Ermitteln Sie aus den Aktiva und Passiva Ihrer Bilanz einen positiven Unterschiedsbetrag, haben Sie einen Jahresüberschuss erzielt. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich hinter dieser bilanzrechtlichen Kennzahl verbirgt, wie man sie ermittelt und wie diese Ihrem Unternehmen weiterhilft.
Was ist der Jahresüberschuss?
Der Jahresüberschuss ist eine bilanzielle Größe, die sich bei einem Betriebsvermögensvergleich in der Bilanz ergibt, wenn die Bilanzsumme auf der Aktivseite größer als die Bilanzsumme auf der Passivseite ist. Um zu erreichen, dass beide Bilanzsummen identisch sind, weisen Sie den Jahresüberschuss auf der Passivseite aus.
Der Jahresüberschuss ist zudem eine Kennzahl, die Sie aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen können. Sie ergibt sich, wenn die Erträge eines Geschäftsjahres über den Aufwendungen liegen, die Sie für denselben Zeitraum ermittelt haben.
Was sagt der Jahresüberschuss aus?
Der Jahresüberschuss ist im § 275 Absatz 2 Nr. 17 HGB aufgeführt. Er stellt den Differenzbetrag zwischen den Erträgen und den Aufwendungen dar, die Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung für ein Geschäftsjahr ausweisen müssen. Während der Jahresfehlbetrag für einen Verlust steht, ist der Jahresüberschuss die Kennzahl, die Sie bei einem erfolgreich abgeschlossenen Geschäftsjahr erhalten.
Wie berechnet man den Jahresüberschuss?
Den Jahresüberschuss können Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren ermitteln.
1. Jahresüberschuss ermitteln: Gesamtkostenverfahren
Aus § 275 Absatz 2 HGB ergibt sich die Ermittlung des Jahresüberschusses nach dem Gesamtkostenverfahren. Hierzu werden die Aufwendungen nach der Aufwandsart gegliedert. Sie addieren alle Umsatzerlöse, die Sie in dem abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielt haben. Hierzu gehören auch die aktivierten Leistungen aus Ihrem Eigenkapital und die sonstigen betrieblichen Erträge.
Von der Summe ziehen Sie alle betrieblichen Aufwendungen ab, die in dem betreffenden Geschäftsjahr angefallen sind. Hiermit ermitteln Sie das Jahresergebnis nach Steuern. Von diesem Betrag werden die Kosten abgezogen, die Sie für Ihre Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen aufgewendet haben. Abschließend liegt Ihnen der Jahresüberschuss vor.
2. Jahresüberschuss ermitteln: Umsatzkostenverfahren
§ 275 Absatz 3 HGB legt dar, wie Sie den Jahresüberschuss nach dem Umsatzkostenverfahren ermitteln. Im Prinzip gleicht die Berechnung der Ermittlung des Jahresüberschusses nach dem Gesamtkostenverfahren. Hier werden die Aufwendungen allerdings nach den Bereichen gegliedert, in denen sie angefallen sind.
Als Bereiche kommen z. B. der Materialeinkauf, die Produktion oder das Marketing in Betracht. Weil Sie bei Anwendung dieser Methode nicht ausweisen können, wie hoch Ihr Materialaufwand und Ihr Personalaufwand waren, fordert § 285 HGB eine entsprechende Angabe in dem Anhang Ihrer Bilanz.
3. Jahresüberschuss mit dem Bilanzgewinn ermitteln
Als weitere Methode zur Ermittlung des Jahresüberschusses kommt der Bilanzgewinn ins Spiel. Diese Verfahrensweise wenden Sie an, wenn Sie beispielsweise auf der Gesellschafterversammlung beschließen, dass ein Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Einstellung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen wird dieser in den Bilanzgewinn übergeleitet. Der Bilanzgewinn ermittelt sich mit dieser Formel wie folgt:
Die Summe, die Sie als Bilanzgewinn ermitteln, steht Ihnen für eine Ausschüttung an die Gesellschafter und Gesellschafterinnen zur Verfügung. Die Ausschüttung erfolgt als Dividendenauszahlung. Diese stellen bei den Gesellschaftenden Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der Abgeltungssteuer.
Jahresüberschuss ermitteln: Beispiel
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Jahresabschlusses ermitteln Sie einen Jahresüberschuss von 25.000 Euro. Der Gewinnvortrag aus Vorjahren beträgt 122.000 Euro. Zusätzlich wurde auf der Gesellschafterversammlung Ihrer GmbH beschlossen, einen Betrag von 10.000 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
Bilanzgewinn = 25.000 Euro + 122.000 Euro – 10.000 Euro = 137.000 Euro
Der Betrag von 137.000 Euro steht Ihnen für eine Gewinnausschüttung zur Verfügung.
Beschließen Sie, dass der Bilanzgewinn in der Gesellschaft verbleibt – der Gewinn wird thesauriert – ergeben sich zwei Alternativen: Entweder stellen sie diesen als Gewinnrücklage ein oder erhöhen den Gewinnvortrag.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Gewinnvortrag und der Gewinnrücklage besteht darin, dass Sie den Gewinnvortrag ohne Weiteres für Ausschüttungen verwenden können. Die Beträge in der Gewinnrücklage dienen Ihrer Gesellschaft zur Abwendung von Unternehmensrisiken. Sie profitieren von dem Vorteil, dass Sie das gezeichnete Kapital hierfür nicht verwenden müssen.
Jahresüberschuss Verwendung: Das bringt Ihnen die Kennzahl
Der Jahresabschluss liefert Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmerin wichtige Erkenntnisse über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Auf der anderen Seite ist die Kennzahl interessant für Investoren und Investorinnen.
Der Jahresüberschuss aus dem Blickwinkel des Unternehmens
Der Jahresüberschuss zeigt Ihnen, wie wirtschaftlich Ihr Management gearbeitet hat und wie erfolgreich Ihre Strategie war. Entspricht das Jahresergebnis Ihren Erwartungen, war die Strategie erfolgreich. Eine Anpassung ist nur dann notwendig, wenn Sie sich beispielsweise auf verändernde Marktbedingungen einstellen müssen.
Sind Sie mit Ihrer Bilanzanalyse nicht zufrieden, müssen Sie Gegenmaßnahmen ergreifen, damit der Jahresüberschuss im kommenden Geschäftsjahr höher ausfällt.
Der Jahresüberschuss als Kennzahl für eine Investition
Für Investoren und Investorinnen spielt die Profitabilität eine entscheidende Rolle. Denn hiervon hängt ab, ob sie eine Investition tätigen oder nicht. Um einen umfassenden Überblick über das Unternehmen zu bekommen, ist es jedoch notwendig, dass Investierende noch weitere Kennzahlen – wie z. B. den Cashflow oder das EBIT – analysieren.
Fazit: Jahresüberschuss als wichtige Kennzahl für Unternehmen und Investierende
Nun noch mal die wichtigsten Infos auf einen Blick: Der Jahresüberschuss ist eine Kennzahl, die Sie sowohl aus Ihrer Bilanz als auch aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ablesen können.
Im Allgemeinen spricht man von einem Jahresüberschuss, wenn die Einnahmen über den Ausgaben liegen. Verhält es sich umgekehrt, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag. Den Jahresüberschuss können Sie über das Gesamtkostenverfahren, das Umsatzkostenverfahren oder aus Ihrem Bilanzgewinn ableiten. Für Investoren und Investorinnen ist diese Kennzahl neben weiteren Kennzahlen wichtig, um darüber zu entscheiden, ob sich eine Investition in Ihr Unternehmen lohnt.
Titelbild: Scott Graham / Unsplash