Von neun Uhr früh bis fünf Uhr nachmittags am Arbeitsplatz sitzen und seine Tätigkeiten erledigen – diese Arbeitsweise gilt spätestens seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen als überholt. Homeoffice, Remote Work, Flexoffice und Co. sind nun angesagt. Und damit zieht auch die Idee von Bring Your Own Device (BYOD) vermehrt ein.
Was bedeutet Bring Your Own Device?
Der englische Begriff „Bring Your Own Device“, abgekürzt BYOD, heißt übersetzt: „Bringe dein eigenes Gerät mit.“ Damit ist gemeint, dass Mitarbeitende, Schüler und Schülerinnen oder Studierende freiwillig mit ihren Smartphones, Tablets und Notebooks arbeiten dürfen. Es gibt damit keine Verpflichtung, die gestellten Geräte zu nutzen.
Wie erwähnt kommt BYOD vermehrt in Unternehmen und in Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen zum Einsatz. In diesem Beitrag fokussieren wir uns aber auf den „Bring-Your-Own-Device“-Leitsatz im Geschäftsumfeld.
Wie funktioniert Bring Your Own Device in Unternehmen?
Wenn Sie BYOD in Ihrem Unternehmen einführen, ermöglichen Sie es, dass Ihre Angestellten ihre privaten Geräte mitbringen und für den geschäftlichen Gebrauch nutzen dürfen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Laptops und Smartphones.
Damit diese als Zweit- oder Erstgerät eingesetzt werden können, müssen Sie einerseits die entsprechenden Grundvoraussetzungen schaffen. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung von stabilen und schnellen WLAN-Verbindungen sowie die Absicherung der Geräte, um den Schutz der Daten zu gewährleisten. Zum anderen muss es klare Bring-Your-Own-Device-Vorgaben und -Richtlinien geben.
Was sind die Vorteile und Nachteile von Bring Your Own Device?
Fangen wir mit den Nachteilen an: Um Bring Your Own Device in Ihrem Unternehmen zu leben, haben Sie sich mit der „BYOD-DSGVO“ (DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung) zu beschäftigen. Das heißt, Sie stellen sicher, dass die Verwendung von privaten Endgeräten nicht dazu führt, dass sensible Informationen über Ihre Kundschaft oder heikle Unternehmensdaten abfließen. Die Informationssicherheit hat trotz moderner Arbeitsweisen wie Bring Your Own Device weiterhin einen sehr hohen Stellenwert.
Damit Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die mitgebrachten Geräte korrekt nutzen, müssen Sie diese fortwährend über die BYOD-Vorgaben und -Richtlinien informieren. Unter Umständen sind spezielle Schulungen anzusetzen.
Darüber hinaus benötigen Sie die passende Infrastruktur und Sicherheitsanwendungen, welche im Betrieb eine Wartung nötig machen. Da Sie es mit zahlreichen Typen an Geräten zu tun haben (unter Umständen bringen Ihre Angestellten veraltete Computer und Smartphones mit), hat das einen hohen Einrichtungs- und Verwaltungsaufwand zur Folge. All dies bindet Ressourcen, kostet Zeit und Geld.
Bring Your Own Device besitzt aber auch einige Vorteile. Wenn viele Mitarbeitende ihre eigenen Endgeräte mitbringen, um damit hauptsächlich zu arbeiten, spart das Ihrem Unternehmen beträchtliche Ausgaben für Hardware. BYOD wird zudem von Ihrem Startup-Team beziehungsweise Ihren Kollegen und Kolleginnen als nettes Incentive (Anreiz) gesehen, was die Zufriedenheit und die Produktivität steigert.
Und Bring Your Own Device ermöglicht es, einfacher und flexibler zu arbeiten: Remote Work, zum Beispiel für Geschäftsreisen, oder Homeoffice sind schnell umsetzbar.
Was Sie auch nicht vergessen sollten: Solange sich BYOD nicht in allen Unternehmen durchgesetzt hat, gilt es noch als etwas Besonderes. Damit können Sie sich von anderen Firmen abheben und so unter Umständen mehr Bewerber und Bewerberinnen ansprechen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein starker Vorteil.
BYOD-Richtlinien im Unternehmen einführen und umsetzen
Legen Sie nicht „einfach so“ los. Eine Bring-Your-Own-Device-Vereinbarung mit entsprechenden Richtlinien ist erforderlich, um Ihr Unternehmen und auch die Mitarbeitenden abzusichern. Sie kommt zur Anwendung, um etwa den Diebstahl von Unternehmensdaten (wie Ihre niedergeschriebenen Geschäftsideen) zu verhindern.
Die Umsetzung einer BYOD-Vereinbarung mit entsprechenden Richtlinien besteht unter anderem aus diesen Punkten:
- Eine Auflistung zeigt allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf, welche Geräte in Ihrem Unternehmen erlaubt sind. So vermeiden Sie, dass exotische, veraltete und/oder unsichere Geräte einen Zugriff auf Ihr Netzwerk erhalten.
- Für die Smartphones, Tablets und Notebooks definieren Sie, für welche Verwendungszwecke diese erlaubt sind. Den Umgang mit kritischen Daten können Sie damit ausschließen.
- Zudem halten Sie in Ihren BYOD-Richtlinien fest, welche Anwendungen beziehungsweise Apps Ihre Angestellten für den geschäftlichen Einsatz nutzen dürfen. Dazu können bestimmte soziale Netzwerke, Messenger oder Suchmaschinen gehören, die als „Datenkraken“ bekannt sind.
- Ergänzend ist es sinnvoll, MAM- (Mobile Application Management) und MDM-Programme (Mobile Device Management) vorzuschreiben, um die privaten Endgeräte abzusichern.
- Auch Verhaltensrichtlinien, wie die Verwendung von starken Passwörtern oder die stetige Nutzung von VPN-Clients, sollten Sie in Ihrer BYOD-Vereinbarung festhalten.
Darüber ist zu klären, inwieweit Ihr Unternehmen gewisse Kosten übernimmt. Zahlt es zum Beispiel das Aufladen der Geräte, den Einsatz gewisser Programme oder den Schaden bei Beschädigungen und Verlust? Und halten Sie in Ihrer BYOD-Vereinbarung auch fest, wie defekte oder alte Geräte zu entsorgen sind.
Fazit: BYOD erfordert eine bedachte Nutzung
Kosten sparen – das klingt für Unternehmer und Unternehmerinnen immer klasse. Besonders für Startup-Gründer und -Gründerinnen sowie -Inhaber und -Inhaberinnen, die jeden Cent mehrfach umdrehen müssen. Doch Bring Your Own Device bietet nicht nur einige Vorteile, sondern hat ebenso ein paar gravierende Nachteile.
Nachteile, die bei einer laxen Anwendung der Richtlinien das Überleben Ihres Unternehmens und damit Ihr Geschäftsmodell gefährden können. Denn der Verlust von wichtigen Daten, weil ein privates Gerät unsicher war, ist kein Kavaliersdelikt.
Hinweis: Sehr gute Tipps, wie Sie mit Bring Your Own Device in Ihrem Unternehmen umgehen können, finden Sie beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und beim Deutschland sicher im Netz e. V., der unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat steht.
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