Am Thema Betriebsurlaub scheiden sich seit jeher die Geister. Die einen lieben ihn, die anderen hassen ihn. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die Anordnung des Zwangsurlaubs? Was Betriebsferien kennzeichnet und welche Bedingungen vorgeschrieben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Betriebsferien: Welche Gründe rechtfertigen die Anordnung von Urlaub?

Arbeitnehmende haben eine begrenzte Zahl an Urlaubstagen im Jahr zur Verfügung. Wann sie diesen Urlaub nehmen, ist meist von privaten Faktoren abhängig. Verbringen Sie diese Tage lieber im Schnee oder am Strand, zu Hause mit dem Partner oder der Partnerin oder können Sie aufgrund von Kindern nur in den Schulferien wegfahren? Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber bemühen, Ihre Zeitwünsche zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme bilden dringende betriebsbedingte Belange, die es notwendig machen, das Unternehmen für eine Zeit stillzulegen. In diesen Fällen, beispielsweise wegen einer extremen saisonalen Auftragsflaute oder Umbaumaßnahmen, dürfen Betriebsferien angeordnet werden.

Sind Betriebsferien Urlaub?

Da die arbeitsfreie Zeit nicht selbst genommen, sondern angeordnet wird, ist die Frage berechtigt, ob es sich dabei überhaupt um Urlaub handelt. Können Sie während der Betriebsferien reisen oder andere Dinge tun, die sie sonst nur in der Urlaubszeit machen? Die Antwortet lautet: Ja, der angeordnete Betriebsurlaub hat den gleichen gesetzlichen Stellenwert wie von Ihnen selbst eingereichter Urlaub.

Wie lange im Voraus müssen Betriebsferien angekündigt werden?

Ein Betriebsurlaub muss vom Arbeitgebenden angekündigt werden – und zwar möglichst frühzeitig. Es gibt zwar keine gesetzliche Ankündigungsfrist für Betriebsferien, Arbeitsrechtlerinnen empfehlen jedoch sechs bis zwölf Monate im Voraus. Die rechtzeitige Ankündigung von Betriebsferien trägt dazu bei, dass betroffene Arbeitnehmende ihre eigene Urlaubsplanung mit dem Betriebsurlaub in Einklang bringen können.

Bundesurlaubsgesetz: Wann sind Betriebsferien erlaubt?

Betriebsferien sind besonders im Tourismus und in der Gastronomie typisch. Wenn sich die Arbeit außerhalb der Saison nicht rentiert, wird wiederkehrend und für eine bestimmte Zeit der Betrieb stillgelegt. Auch kleinere Arztpraxen oder Anwaltskanzleien können Praxisurlaub anordnen, wenn der oder die Hauptverantwortliche abwesend ist. In diesen Fällen liegen die im Bundesurlaubsgesetz (BUrlg) genannten dringenden betrieblichen Gründe vor und die Betriebsferien sind zulässig.

Es gibt allerdings Umstände, die zwar ähnlich wirken, unter denen Betriebsurlaub aber unzulässig ist. Das ist bei betrieblichen Störungen oder Auftragsmangel der Fall, für die eindeutig das Management verantwortlich ist.

Das alltägliche wirtschaftliche Risiko der Unternehmenden kann zeitweise Schwankungen oder auch zeitweise Maschinenausfälle beinhalten. Diese unternehmerischen Risiken dürfen laut Gesetz nicht durch spontane Betriebsferien auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.

Kündigung während des Betriebsurlaubs

Manchmal muss es schnell gehen. Wenn Sie ein attraktives Jobangebot von einem neuen Unternehmen erhalten haben, möchten Sie vermutlich baldmöglichst kündigen. Doch auch im Betriebsurlaub gilt die Kündigungsfrist, die Sie im Arbeitsvertrag mit Ihrer Arbeitgeberin vereinbart haben.

In den Betriebsferien sind Arbeitgeber in aller Regel verpflichtet, die Post zu kontrollieren, sodass die Kündigung als fristgerecht eingereicht gilt, wenn sie im Briefkasten landet – auch im Betriebsurlaub. Um die fristgerechte Kündigung nachzuweisen, empfiehlt sich die Zustellung per Boten oder mit einer Zeugin beim Einwurf.

Werden Sie während des Betriebsurlaubs gekündigt, können Sie innerhalb einer Dreiwochenfrist dagegen Einspruch einlegen. Genaueres dazu regelt das Kündigungsschutzgesetz.

Werden Betriebsferien vom Urlaub abgezogen?

Ja, das werden sie. Es muss allerdings ein Teil des Jahresurlaubs zur freien Verfügung bleiben. Beispielsweise bei 30 Tagen Jahresurlaub und drei Wochen Betriebsurlaub verbleiben Ihnen also noch 15 Tage zur freien Verfügung. Frühzeitig angekündigte Betriebsferien sollten Sie also bei Ihrer Urlaubsplanung und Ihrem Urlaubsantrag mit einkalkulieren.

Wird der Betriebsurlaub bezahlt?

Reguläre Löhne, Gehälter und Beiträge zur Sozialversicherung werden weitergezahlt. Zuschläge für Schichtarbeit, Akkordarbeit und Überstunden jedoch nicht. Betriebsferien ohne Lohnfortzahlung sind nicht zulässig, es sei denn, die Mitarbeitenden sind damit einverstanden.

Wie viel Betriebsurlaub darf vorgeschrieben werden?

Als Faustformel gilt, dass 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsferien eingeplant werden dürfen. Die Drei-Fünftel-Formel beruht jedoch nicht auf einer gesetzlichen Vorschrift, die die Höchstdauer festlegt, sondern auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1981.

Was, wenn Ihre Urlaubstage nicht für die Betriebsferien reichen?

Stellen Sie sich vor, Betriebsurlaub wird angekündigt, aber Sie haben keinen Urlaub mehr. Beispielsweise werden zehntägige Betriebsferien für die erste Hälfte des Kalenderjahres angeordnet. Allerdings haben Sie bis dahin noch nicht genug Urlaubstage monatlich erarbeitet, um den Betriebsurlaub abzudecken.

Ihre Arbeitgeberin hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie gewährt Ihnen den Urlaub als eine Art Vorschuss auf den Jahresurlaub oder sie beschäftigt Sie auch während der Betriebsferien. Anders sieht es in der zweiten Jahreshälfte aus. Denn ab dem 1. Juli steht Ihnen der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung, auch wenn Sie ihn theoretisch noch nicht erarbeitet haben.

Wenn Sie als Arbeitnehmende bereits vor den Betriebsferien alle Urlaubstage verbraucht haben, kann das daran liegen, dass Ihr Unternehmen den Betriebsurlaub zu spät angekündigt hat. Ihr bereits genehmigter Urlaub darf nicht zurückgezogen werden. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann trotz Betriebsurlaub zur Arbeit kommen lassen oder Sie gegen Bezahlung freistellen.

Haben Sie dagegen trotz rechtzeitiger Ankündigung alle Urlaubstage verbraucht, ist Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Sie in den Betriebsferien zu beschäftigen oder Ihnen ein Entgelt zu zahlen.

Krank während Betriebsferien: Werden die Tage erstattet?

Eine Erkrankung im Betriebsurlaub ist an sich schon ärgerlich genug. Arbeitnehmende fragen sich in diesem Fall, ob Ihnen die durch Krankheit verloren gegangenen Tage vom Arbeitgeber erstattet werden oder nicht.

Das BUrlG regelt die Frage eindeutig: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Die Regelung gilt laut § 9 des BUrlG sowohl für selbst eingereichten, als auch für Zwangsurlaub durch angeordnete Betriebsferien.

Vorlage für die Ankündigung von Betriebsferien an Kunden

Nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Kundinnen und Kunden sollten frühzeitig über den Betriebsurlaub informiert werden. So haben sie genügend Zeit, sich auf diesen einzustellen.

Im besten Fall verschicken Sie kurz vor dem Beginn Ihrer Auszeit noch einmal eine Erinnerung an Ihre Kundschaft. Unsere Vorlage zeigt Ihnen, was Ihre Mitteilung über die Betriebsferien enthalten sollte:

Betreff: Betriebsferien vom […] bis […]

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir legen eine Pause ein und haben vom […] bis einschließlich […] wegen Betriebsferien geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in dieser Zeit nicht erreichbar sind. Ab dem […] sind wir wieder im Einsatz und stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Freundliche Grüße

Ihr Team von […]

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Fazit: Betriebsferien sind an dringende betriebliche Gründe gebunden

Das BUrlG enthält alle wichtigen Bestimmungen, die für den Betriebsurlaub gelten. Dringliche betriebliche Gründe, die nicht im Verschulden der Unternehmensleitung liegen, können Betriebsferien bedingen. Nicht erlaubt ist dagegen das Abwälzen des unternehmerischen Risikos auf Arbeitnehmende über Betriebsurlaub. Die Betriebsferien zählen als regulärer Urlaub. Denken Sie in jedem Fall daran, rechtzeitig eine passende Abwesenheitsnotiz einzustellen.

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Titelbild: PeopleImages / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 2. Dezember 2022, aktualisiert am Januar 21 2023

Themen:

Betriebsklima