Wenn Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen, gibt es eine lange Liste an Dingen, die zu beachten sind. Ein Punkt auf dieser Liste ist die Beschäftigung mit Steuerarten wie der Gewerbesteuer. Wie Sie Ihre Gewerbesteuer berechnen, was ein Hebesatz ist, wie hoch der Freibetrag für die Gewerbesteuer ausfällt und weitere wichtige Aspekte rund um das Thema „Gewerbesteuer“ erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

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Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer wird von Körperschaften bezahlt, also von juristischen Personen wie Vereinen oder von Firmen, die als GmbH firmieren. Diese Steuerart entspricht, grob gesagt, der Einkommensteuer, die natürliche Personen entrichten müssen. Die Einnahmen der Körperschaftsteuer gehen an den Bund.

Die Gewerbesteuer stellt eine Ergänzung zur Körperschaftsteuer dar. Sie wird von den einzelnen Kommunen erhoben und ist damit eine Gemeindesteuer. Während der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer fix bei 15 % liegt (Stand: 2023), kann die Höhe der Gewerbesteuer variieren.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer?

Jeder einzelne Umsatz unterliegt der Umsatzsteuer, die ausgewiesen und, nach Abzug der Vorsteuer, ans Finanzamt überwiesen werden muss. Die Umsatzsteuer bezieht sich somit auf jeden Verkauf, unabhängig von der Rentabilität Ihres Unternehmens. Dementgegen zielt die Gewerbesteuer auf den Gewinn Ihrer Firma ab.

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

Eine Gewerbesteuerpflicht haben alle, die für ihre gewerblichen Tätigkeiten oder für ihre Unternehmensgründung einen Gewerbeschein beantragen. Nicht davon betroffen sind somit Freiberufler und Freiberuflerinnen, denn sie gehen einem sogenannten Katalogberuf nach. Sie sind von der Gewerbeanmeldung und damit auch von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen.

Was hat es mit dem Gewerbesteuer-Freibetrag auf sich?

Die Gewerbesteuer haben Sie nicht auf Ihren gesamten Unternehmensgewinn zu zahlen. Zuerst können Sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vom Gewerbeertrag abziehen (Stand: 2023). Das bedeutet: Erwirtschaften Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit weniger als 24.500 Euro Gewinn im Jahr, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Für jeden Euro darüber schon.

Dieser Freibetrag gilt allerdings nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften. Letztere müssen die Gewerbesteuer auf den gesamten Gewinn entrichten.

Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?

Alle, die sogenannten freien Berufen nachgehen, sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu gehören zum Beispiel Ärztinnen, Architekten, Rechtsanwälte und Notarinnen. Auch Land- und Forstwirtinnen sowie gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Wann ist ein Betrieb ein Gewerbebetrieb?

Ein Betrieb ist dann ein Gewerbebetrieb, wenn er einer selbständigen nachhaltigen Betätigung nachgeht, welche darauf ausgerichtet ist, Gewinn zu erzielen. Um als Gewerbebetrieb zu zählen, ist Ihr Betrieb zudem dazu verpflichtet, am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilzunehmen.

Es liegt auch dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck Ihres Unternehmens ist. Kraft Rechtsformen zählen Kapitalgesellschaften von Grund auf als Gewerbebetriebe.

Gilt die Gewerbesteuer auch für Einzelunternehmen?

Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen müssen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen. Das gilt aber nur für Einzelunternehmen, die als Gewerbeunternehmen anerkannt sind.

Müssen Kleinunternehmer auch Gewerbesteuer entrichten?

Wenn Sie Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung laut § 19 Umsatzsteuer-Gesetz machen, darf Ihr Gesamtumsatz im Gründungsjahr nicht höher als 22.000 Euro sein. In diesem Fall liegt Ihr Gewerbesteuermessbetrag deutlich unter dem Schwellwert. Das bedeutet, Sie brauchen als frischgebackener Kleinunternehmer beziehungsweise Kleinunternehmerin keine Gewerbesteuer zu zahlen.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Es gibt keine pauschale Höhe der Gewerbesteuer. Für die Gemeinden ist sie neben der Grundsteuer eine wesentliche Einnahmequelle. Deshalb kann jede Kommune und Stadt in Deutschland die lokale Gewerbesteuer rechtsfrei festsetzen.

Meist fällt die Gewerbesteuer in ländlichen Gebieten deutlich geringer aus als in Ballungszentren oder Großstädten. Wie hoch Ihr Gewerbesteuermessbescheid wirklich ist, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Diese bekommen Sie von Ihrem Finanzamt mitgeteilt.

Die Steuermesszahl ist ein wichtiger Faktor, der Ihnen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hilft. Ziehen Sie von Ihrem Gewerbeertrag den Freibetrag ab, können Sie das Ergebnis anschließend mit einer Steuermesszahl multiplizieren. Das Ergebnis ist die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer: der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag.

Die Berechnung der zu zahlenden Gewerbesteuer setzt sich aus zwei Elementen zusammen: dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz deutscher Städte. Der Steuermessbetrag liegt einheitlich bei 3,5 %, der Hebesatz dagegen ist variabel. Ihre individuelle Gewerbesteuer liegt demnach bei rund 7 bis 15 %, die Sie, nach Abzug des Gewerbesteuer-Freibetrages, auf den Gewerbeertrag bezahlen müssen.

Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Gemeindesteuerrecht und kommt auch im Gewerbesteuergesetz (GewStG) vor. Er stellt eine Ergänzung zum Steuermessbetrag dar. Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes legt Ihre Gemeinde in einem eigenen Gewerbesteuerbescheid für den jeweiligen Zeitraum fest. Der Hebesatz liegt seit dem Erhebungszeitraum von 2014 bei mindestens 200 % und beträgt im Durchschnitt ca. 350 bis 450 %.

Diese Rolle spielt der Gewerbeertrag

Grundlage für die Besteuerung Ihres Gewerbebetriebes ist der Gewerbeertrag, den Ihr Unternehmen erzielt. Beim Gewerbeertrag handelt es sich um den Gewinn, den Ihr Betrieb innerhalb eines Jahres erwirtschaftet. Hinzurechnungen, Kürzungen und Gewerbeverluste werden bereits mit einkalkuliert.

Bei den Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag kann es sich beispielsweise um Verlustanteile bei Personengesellschaften oder Spenden handeln. Der Gewerbeertrag kürzt sich zum Beispiel um Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften oder um Spendenabzüge. Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind die §§ 7 bis 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).

Wann wird die Gewerbesteuer fällig?

Nach Ihrer gewerblichen Unternehmensgründung wird der Gewerbesteuermessbetrag und die zu entrichtende Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde festgesetzt. Nach dieser Festsetzung haben Sie vierteljährlich Ihre Gewerbesteuer als Vorauszahlung zu entrichten. In der Regel zieht das Finanzamt die Summe in der Mitte jedes Quartals ein, beispielsweise am 15. Februar und am 15. Mai.

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer kann besonders für Selbstständige, Start-ups und Kleinunternehmen eine starke Belastung sein. Um den Unternehmenden entgegenzukommen, gibt es eine Entlastung: Die Gewerbesteuer lässt sich von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Allerdings gibt es hier einen Maximalsatz. Seit 2020 beträgt die Ermäßigung maximal das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages und darf nicht die tatsächliche Höhe Ihrer Gewerbesteuer überschreiten.

Durch diese Maßnahme sind gewerblich tätige Selbstständige steuerlich betrachtet nicht schlechter gestellt als Freiberufler und Freiberuflerinnen. Außer, Ihre Kommune oder Stadt hat einen Hebesatz, der sehr hoch ausfällt.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Was Sie bedenken sollten

Da es sich bei der zu zahlenden Gewerbesteuer um Vorauszahlungen handelt, sollten Sie stets darauf achten, genügend Geld auf Ihrem Geschäftskonto zu haben. Die Höhe der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen basiert auf dem Gewerbesteuermessbetrag des Vorjahres, multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Nach der Einreichung der Jahres-Gewerbesteuererklärung legt Ihr Finanzamt den genauen Betrag fest. Es erfolgt dann eine Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen.

Haben Sie unter Umständen zu viel Gewerbesteuer bezahlt, wird die Differenz Ihnen zurückerstattet oder mit zukünftigen Steuerzahlungen verrechnet. Haben Sie quartalsweise zu wenig GewSt entrichtet, sind Sie dazu verpflichtet, den Rest nachzuzahlen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie unterjährig stets in Kontakt mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise Ihrer Steuerberaterin sein.

Gewerbesteuer ermitteln: So geht’s

Für die Berechnung der Gewerbesteuer können Sie diese Formel anwenden:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag - Freibetrag) × Steuermessbetrag × Hebesatz

Um die finale Höhe Ihrer Gewerbesteuer zu berechnen, multiplizieren Sie zuerst den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Liegt der Hebesatz beispielsweise bei 400 %, dann ergibt sich daraus: 3,5 % x 400 % = 14 % Gewerbesteuer.

Den ermittelten Unternehmensertrag multiplizieren Sie mit Ihrer regionalen Gewerbesteuer.

Ein Beispiel: Ihr gewerbliches Unternehmen (keine Kapitalgesellschaft) erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von 50.000 Euro, der lokale Hebesatz liegt bei 400 %. So ergibt sich diese Rechnung: (50.000 - 24.500) * 0,035 * 4,0 = 3.570 Euro.

Die Gewerbesteuer, die Sie über das Jahr verteilt ans Finanzamt „abtreten“ müssen, beträgt 3.570 Euro.

Hinweis: Haben Sie Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist jede Gemeinde berechtigt, ihren Anteil der Gewerbesteuer einzufordern. Sie brauchen Ihre Gewerbesteuer nicht selbst zu ermitteln. Das übernimmt Ihr Steuerberater beziehungsweise Ihre Steuerberaterin, wie auch das zuständige Finanzamt für Sie. Weitere Informationen finden Sie im § 8 des Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Was sind die Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und Städte, um damit Infrastrukturen und öffentliche Dienstleistungen zu bezahlen. Damit leisten Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, einen wichtigen Beitrag zur lokalen Ökonomie und zum Gemeinwohl. Diese Stärken sind auch ein Vorteil für die Betriebe, denn sie können von den kommunalen Leistungen und der Attraktivität des Standortes profitieren.

Auf der anderen Seite kann die Ermittlung der Gewerbesteuer sehr kompliziert und unter Umständen mit hohen Kosten verbunden sein. Kostenintensiv ist auch die Entrichtung der Gewerbesteuer. Dies ist in Kommunen mit hohen Hebesätzen besonders schmerzlich. Die freie Festlegung der Hebesätze kann zudem ein Standortnachteil für Ihr Unternehmen sein, besonders wenn die Höhe ständig variiert und sich im oberen Bereich aufhält. Ein weiterer Nachteil ist die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer.

Was bedeutet die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer?

Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer bedeutet, dass Ihre Gewerbesteuerbeträge nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und somit den Gewinn Ihres Unternehmens nicht mindern. In diesem Fall wird Ihre entrichtete Gewerbesteuer nicht als gewinnmindernd in Ihrer Körperschafts- oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Dieses unfair erscheinende Abzugsverbot wurde von den Finanzgerichten als verfassungsgemäß eingestuft und gilt seit 2008.

Fazit: Blicken Sie auf Ihre lokale Gewerbesteuer

Wenn Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen, sollten Sie immer einen Businessplan aufstellen, der einen Finanzierungsplan enthält. Die Gewerbesteuer ist dabei eine wichtige Variable, die Sie beachten sollten. Denn diese kann je nach Unternehmensform, Standort und Gewinn beziehungsweise Gewerbeertrag ein beträchtlicher Ausgabenblock sein.

Es ist zudem ratsam, sich an möglichen Standorten über die Höhe der Hebesätze der Gemeinden zu informieren. Oft kann ein Unterschied von wenigen Kilometern Ihre Steuerlast um mehrere Zehntausende Euro senken.

Start-up-Guide: So gründen Sie ein Unternehmen

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Titelbild: Cavan Images / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 18. Oktober 2023, aktualisiert am Oktober 18 2023

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