Geschäftsfähigkeit: Die Abstufungen in Beispielen erklärt

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Georg Maikler
Georg Maikler

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Der Verkauf von Produkten geht mit zahlreichen Fallstricken einher: Garantien sind zu beachten, ordentliche Rechnungen müssen ausgestellt werden und Steuern müssen korrekt verrechnet werden. Darüber hinaus müssen Sie zudem noch auf die Geschäftsfähigkeit Ihrer Kundschaft achten. Um dies zu erleichtern, haben wir im folgenden Artikel die wichtigsten Infos zur Geschäftsfähigkeit für Sie zusammengefasst.

Geschäftsfähiges Kind bezahlt Ware mit Geldschein

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Wo ist die Geschäftsfähigkeit im BGB verankert?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich in mehreren Paragrafen mit der Geschäftsfähigkeit und Rechtsgeschäften. Zum Beispiel definiert § 106 BGB die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und § 104 BGB die Geschäftsunfähigkeit. Zudem regeln Zusätze wie § 105a BGB oder § 131 BGB, wann welche Geschäfte wie rechtsgültig sind.

Wann beginnt die Geschäftsfähigkeit?

Ab der Geburt gilt jeder Mensch als rechtsfähig und damit theoretisch als geschäftsfähig. In der Praxis ist es allerdings so, dass Kindern wie auch Menschen mit geistiger Behinderung keine volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen wird. Dementsprechend dürfen sie nur sehr eingeschränkt gültige Rechtsgeschäfte vornehmen.

Welche Stufen der Geschäftsfähigkeit gibt es?

Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen folgenden Abstufungen: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, partielle Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit. Diese Differenzierungen hängen unter anderem vom Alter und dem Gesundheitszustand der einzelnen Personen ab.

Geschäftsunfähigkeit

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als geschäftsunfähig. Auch volljährige Menschen mit dauerhafter, „krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ (§ 104 BGB) – dazu zählen unter anderem Demenzkranke – dürfen keine Geschäfte abschließen.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Personen zwischen sieben und 18 Jahren sind in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen Rechtsgeschäfte nur mit der Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung – in der Regel sind das die Eltern oder Erziehungsberechtigten – tätigen.

Volle Geschäftsfähigkeit

Jede Person, die das 18. Lebensjahr überschritten hat, gilt laut dem BGB als voll geschäftsfähig. Alle Rechtsgeschäfte können ohne Genehmigung durch eine gesetzliche Vertretung vorgenommen werden. Ausgenommen davon sind Personen, die als geschäftsunfähig oder partiell geschäftsfähig gelten.

Partielle Geschäftsfähigkeit

Eine Einschränkung der vollen Geschäftsfähigkeit ist die sogenannte partielle Geschäftsfähigkeit. Diese liegt vor, wenn die Geschäftsfähigkeit Erwachsener nur in bestimmten Lebensbereichen eingeschränkt ist und muss von einem Gericht ausgesprochen werden.

Die partielle Geschäftsfähigkeit wird häufig in Verbindung mit psychischen Störungen oder Abhängigkeiten bestimmt, welche die freie Willenserklärung einer Person in einem klar abgrenzbaren Lebensbereich beeinflussen.

Beispiele für Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit

Als Verkäufer oder Verkäuferin müssen Sie genau herausfinden, wen Sie vor sich haben und mit wem Sie Geschäfte abschließen. Auch wenn die Vorgaben des BGB recht eindeutig und verständlich klingen, so gibt es doch ein paar Ausnahmen und „Grauzonen“ bei den Regelungen zur Geschäftsfähigkeit.

Hier ein paar Beispiele:

Ein fünfjähriges Mädchen legt 400 Euro auf Ihren Tresen und möchte eine Spielkonsole in Ihrem Geschäft kaufen. Kann sie das gewünschte Produkt durch einen mündlichen Vertrag erwerben? Nein, denn die Minderjährige gilt als geschäftsunfähig, ihre Willenserklärung ist somit nichtig.

Selbst wenn das Mädchen sieben Jahre alt ist und damit in die Kategorie „beschränkte Geschäftsfähigkeit“ fällt, darf sie das teure Produkt nicht eigenmächtig erwerben. Für einen rechtsgültigen Kauf benötigt sie die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertretung, welche ihre Willenserklärung bestätigt.

Möchte das Mädchen mit sieben Jahren dagegen für vier Euro Süßigkeiten bei Ihnen bezahlen, ist das möglich. Denn hier greift der sogenannte Taschengeldparagraf. Dieser besagt: Gelangen Minderjährige an kleine Geldsummen, zum Beispiel durch Taschengeld, dürfen sie diese ohne die Genehmigung der Eltern für rechtsgültige Geschäfte ausgeben. Allerdings nur, wenn die Kinder alltägliche und für ihr Alter übliche Dinge kaufen.

Hat das Mädchen einige Jahre später das 18. Lebensjahr überschritten und ist geistig gesund, darf sie die Konsole bei Ihnen jederzeit kaufen – der Vertrag ist damit auch ohne Vertretung rechtsgültig. Anders ist es, wenn sie an einer schweren psychischen Störung erkrankt ist. In dem Fall gelten ihre Rechtsgeschäfte ohne die Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung nach wie vor als nichtig.

Was bei einem Vertrag noch zu beachten ist

Der Kauf einer Ware gilt als Rechtsgeschäft, auch wenn hierbei oft keine schriftlichen Verträge geschlossen werden. Die Kundschaft gibt ihre Willenserklärung ab, indem sie die Ware begutachtet und kaufen möchte. Der Handel erfolgt durch das Bezahlen, zum Beispiel mit Bargeld, EC-Karte oder Online-Überweisung.

Doch bei einem Vertrag muss es nicht immer um den Kauf oder Verkauf eines Produktes gehen. So dürfen Minderjährige, also Personen mit Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit, beispielsweise keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Besonders bei Ausbildungen oder Ferienjobs müssen Sie das beachten. Hierfür benötigen die Kinder eine Genehmigung ihrer Eltern, beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung.

Schließen Sie dennoch einen Vertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft mit einer Person ab, die geschäftsunfähig, partiell oder beschränkt geschäftsfähig ist, wird dieses Geschäft ungültig.

Sorgen Sie für eine klare Sachlage

Möchten Sie sich keinen Ärger einhandeln, sollten Sie bei potenziellen Geschäften stets ein wachsames Auge haben. Klären Sie genau ab, ob das Kind oder die erwachsene Person, die mit Ihnen ein Geschäft machen möchte, tatsächlich in der Lage ist, eigenständig eine Willenserklärung abzugeben.

Sind Sie unschlüssig, können Sie zum einen die aktuelle Rechtslage zur Geschäftsfähigkeit im BGB nachlesen. Zum anderen ist es notwendig, ein direktes Gespräch zu suchen, um mehr über den Käufer oder die Käuferin herauszufinden.

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Titelbild: Inti St Clair / iStock / Getty Images Plus

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