Der Name eines Startups ist oftmals das Erste, was potenziellen Kundschaften und Partnern bzw. Partnerinnen ins Auge sticht. Er spiegelt die Identität des Unternehmens wider und hinterlässt einen bleibenden Eindruck. Allerdings geht es bei der Firmierung nicht nur um Kreativität, sondern auch um die rechtlichen Aspekte. Dafür sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Handelsregister zentrale Anlaufstellen.

Doch wie finden Sie den richtigen Namen, was gilt es bei der Firmierung rechtlich zu beachten und wann ist es angebracht, eine Firmierung zu ändern? Das alles erfahren Sie in diesem Artikel.

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Welche Firmierung gibt es?

Die Art der Firmierung entscheidet oft über den ersten Eindruck und kann die rechtliche Positionierung eines Startups beeinflussen. Verschiedene Arten von Firmierungen sind möglich, von Sach- und Personenfirmierungen über Fantasiefirmierungen bis hin zu Mischfirmen. Wichtig ist dabei immer die Unterscheidungskraft, um Verwechslungen im Handelsregister und nach HGB zu vermeiden:

1. Sachfirmierung

Bei der Sachfirmierung steht die Tätigkeit oder der Unternehmenszweck im Vordergrund. Sie ist leicht verständlich und signalisiert Kundschaften sofort, womit sich das Unternehmen beschäftigt.

Beispiel: Ein Geschäft, das Bücher verkauft, könnte sich „Buchhandlung Bergstraße“ nennen.

2. Personenfirmierung

Diese Art von Firmierung bezieht sich auf den Namen des Inhabers bzw. der Inhaberin oder mehrerer Gesellschaften. Dabei wird eine persönliche Bindung und Verantwortlichkeit signalisiert, was insbesondere in Branchen wie dem Rechts- oder Steuerwesen von Bedeutung ist.

Beispiel: Ein männliches Anwaltsduo namens Müller und Schmidt könnte die handelsregisterliche Firmierung „Müller & Schmidt Rechtsanwälte“ wählen.

3. Fantasiefirmierung

Hierbei handelt es sich um kreative, nicht direkt beschreibende Firmennamen. Diese sind oft einzigartig und können sich gut einprägen. Sie bieten Startups auch die Möglichkeit, eine besondere Markenidentität zu entwickeln.

Beispiel: Ein modernes Medienunternehmen könnte sich „Bluemoon Studios“ nennen.

4. Mischfirma

Die Mischfirma stellt eine Kombination aus den oben genannten Arten dar. Hier kombinieren Sie somit die Vorteile verschiedener Firmierungsarten miteinander, um sowohl den Unternehmenszweck als auch die Individualität hervorzuheben.

Beispiel: Ein Technikgeschäft von Frau Müller könnte die Firmierung „TechnikMüller“ oder ein Designstudio an der Bergstraße „Bergstraße Design Studios“ verwenden.

Welche Rechtsformen dürfen firmieren?

Die Firmierung ist nicht nur ein Name, sondern auch ein rechtliches Konstrukt, das eng mit der Rechtsform eines Unternehmens verknüpft ist. Hierbei spielen das Handelsgesetzbuch (HGB) und andere gesetzliche Regelungen eine zentrale Rolle.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über gängige Rechtsformen und ihre Vorgaben inkl. Firmierung-Beispiel:

  • Einzelunternehmen (e.K. oder e.Kfr. / e.Kfm.): Kaufleute, die ein Einzelunternehmen führen, können ihr Unternehmen unter ihrem eigenen Namen oder einem Sachnamen firmieren. In der Firmierung muss jedoch der Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder die entsprechenden Abkürzungen e.K., e.Kfr. bzw. e.Kfm. aufgeführt sein.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Unternehmen, die diesen Rechtsformzusatz wählen, müssen in ihrer Firma den Zusatz GmbH tragen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die Transparenz für Geschäftspartner sowie Geschäftspartnerinnen und Kunden bzw. Kundinnen schafft.
  • Aktiengesellschaft (AG): Ähnlich wie bei der GmbH muss bei einer Aktiengesellschaft die Abkürzung AG in der Firmierung enthalten sein. Dies signalisiert die besondere Haftungsstruktur und Kapitalbeteiligung dieser Rechtsform.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere Personen ein Handelsgewerbe unter einem gemeinsamen Namen betreiben. In der Firmierung wird der Zusatz OHG verwendet.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei dieser Rechtsform gibt es Komplementäre (voll haftende Gesellschaftende) und Kommanditisten bzw. Kommanditistinnen (teilhaftende Gesellschaftende). Auch hier ist die Verwendung des Zusatzes KG in der Firmierung.
  • GmbH & Co. KG: Bei dieser Firmierung kombiniert die Rechtsform Elemente der GmbH und der KG. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftende Gesellschaftende. Der Zusatz GmbH & Co. KG muss im Namen der Firma stehen.
  • Unternehmergesellschaft (UG): Diese Gesellschaftsform ist eine Variante der GmbH mit geringerem Mindeststammkapital. In der Firmierung muss der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden.

Welche Regeln und Grundsätze der Firmierung gibt es?

Die Firmierung ist nicht nur ein kreativer Ausdruck des Unternehmens, sondern muss auch bestimmten rechtlichen und ethischen Grundsätzen folgen. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist entscheidend, um juristische Konflikte und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Hier sind die zentralen Grundsätze der Firmierung, die jedes Unternehmen beachten sollte:

Wahrheitsgrundsatz

Jede Name einer Firma muss der Realität entsprechen. Das bedeutet, dass Sie weder Tatsachen vortäuschen dürfen, die nicht bestehen, noch wesentliche Umstände verschweigen. Dies verhindert, dass Kundschaft und Geschäftspartner in die Irre geführt werden. Ein Unternehmen, das beispielsweise keine medizinischen Dienstleistungen anbietet, sollte dies auch nicht im Namen suggerieren.

Unterscheidungskraft

Ihr Firmenname sollte einzigartig sein und sich von bereits existierenden Firmennamen unterscheiden. Das ist nicht nur für Ihr Markenimage wichtig, sondern auch, um Verwechslungen und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein prägnanter und unterscheidbarer Name verankert sich zudem leichter im Gedächtnis der Zielgruppe.

Keine Beeinträchtigung

Bei der Wahl des Firmennamens müssen Sie die Rechte Dritter beachten. Das bedeutet, dass die Firma keine bestehenden Markenrechte, Urheberrechte oder andere geschützte Bezeichnungen verletzen darf. Die Verletzung von Rechten Dritter kann zu kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen und einem möglichen Reputationsverlust führen.

Welche Firmierung passt zu mir?

Es lohnt sich, bei der Auswahl der Firmierung sowohl Ihre Zielgruppe als auch Ihre Unternehmenswerte im Blick zu haben. Die Wahl sollte authentisch sein und den Kern des Unternehmens widerspiegeln. Oft hilft es, Meinungen von potenziellen Kundschaften oder Partnern bzw. Partnerinnen einzuholen oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was sind unzulässige Firmierungen?

Unzulässig sind vor allem Namen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wie zum Beispiel irreführende oder täuschende Bezeichnungen. Auch die Verwendung geschützter Begriffe oder Markennamen kann zu Problemen führen.

Fazit: Firmierung im Fokus – So treffen Sie die richtige Wahl

Die Auswahl des Unternehmensnamens sollte wohlüberlegt sein. Es gilt, sowohl die eigene Identität und die Werte Ihres Unternehmens widerzuspiegeln, als auch rechtliche und praktische Aspekte zu beachten. Ein gut gewählter Name kann maßgeblich zum Erfolg Ihres Startups beitragen, während eine unüberlegte Wahl schnell zu Problemen führt. Es lohnt sich also, sich ausführlich mit dem Thema Firmierung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

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Titelbild: simplehappyart / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 8. November 2023, aktualisiert am November 08 2023

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