Wenn Sie sich jemals mit selbstständiger Arbeit oder Unternehmensgründungen beschäftigt haben, dann ist Ihnen die Frage nach der Gesellschaftsform sicher nicht fremd. Ob GmbH, OHG, KG oder GbR – alle Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile.

Nach welchen Kriterien sollten angehende Unternehmer entscheiden, welche Gesellschaftsform sie ihrem zukünftigen Unternehmen geben? Dieser Artikel beschäftigt sich mit den grundlegenden Unterschieden zwischen den Gesellschaftsformen und gibt einen ersten Überblick

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Was ist eine Gesellschaftsform?

Die Gesellschaftsform (oder Rechtsform) bezeichnet die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Unternehmen bewegen müssen, um am Wirtschaftsleben in Deutschland teilnehmen zu können. Unternehmen können dabei aus einer Reihe verschiedener – vom Gesetzgeber festgelegten – Gesellschaftsformen wählen.

Jedes Unternehmen muss sich zwangsweise für eine dieser Gesellschaftsformen entscheiden, damit der Staat weiß, wie er das Unternehmen behandeln muss. Denn: Die Wahl einer Gesellschaftsform ist auch immer eine betriebswirtschaftliche Frage. Sie wirkt sich auf die Steuerlast, Haftungsbestimmungen und Entscheidungsstruktur innerhalb eines Unternehmens aus.

Tipps, um die passende Rechtsform zu finden

Seien Sie sich dessen bewusst: Es gibt nicht die perfekte Gesellschaftsform. Wie eingangs schon erwähnt, besitzt jede Rechtsform ihre individuellen Vor- und Nachteile

Zudem verändert sich Ihr Unternehmen über die Jahre. Was beispielsweise bei der Unternehmensgründung im kleinen Team noch als ideal erscheint, kann nach wenigen Jahren bereits ein Hindernis sein. Das gilt besonders, wenn sich große Umbrüche oder Veränderungen abzeichnen: ein starkes Umsatzwachstum, der Einstieg von Investoren oder der Streit mit einer Mitgründerin oder einem Gesellschafter.

Bedenken Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform unter anderem folgende Punkte:

  • Möchten Sie bei der Unternehmensgründung als einzelne Person oder im Team loslegen? 

  • Ist es wichtig für Ihre Unternehmung, eine juristische Person zu haben? Dann müssen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen.

  • Will und kann jeder Mitgründer mit seinem Privatvermögen für das gemeinsame Unternehmen haften? Oder soll es eine ganz klare Haftungsbeschränkung wie bei den Kapitalgesellschaften geben?

  • Haben Sie genügend Grundkapital, um die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu stemmen? Können Sie sich die zusätzlich anfallenden Kosten (beispielsweise für die Steuerberatung und einen Notar) leisten? Falls nicht, dann ist eine Form der Personengesellschaft oder eine UG ein guter Start.

  • Sollen Teilhaberinnen und Teilhaber in Ihr Unternehmen einsteigen, zum Beispiel Investierende wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber? Welche Anforderungen stellen diese an Ihre Rechtsform?

  • Wie professionell soll Ihr Unternehmen nach außen wirken? Eine GbR oder UG wirkt vielleicht weniger „seriös“ als beispielsweise eine GmbH.

  • Bedenken Sie auch den „Papierkram“: An eine GmbH oder AG werden teils komplizierte Anforderungen gestellt, eine GbR oder UG hat weniger Formalitäten zu erfüllen.

  • Ein weiterer Faktor, der Zeit und Geld kostet: die steuerlichen Abgaben. Je nach Rechtsform fallen unterschiedliche Arten von Steuern an. Bei einer Kapitalgesellschaft sind beispielsweise Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer zu entrichten.

Personengesellschaften: Persönliche Haftung der Unternehmer

Der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften besteht darin, dass Personengesellschaften keine juristischen Personen darstellen.

Sonderfall Einzelunternehmen: Will jemand ein Unternehmen ganz allein gründen, gibt es die Option, dass er oder sie ein sogenanntes Einzelunternehmen ins Leben ruft. Dieses ist jedoch im rechtlichen Sinn keine Gesellschaftsform und unterliegt anderen Regeln.

Wichtig: Sind Sie was man im allgemeinen Sprachgebrauch als „Freelancer“ oder „Selbstständige“ bezeichnet tätig, sollten Sie Ihre „Rechtsform“ kennen. Sind Sie ein Freiberufler bzw. Freiberuflerin oder Einzelunternehmer? Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung oder agieren Sie wie ein vollumfänglicher Unternehmer bzw. Unternehmerin?

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmern, die in vollem Umfang mit ihrem Privatvermögen haften. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Regel voll geschäftsfähig. Bei der Gründung einer GbR wird normalerweise ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt.

Für die Gründung der GbR ist kein Mindestkapital erforderlich. Im Gegensatz zur OHG ist eine GbR nicht im Handelsregister eingetragen.

Sobald eine GbR eine bestimmte Größe (250.000 Euro Umsatz im Jahr oder Beschäftigung von mehr als 5 Mitarbeitenden) überschreitet, erfolgt meist eine automatische Überführung in eine OHG.

Geeignet für: kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (Gastwirte, Eisdielen, kleine Agenturen, Kioske)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft ist der GbR sehr ähnlich. Auch hier haften zwei oder mehr Unternehmer voll mit ihrem Privatvermögen. Das gilt ebenso für die Entscheidungen der anderen Gesellschafter.

Eine OHG ist im Handelsregister eingetragen. Dadurch gelten für die OHG die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, während für die GbR das Bürgerliche Gesetzbuch gilt (daher auch der Name der GbR).

Geeignet für: ähnlich wie GbR, aber bei höherem Umsatz und bei kaufmännischen Tätigkeiten

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich dahingehend von der GbR und OHG, dass die beteiligten Gründerinnen und Gründer nicht grundsätzlich gleichberechtigt sind.

An einer Kommanditgesellschaft beteiligen sich immer mindestens ein sogenannter Komplementär, dessen Haftung unbeschränkt ausfällt, und ein Kommanditist, der nur mit einer zur Gründung eingebrachten Kapitaleinlage haftet.

Geeignet für: Unternehmensgründungen, bei denen ein Teilnehmender als Investor agieren will, sich aber selbst nicht vollständig ins Business einbringen möchte.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Wer nach § 18 des Einkommensteuergesetzes als Freiberufler oder Freiberuflerin gilt, muss grundsätzlich kein eigenes Gewerbe anmelden und damit eine Gesellschaftsform wählen. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Steuerberater, Architekten oder Künstler. Die PartG ermöglicht es Freiberuflern jedoch, ihre Tätigkeit gemeinschaftlich als Teil einer PartG auszuüben. Im Gegensatz zur GbR haften allerdings nicht alle Partner für die Fehler eines Einzelnen.

Geeignet für: Zusammenschlüsse von Freiberuflern (zum Beispiel Gemeinschaftspraxen)

Kapitalgesellschaften: Eigene juristische Personen

In Deutschland stehen folgende Kapitalgesellschaftsformen zur Auswahl:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen. Bei der GmbH haftet keiner der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen. Zur Gründung wird jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro benötigt, das im Vorfeld von den Gesellschaftern aufzubringen ist.

Geeignet für: die meisten mittelständischen oder großen Unternehmen (GmbH)

Unternehmergesellschaft (UG)

Seit 2008 gibt es in Deutschland die Unternehmergesellschaft (UG), die viele auch als „Mini-GmbH“ bezeichnen. Für die Gründung dieser Gesellschaftsform ist nur ein Euro Stammkapital notwendig. Die UG ist verpflichtet, ein Viertel der Jahresgewinne zurückzuhalten. Wenn diese Rücklagen eine Summe von 25.000 Euro erreicht haben, können die Gesellschafter die UG in eine GmbH umwandeln. Die UG ist daher bei Start-ups besonders beliebt.

Geeignet für: Start-ups

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft benötigt im Gegensatz zur GmbH kein Stammkapital zur Gründung. Bei der eG haben alle Mitglieder grundsätzlich die gleichen Rechte, während sich die Rechte einer GmbH vom Anteil am Stammkapital ableiten.

Die Genossenschaft ist darauf ausgelegt, dass regelmäßig Mitglieder hinzukommen oder ausscheiden können. Alternativ gibt es auch die europäische Genossenschaft (SCE), die mindestens 5 Mitglieder und 30.000 Euro Stammkapital zur Gründung benötigt.

Geeignet für: lokale Unternehmen mit vielen Mitgliedern

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Grundkapital (mindestens 50.000 Euro) in Form von Aktien an der Börse handelbar ist. Wer Aktien einer AG kauft, besitzt einen Teil des Unternehmens und auf der Hauptversammlung (die einmal im Jahr stattfinden muss) ein Stimmrecht. Geführt wird die AG von einem Vorstand, der von einem Aufsichtsrat gewählt wird.

Eine Variante der AG ist die europäische Aktiengesellschaft (SE), die abgewandelte Bestimmungen für die Führungsstruktur vorsieht. So können Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Organ zusammengefasst werden.

Geeignet für: große, internationale Unternehmen

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und GmbH & Co. KG

Die etwas exotischere KGaA ist eine Mischform von AG und KG. Bei dieser Rechtsform gibt es statt eines Vorstands einen oder mehrere persönlich haftende Komplementäre.

Zudem existieren „Schachtelvarianten“ der Gesellschaftsformen, wie etwa eine GmbH & Co. KG.

Gesellschaftsformen: Tabelle mit den wichtigsten Fakten

In dieser Tabelle haben wir die relevantesten Informationen über die Personen- und Kapitalgesellschaften zusammengefasst (nach links und rechts scrollbar):

 

Anzahl Gründer (mind.)

Erforderliches Gründungskapital in € (mind.)

Haftung

Anmeldung

Einzelunternehmer

1

-

unbeschränkt

Gewerbeanmeldung, Handelsregister wenn eingetragener Kaufmann (e.K.)

GbR

2

-

unbeschränkt/nach Gesellschaftervertrag

eventuell Gewerbeanmeldung

OHG

2

-

unbeschränkt/nach Gesellschaftervertrag

Handelsregister, Gewerbeanmeldung

KG

2

-

unbeschränkt/nach Gesellschaftervertrag

Handelsregister, Gewerbeanmeldung

GmbH

1

25.000

beschränkt

Handelsregister, Gewerbeanmeldung

UG

1

1

beschränkt

Handelsregister, Gewerbeanmeldung

AG

1

50.000

beschränkt

Handelsregister, Gewerbeanmeldung

Gesellschaftsform ändern: Geht das?

Es ist möglich, dass Unternehmen ihre aktuelle Gesellschaftsform umwandeln. Manchmal wird das sogar zwingend nötig, wie bei der Umwandlung einer GbR bei zu hohem Umsatz in eine OHG. Bei Personengesellschaften ist die Änderung der Gesellschaftsform in der Regel leicht machbar, sofern die nötigen Rahmenbedingungen erfüllt sind. 

Auch kann eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, beispielsweise eine KG in eine GmbH. Schwieriger, aber ebenfalls möglich, stellt sich die Umwandlung von einer Kapitalgesellschaft dar, wie die Umwandlung einer AG zu einer GmbH.

Welche Unternehmensform nehmen?

Das ist eine gute Frage. Eine, die nicht pauschal beantwortet werden kann. Machen Sie sich deshalb vor Ihrer Unternehmensgründung genau schlau, was die einzelnen Gesellschaftsformen für Sie sowie mögliche Mitgründer und Investierende bedeuten. Fragen Sie am besten Ihre Steuerberatung und öffentliche Stellen wie die Industrie- und Handelskammern (IHK) um Rat, besonders bei Detailfragen.

Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

 Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

Titelbild: fizkes / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 17. Juni 2021, aktualisiert am Januar 20 2023

Themen:

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