Gesellschaftsvertrag: Das muss drin stehen

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Marc Ollmann
Marc Ollmann

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Rechtssicherheit ist gerade in Geschäftsdingen sowie bei der Gründung und Leitung eines Unternehmens ein hohes Gut. So ersparen Sie sich rechtlichen Ärger und erreichen Ihre Unternehmensziele effizient. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei eine große Hilfe. Er regelt die Zuständigkeiten im Unternehmen und dient als Grundlage der Zusammenarbeit, auf die sich alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen verpflichten. Warum ein Gesellschaftsvertrag wichtig ist und welche Inhalte nicht fehlen dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gesellschaftsvertrag wird von vier Personen im Meeting entworfen

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Warum ist ein Gesellschaftsvertrag wichtig und wofür dient er?

Ein Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament zahlreicher Unternehmen. Er sorgt für Transparenz und weist den einzelnen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen klare Rechte und Pflichten zu.

Die verschiedenen Regelungen eines Gesellschaftsvertrags und die Bestandteile sind bindend und werden als Grundlage für geschäftliche Entscheidungen herangezogen. So lassen sich rechtliche Streitigkeiten vermeiden oder klären und somit eine auf

Dauer angelegte, funktionale Zusammenarbeit erreichen. Indem die Beziehungen und Interessen aller Beteiligten klar geregelt sind, wird das Unternehmen arbeitsfähig und die einzelnen Gesellschafter und Gesellschafterinnen sind optimal geschützt.

Was muss in einem Gesellschaftsvertrag stehen?

Ein Gesellschaftsvertrag setzt sich aus verschiedenen Inhalten wie dem Unternehmenszweck, den Gesellschaftsregelungen, der Geschäftsführung, den Finanzen und den Stimmrechten zusammen. Je konkreter Sie diese Aspekte benennen und ausformulieren, desto seltener entstehen Missverständnisse, Fehlentscheidungen und Konflikte.

Ein Gesellschaftsvertrag setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Unternehmenszweck

Es ist unerlässlich, einen Unternehmenszweck zu bestimmen. Nur wenn die Verantwortlichen diesen kennen, kann ein Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Unternehmensziele definieren und den einzelnen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen zuordnen.

Im Rahmen des Unternehmenszwecks legen Sie zudem den Sitz, die Dauer, die Arbeits- und Urlaubszeiten sowie das Innen- und Außenverhältnis aller Beteiligten fest. Wie der Unternehmenszweck im Einzelnen aussieht, hängt stark von der Unternehmensart bzw. der Rechtsform ab. So sieht ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH anders aus als ein Gesellschaftsvertrag einer GbR.

Gesellschaftsregelungen

Jedes Unternehmen ist auf Regelungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und Gesellschafterinnen angewiesen. Die entsprechenden Bestimmungen helfen Personengesellschaften dabei, Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zu regeln, die Unternehmensziele zu erreichen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermeiden.

Der Gesellschaftsvertrag dient somit als rechtliche Grundlage, auf die sich alle einigen und bei Bedarf berufen können. Abhängig vom Unternehmenszweck und der Betriebsart sind jeweils andere Gesellschaftsregelungen zu empfehlen.

Geschäftsführung

Der Gesellschaftsvertrag benennt eindeutig die Gremien und Organe des jeweiligen Unternehmens. Hierzu gehören beispielsweise die Geschäftsführung und die Versammlung der Gesellschafter und Gesellschafterinnen. In diesem Zusammenhang wird geklärt, welche Befugnisse die Geschäftsführung sowie die einzelnen Gesellschafter und Gesellschafterinnen haben. Wichtige Themen sind in diesem Zusammenhang Beschlussfähigkeiten, Fristen und einiges mehr.

Finanzen

Ein Gesellschaftsvertrag beschäftigt sich mit diversen Finanzthemen. So ist hierin unter anderem die Gewinnverteilung geregelt. Das Stammkapital wird im Vertrag ebenso festgehalten wie die einzelnen Kapitalanteile und die zulässige Höchstmenge an Privatentnahmen. So ist sichergestellt, dass volle Transparenz zu den Finanzen besteht und dass das Unternehmen stets zahlungsfähig ist.

Stimmrechte

Die Stimmrechte in einem Unternehmen sind für die Entscheidungsfindung und die Vermeidung von Streitigkeiten ausgesprochen wichtig. Deswegen sind sie Teil des Gesellschaftsvertrags. Abhängig von der Art und Ausrichtung des Unternehmens, der Zahl der Gesellschafter und Gesellschafterinnen sowie der Arbeitsweise der Geschäftsführung sind die Stimmrechte jeweils anders verteilt. Relevant sind die Stimmrechte zudem, wenn es Änderungen am Gesellschaftsvertrag geben soll.

Sonderfälle

Gerade bei Sonderfällen kommt es immer wieder zu Streit und Unsicherheiten innerhalb eines Unternehmens. Um das zu vermeiden, sollten Sie im Gesellschaftsvertrag bereits regeln, wie Sie in bestimmten Ausnahmesituationen innerhalb des Unternehmens verfahren.

Das ist unter anderem relevant, wenn Gesellschafter und Gesellschafterinnen aus dem Unternehmen aussteigen möchten oder versterben. Beispielsweise können Sie ein Vorkaufsrecht für die verbleibenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen vereinbaren oder Bedingungen für eine Kündigung festlegen. Zudem ist es legitim, bestimmte Sonderrechte zu vereinbaren, die einzelne Gesellschafter und Gesellschafterinnen innehaben sollen.

Wer stellt einen Gesellschaftsvertrag aus?

Der Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung durch die Gesellschafter und Gesellschafterinnen einer GmbH oder GbR erstellt. Diese halten die einzelnen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag fest und einigen sich auf den Inhalt. In diesem Zusammenhang sind eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Zustimmung aller Gesellschafter und Gesellschafterinnen erforderlich. Außerdem müssen die Verantwortlichen das Unternehmen im Handelsregister eintragen.

Ist ein Gesellschaftsvertrag Pflicht?

Ob ein Gesellschaftsvertrag verpflichtend ist, hängt von der Gesellschaftsform ab. So ist bei einer GmbH-Gründung die Erstellung eines solchen Vertrags gesetzlich vorgeschrieben, während bei einer GbR-Gründung eine mündliche oder stillschweigende Vereinbarung genügt. Unternehmen wie Aktiengesellschaften arbeiten zumeist mit Satzungen, um die Zusammenarbeit im Unternehmensalltag zu regeln.

In der Praxis erweist sich ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag meist als sinnvoll. Auf diesen können sich alle Beteiligten jederzeit berufen und so Streitigkeiten und rechtliche Schwierigkeiten vermeiden. Auf diese Weise arbeitet der Betrieb besonders effizient und zielorientiert. Selbst wenn also keine rechtliche Pflicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags besteht, lohnt es sich oft, ihn dennoch anzufertigen.

Fazit: Mit einem Gesellschaftsvertrag erfolgreich gründen

Ein Gesellschaftsvertrag ist für viele Unternehmen von großer Bedeutung. Er hilft bei der Entscheidungsfindung und vermeidet Konflikte. Für reibungslose Betriebsprozesse ist die Erstellung eines solchen Vertrags bei der Unternehmensgründung daher dringend angeraten. Es ist sinnvoll, dies in Zusammenarbeit mit einem professionellen Notarbüro zu tun, um keine Fehler bei der Vertragserstellung zu machen.

Insbesondere kommt es darauf an, den Gesellschaftsvertrag auf das eigene Unternehmen und dessen konkrete Zielsetzungen anzupassen. Er sollte möglichst konkret sein, aber genügend Frei- und Spielräume bieten, sodass die Beteiligten flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren können.

Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

Titelbild: Tom Werner / iStock / Getty Images Plus

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