Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bringt der Betriebsrat eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Er ermöglicht die Teilhabe der Beschäftigten an wichtigen Entscheidungen und vertritt die Interessen der Belegschaft. Indem Sie einen Betriebsrat gründen, können Sie Ihrer Position also deutlich mehr Gewicht verschaffen.

Aber wie läuft die Betriebsratsgründung überhaupt ab? Wer kann einen Betriebsrat gründen? Gibt es Fälle, in denen ein Betriebsrat Pflicht ist? Und geht eine Betriebsratsgründung auch ganz ohne Gewerkschaft? All diese und zahlreiche weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Artikel.

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Wie viele Mitarbeiter braucht man, um einen Betriebsrat zu gründen?

Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen, das mehr als fünf volljährige Mitarbeitende ständig beschäftigt, kann einen Betriebsrat gründen. Mindestens drei Beschäftigte müssen für die Betriebsratsgründung verantwortlich sein.

Kann der Arbeitgeber verbieten, einen Betriebsrat zu gründen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jederzeit das Recht dazu, einen Betriebsrat zu gründen. Der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin darf dies laut Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) nicht verhindern. Selbstverständlich müssen jedoch alle Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung vorliegen.

In der Praxis verhindern Arbeitgebende manchmal dennoch, dass ihre Beschäftigten einen Betriebsrat gründen. Immer wieder kommt es zu Verhinderungsversuchen etwa durch monetäre Anreize, Drohungen oder Zureden.

Betriebsrat gründen: Voraussetzungen für die Gründung

Die Gründung eines Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als demokratisches Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgeschrieben. Einen Betriebsrat gründen können ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines privaten Betriebes. Im öffentlichen Dienst hingegen erfüllt die Personalvertretung dieselbe Funktion wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft.

Doch nicht in jedem Unternehmen ist eine Betriebsratswahl bzw. Betriebsratsgründung möglich. So muss der Betrieb zumindest fünf volljährige Angestellte haben, die ständig im Betrieb beschäftigt sind. Es muss sich dabei nicht um Vollzeitbeschäftigte handeln. Teilzeitbeschäftigte sowie Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten, zählen ebenfalls als ständige Mitarbeitende. Zudem müssen drei Beschäftigte passiv wahlberechtigt sein.

Für den Betriebsrat kandidieren können alle volljährigen Angestellten, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Eine weitere Voraussetzung für die Gründung ist, dass es noch keinen aktiven Betriebsrat gibt.

Das Einverständnis der Unternehmensleitung ist für die Betriebsratsgründung und die Durchführung einer Wahl nicht erforderlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jederzeit einen Betriebsrat gründen ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers bzw. ihrer Arbeitgeberin. Sollte die arbeitgebende Person die Betriebsratswahl bzw. -gründung unterbinden, handelt sie gesetzeswidrig.

Weder die an der Wahl Beteiligten noch der Betrieb müssen Teil einer Gewerkschaft sein. Zwar kann eine Gewerkschaft eine Betriebsratswahl initiieren, die Beschäftigten können aber ebenso problemlos einen Betriebsrat gründen ohne Gewerkschaft.

Ablauf der Betriebsratswahl

Um einen Betriebsrat zu gründen, muss der Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchführen. Die erneute Wahl bestehender Betriebsräte erfolgt alle vier Jahre. Wenn es in einem Unternehmen noch keinen Betriebsrat gibt, kann die Belegschaft zu jeder Zeit eine erste Betriebsratswahl organisieren.

Zu diesem Zweck müssen die Angestellten einen Wahltermin festlegen und eine Betriebsversammlung von mindestens drei Beschäftigten oder einer Gewerkschaft initiieren. Im Vorfeld muss eine Wählerinnen- und Wählerliste erstellt werden. Die Mehrheit der Anwesenden wählt im Zuge der Betriebsversammlung schließlich einen Wahlvorstand aus ebenfalls mindestens drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die tatsächliche Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Betriebes ab. Je nach Anzahl der Wahlberechtigten bzw. ständig Beschäftigten finden unterschiedliche Wahlverfahren Anwendung. Unterstützung bei der Betriebsratsgründung erhalten die Wähler und Wählerinnen gegebenenfalls bei ihrer Gewerkschaft. Wenden Sie sich bei der Suche nach Verbündeten zuerst am besten an Kolleginnen und Kollegen Ihres Vertrauens.

Gibt es die Pflicht, einen Betriebsrat zu gründen?

Nein, selbst in großen Betrieben ist die Gründung eines Betriebsrats eine freiwillige Entscheidung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die weit verbreitete Behauptung, dass ab einer gewissen Unternehmensgröße ein Betriebsrat Pflicht sei, entspricht nicht der Wahrheit.

Gemeinsam stark mit Betriebsrat: Vor- und Nachteile

Nicht immer läuft alles im Betrieb fair ab. Gelegentlich kommt es zu Situationen, in denen sich Kolleginnen und Kollegen ungerecht behandelt fühlen. Oft entsteht das Gefühl, dass die Unternehmensführung sowieso am längeren Hebel sitzt. In den meisten Fällen stimmt das allerdings nicht. Arbeitnehmende können sich Gehör verschaffen, wenn sie sich für die Gründung eines Betriebsrats zusammenschließen.

Der Betriebsrat sorgt für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und macht den Arbeitsplatz sicherer. Und für die Belegschaft kann sich die Wahl und damit auch die Gründung eines Betriebsrats im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen. Untersuchungen zufolge weisen Betriebe mit einer derartigen Interessenvertretung im Vergleich zu Unternehmen ohne Betriebsrat ein signifikant höheres Lohnniveau auf. Gleichzeitig sind die Mitarbeitenden in Betrieben mit Betriebsrat zufriedener, was zu einer geringeren Personalfluktuation sowie einer höheren Produktivität führt.

In Einzelfällen kann die Betriebsratsgründung die Beziehung zur arbeitgebenden Person belasten. Für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bringt ein Betriebsrat für gewöhnlich bloß Vorteile mit sich. Betriebsratsmitglieder unterliegen außerdem einem besonderen Kündigungsschutz. Dadurch wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den betroffenen Beschäftigten nicht aufgrund ihres Engagements kündigen kann.

Fazit: Erfolgreiche Betriebsratsgründung

Betriebsräte tragen erwiesenermaßen zu einer spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Betrieben bei. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es daher lohnend, sich untereinander abzusprechen und einen Betriebsrat zu gründen. Die Betriebsratsmitglieder können im Rahmen einer Betriebsversammlung jederzeit gewählt werden. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz und haben keinerlei Nachteile zu befürchten.

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Titelbild: snapecharge / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 26. Juli 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Entrepreneurship