Das Imparitätsprinzip: Definition, Zweck und Beispiel

Guide für Moderne Buchhaltung
Marc Ollmann
Marc Ollmann

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Einer der entscheidenden Grundsätze der doppelten Buchführung stellt das Imparitätsprinzip dar. Als Bestandteil des Vorsichtsprinzips schreibt es Ihrem Unternehmen eine bestimmte Bilanzierungsregel vor. Diese besagt, dass Sie Verluste dann buchhalterisch erfassen müssen, wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben.

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In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was sich hinter dem Imparitätsprinzip verbirgt, welchen Zweck es verfolgt und welchen Einfluss es auf die Bewertung Ihres Unternehmens hat.

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Das Imparitätsprinzip ist ein Teil des Vorsichtsprinzips. Den anderen Teil bildet das Realisationsprinzip. Dieses schreibt Ihnen vor, dass Sie einen Gewinn erst dann in Ihrer Bilanz abbilden dürfen, wenn Sie diesen realisiert haben.

Wo ist das Imparitätsprinzip im Handelsrecht geregelt?

Das Imparitätsprinzip ist im § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB (Handelsgesetzbuch) integriert. Es hat Bedeutung für alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Führung von Büchern und der Aufstellung einer Bilanz verpflichtet sind.

Zur Aufstellung einer Bilanz sind Sie nach dem Handelsrecht verpflichtet, wenn Sie ein Gewerbe betreiben und der Gewinn oder der Umsatz Ihres Unternehmens bestimmte Grenzbeträge (Gewinn 60.000 Euro, Umsatz: 600.000 Euro) überschreiten.

Welchen Zweck verfolgt das Imparitätsprinzip?

Das Imparitätsprinzip verfolgt das Ziel des Gläubigerschutzes. Mit dieser Bilanzierungsvorschrift möchte die gesetzgebende Institution die Basis für eine realistische Bewertung Ihres Unternehmens erreichen.

Ihre Gläubiger und Gläubigerinnen sollen nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil Sie einen Verlust nicht realisierten, von dem Sie bereits vor Aufstellung der Bilanz Kenntnis erlangt haben. Eine Folge des Imparitätsprinzips ist, dass den Gesellschaftenden ein geringerer Betrag für die Ausschüttung des Gewinns zur Verfügung steht.

Unternehmensbewertung: Welchen Einfluss hat das Imparitätsprinzip?

Das Imparitätsprinzip wirkt sich auf die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen aus und beeinflusst hierdurch auch die Bewertung Ihres Unternehmens.

Eine wichtige Kennzahl ist beispielsweise die Umsatzrendite. Verringert sich der Gewinn, weil Sie die Vorschriften des Imparitätsprinzips beachten, reduziert sich auch die Rendite Ihres Unternehmens, wenn der Umsatz gleich bleibt. Damit zeigen Sie einem Kaufinteressenten oder einer Kaufinteressentin an, dass sich der Wert Ihres Unternehmens und das Potenzial, Gewinn zu erzielen, verringert hat.

Mit Anwendung des Imparitätsprinzips mindert sich überdies Ihr Aktivvermögen. Dies hat zur Folge, dass sich die Bilanzsumme verkürzt. Für Sie bedeutet dies, dass Ihr Unternehmenswert sinkt. Die vorsichtige Bewertung von Vorräten und Forderungen hat ebenfalls zur Folge, dass Sie einen niedrigeren Gewinn erzielen und Ihr Unternehmen weniger wert ist.

Vorräte und Waren setzen sich nach der Vorschrift des Imparitätsprinzips bereits dann mit dem niedrigeren Wert an, wenn Sie Kenntnis von dem Verlust erlangt haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Waren beim Transport zerstört wurden und aus anderen Gründen für einen Verkauf nicht mehr geeignet sind.

Abgrenzung: Imparitätsprinzip und Vorsichtsprinzip

Das Imparitätsprinzip ist ein Teil des Vorsichtsprinzips. Daneben kennt das Handelsrecht das Realisationsprinzip. Dieses erlaubt Ihnen als bilanzierendes Unternehmen, dass Sie einen Gewinn erst dann in Ihrer Bilanz ausweisen dürfen, wenn Sie diesen im Realisationszeitpunkt erfasst haben. Das Realisationsprinzip gehört ebenfalls zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.

Überdies findet sich der Anwendungsbereich des Imparitätsprinzips in den folgenden Prinzipien wieder:

Anschaffungskostenprinzip

Schaffen Sie einen betrieblichen Vermögensgegenstand an, dürfen Sie diesen höchstens mit den Anschaffungskosten in der Bilanz ausweisen. Mit dieser Regel beachten Sie die Vorschriften des Anschaffungskostenprinzips, das seinen gesetzlichen Niederschlag im § 253 Absatz 1 HGB hat.

Das Handelsrecht geht hierbei von den Nettoanschaffungskosten aus. Dies bedeutet, dass Sie die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer buchhalterisch auf einem separaten Konto erfassen müssen.

Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip findet nur für die Passivseite Ihrer Bilanz Anwendung. Hiernach setzen Sie Ihre Verbindlichkeiten – zum Beispiel ein Darlehen – immer mit dem Rückzahlungsbetrag an. Im Übrigen verpflichtet das Höchstwertprinzip Sie dazu, Ihre Schulden immer mit dem höchstmöglichen Betrag anzusetzen.

Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip wenden Sie ausschließlich auf der Aktivseite Ihrer Bilanz an. Es unterteilt sich in das gemilderte und das strenge Niederstwertprinzip. Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip besteht für Sie ein Abschreibungsgebot, wenn für einen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Das strenge Niederstwertprinzip wenden Sie für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens an. Hier sind Sie zur Abschreibung verpflichtet, wenn sich der Wert eines Vermögensgegenstandes – unabhängig davon, ob diese dauerhaft oder vorübergehend ist – gemindert hat.

Wertaufhellungsprinzip

Das Wertaufhellungsprinzip verfolgt den Ansatz, die Abschreibung auf einen Vermögensgegenstand wieder rückgängig zu machen, wenn der Grund hierfür entfallen ist.

Beispiel zum Imparitätsprinzip

Ihr Unternehmen beteiligt sich mit dem Kauf von 1.000 Aktien an einer Aktiengesellschaft. Als Kaufpreis haben Sie 50 Euro für jede Aktie investiert. Insgesamt beläuft sich Ihre Beteiligung auf 50.000 Euro. Da der Kurs der Aktie am Bilanzstichtag auf 40 Euro je Aktie fällt, dürfen Sie Ihre Beteiligung nur noch mit dem geringeren Bilanzwert von 40.000 Euro berücksichtigen. Durch die Beachtung des Imparitätsprinzips haben Sie einen Verlust von 10.000 Euro realisiert.

Fazit: Eine einheitliche Rechnungslegung ist unumgänglich

Das Imparitätsprinzip ist in den Grundsätzen für eine ordnungsgemäße Buchführung verankert. Es schreibt Ihnen vor, einen Verlust in der Bilanz auszuweisen, wenn Sie vor dem Tag der Bilanzaufstellung bereits wissen, dass dieser Verlust entstehen wird.

Das Imparitätsprinzip bildet gemeinsam mit dem Realisationsprinzip die Grundlage für das Vorsichtsprinzip. Das Realisationsprinzip wenden Sie korrekt an, wenn Sie einen Gewinn buchhalterisch erst dann erfassen, nachdem Sie diesen realisiert haben.

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Titelbild: Oscar Wong / iStock / Getty Images Plus

Themen: Buchhaltung

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