrichtung und Renovierung Ihrer Arbeitsräume.

Und planen Sie hohe Investitionen in Ihre Firma, beispielsweise für neue Server oder teure Maschinen, können Sie diese – vereinfacht ausgedrückt – über mehrere Jahre mit Ihrem Gewinn verrechnen.

Steuern für Selbstständige: Was ist das Wichtigste?

Bevor Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen, muss Ihnen klar sein, dass Sie einige steuerliche Abgaben erwarten. Bedenken Sie diesunbedingt bei der Erstellung Ihres Businessplans und bei der Kalkulation Ihrer Preise. Ansonsten rutschen Sie schnell in eine finanzielle Schieflage. Holen Sie sich von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater professionelle Unterstützung, sind Sie auf der sicheren Seite.

Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

Titelbild: Pekic / iStock / Getty Images Plus

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