Wenn Sie In Ihrem Vertrieb die Kosten berechnen, die für einen Herstellungsprozess anfallen, können Sie zahlreiche Ausgaben speziell diesem Unternehmensbereich zurechnen. Das sind die sogenannten Einzelkosten. Wie aber verhält es sich mit den allgemeinen Kosten wie Miete und Energieverbrauch? Auch diese Gemeinkosten sind wichtige Zahlen, die Sie aufteilen und zurechnen müssen. Wir erklären Ihnen das Prinzip des Gemeinkostenzuschlags genauer.

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Welche Kosten sind Gemeinkosten?

Bei allen Tätigkeiten Ihres Unternehmens fallen unterschiedliche Kosten an. Im Prinzip setzen sich die Gesamtkosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung aus den Einzelkosten und den Gemeinkosten zusammen. Die Einzelkosten können Sie einem bestimmten Kostenträger wie einer bestimmten Ware zuordnen. Darin sind zum Beispiel die entsprechenden Personalkosten, Materialkosten und Fertigungskosten enthalten.

Die Gemeinkosten dagegen stehen nicht in direkter Verbindung mit diesem Produkt und können diesem Kostenträger nicht direkt zugeordnet werden. Das kann zum Beispiel die Raummiete sein. Diese Zurechnung erfolgt deswegen über mehrere Kostenstellen.

Damit wirken sich diese beide Kosten auf den Preis einer Ware aus. Um die Gemeinkosten für ein Projekt zu berechnen, sollten Sie diese ebenfalls auf die einzelnen Produkte umrechnen. Das können in etwa Treibstoffe sein, Büro- oder Werksmieten und ähnliche Posten, die für die gesamte Produktion anfallen.

Was ist in den Gemeinkosten enthalten?

Allgemein unterteilt sich der Gemeinkostenzuschlagssatz in Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten. Häufige Kostenträgergemeinkosten sind Mieten, Abschreibungen, Aus- und Fortbildungskosten, Gehälter, Fahrzeuge, Strom- und Heizkosten, Werbeaufwände sowie Telefon- und Internetkosten.

Die Kostenstellengemeinkosten beziehen sich dagegen auf einzelne Abteilungen oder Produktgruppen.

Häufig werden die Gemeinkosten in vier Kategorien aufgeteilt:

  • Materialgemeinkosten, zum Beispiel Gehälter bestimmter Mitarbeitender der Einkaufsabteilung, Lagermiete

  • Fertigungsgemeinkosten, zum Beispiel Miete für die Werkhalle, Maschinenwartung plus Ersatzteile

  • Vertriebsgemeinkosten, zum Beispiel Gehälter des Personals im Vertrieb und Marketing

  • Verwaltungsgemeinkosten, zum Beispiel Gehälter für HR/Personalabteilung und Rechnungswesen, Büromaterialkosten

Vergleich von Gemeinkosten und Fixkosten

Im Unternehmen entstehen in der Regel Fixkosten ebenso wie Gemeinkosten, zum Beispiel bei der Herstellung eines Produkts. Meistens sind die Gemeinkosten auch die Fixkosten, allerdings nicht in jedem Fall. Viele indirekte Kosten sind variabel und hängen von der Menge der hergestellten Produkte ab. Das können unter anderem vermehrte Energie- oder Materialkosten für bestimmte Kostenträger oder eine Kostenstelle sein.

Welche Kosten sind also Gemeinkosten?

Die Abgrenzung des Gemeinkostenzuschlags von den Einzelkosten bei der Herstellung ist relativ leicht. Bei der Produktion einer Ware zählen dazu:

  • die Materialgemeinkosten für ein Stück Ware
  • die Personal- und Handlungskosten für die Montage pro Warenstück

Die Einzelkosten sind variabel und mit jeder produzierten Einheit erhöhen sich auch die Gesamtaufwendungen. Alle Aufwendungen, die Sie nicht direkt der Produktion oder Kostenstelle zurechnen können, fallen dann unter die Gemeinkosten wie:

  • die Miete für die Werkhalle
  • das Gehalt der Produktionsleitung
  • die Energiekosten des gesamten Unternehmens
  • die Kosten für Marketing, Vertrieb und Verwaltung
  • Ersatzteile, Wartung und Betriebsmittel

So können Sie den Gemeinkostenzuschlag berechnen

Bevor Sie einen Gemeinkostenzuschlagssatz errechnen, müssen Sie die Gemeinkosten auf die einzelne Kostenstelle umrechnen. Diese Kostenstellen bedeuten nichts weiter als einzelne Unternehmensbereiche wie Abteilungen oder Funktionsbereiche Ihres Vertriebs.

Damit können Sie nachvollziehen, in welchem dieser Unternehmensbereiche welche Kosten entstanden sind, zum Beispiel der Anteil der Miete, der Energiekosten oder des Materialverbrauchs. Dazu müssen Sie nur die Gesamtsumme der Gemeinkosten kennen, die in etwa monatlich oder jährlich anfallen.

Wie werden die Zuschlagssätze berechnet?

Die Zuschlagskalkulation nutzen Sie dann, wenn Ihr Betrieb verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Kosten herstellt, zum Beispiel wenn Sie hochwertiges Material für ein bestimmtes Modell eines Sortiments benötigen. Dabei sollten Sie zwischen einstufigen und mehrstufigen Zuschlagskosten unterscheiden.

Bei den einstufigen Zuschlagskosten verrechnen Sie den Gemeinkostenzuschlag durch einen einzigen Zuschlagssatz. Einen Nachteil hat dieses Prinzip: Hier gehen Sie davon aus, dass ein gleiches Verhältnis zwischen den Gemeinkosten und den unterschiedlichen Einzelkosten existiert.

Die mehrstufigen Zuschlagskosten berechnen Sie nach dem Prinzip der Kostenverursachung. Dabei rechnen Sie die Gemeinkosten Ihrer Zuschlagskalkulation mit einem speziellen Verteilungsschlüssel differenziert den Bereichen zu, in denen sie entstanden sind. Sowohl Gemein- als auch Einzelkosten entstehen meistens beim Materialverbrauch sowie bei Fertigung, Verwaltung und Vertrieb.

Was lässt sich aus den Gemeinkosten schlussfolgern?

Der Gemeinkostenzuschlag ist letztendlich ein prozentualer Aufschlag auf die Einzelkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung. Anhand der Gemeinkosten können Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens messen. Wenn der Zuschlag gering ausfällt, können Sie die Preise guten Gewissens senken, um konkurrenzfähig zu bleiben oder um die Gewinnspanne zu steigern. Aus diesem Grund können Sie den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig auch durch den Gemeinkostenzuschlagssatz messen.

Fazit: Die Wichtigkeit des Gemeinkostenzuschlagssatzes

Wie Sie sehen, ist die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatzes ein wichtiger Faktor für einen transparenten Kostenschlüssel in Ihrem Vertrieb und mitentscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Behalten Sie deshalb immer den Überblick über die Entwicklung Ihrer Gemeinkosten sowie über die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Einzelkosten.

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Titelbild: wutwhanfoto / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 25. Oktober 2021, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

Buchhaltung