Um ein Patent anzumelden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche das sind und erhalten einige zusätzliche Informationen zum Anmeldeverfahren.

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Der Patentschutz sichert somit das geistige Eigentum, was wiederum die Kreativität, Innovation sowie den Anreiz fördert, Erfindungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auf was kann man Patent anmelden?

Im Allgemeinen können Sie für jede neue und nützliche Erfindung ein Patent anmelden. Dazu gehören Erfindungen auf dem Gebiet der Technik, Medizin, Landwirtschaft und Wirtschaft. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel: zum Beispiel Geschäftsmethoden und abstrakte Ideen.

Patentanmeldung als Unternehmen

Unternehmen können in Deutschland ein Patent für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen anmelden – von Arzneimitteln bis hin zu Computersoftware. Dazu zählt unter anderem auch die Markenanmeldung. Das Patentanmeldeverfahren gestaltet sich dabei relativ unkompliziert. Auch die Kosten sind, je nach Art des betreffenden Produkts oder der Dienstleistung, vergleichsweise gering.

Patentanmeldung als Privatperson

Als Privatperson können Sie ein Patent auf Maschinen, Apparate, chemische Erzeugnisse oder Verfahren sowie biotechnologische und pharmazeutische Produkte anmelden. Es ist jedoch wichtig, einen erfahrenen Patentanwalt oder eine erfahrene Patentanwältin zu konsultieren.

So stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß einreichen und dass keine potenziellen Patentverletzungen auftreten. Die Laufzeit eines deutschen Patents beträgt ab dem Anmeldetag 20 Jahre. Gebrauchsmuster laufen hingegen nach 10 Jahren ab.

Wer kann ein Patent anmelden?

Um ein Patent anzumelden, müssen Sie die erfindende Person sein oder die Erfindung vom Erfindenden übertragen bekommen haben. Außerdem muss die Patentanmeldung in dem Land eingereicht werden, in dem Sie den Schutz wünschen.

Je nachdem, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind, gibt es bei der Anmeldung eines Patents in Deutschland einige kleine Unterschiede zu beachten. Privatpersonen müssen eine notariell beglaubigte Erklärung zur erfinderischen Tätigkeit vorlegen, während von Unternehmen ein Handelsregisterauszug verlangt wird. Auch die Anmeldegebühren sind für Unternehmen etwas höher.

Wo muss man ein Patent anmelden?

In Deutschland melden Sie ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München an. Das Verfahren ist relativ einfach, allerdings sind mit der Anmeldung eines Patents einige Kosten verbunden, die Sie in Ihrem Finanzierungsplan entsprechend einplanen sollten.

Wichtig ist zudem, dass Sie bei der Anmeldung eine Beschreibung der Erfindung sowie gegebenenfalls Zeichnungen oder Fotografien beifügen. Das Patent wird schließlich erteilt, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.

Im Vergleich zur Anmeldung eines europäischen Patents ist das Verfahren für die Anmeldung eines deutschen Patents sehr viel einfacher. Es muss keine gesonderte Anmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht werden, und es wird nicht recherchiert, ob die Erfindung bereits patentiert ist.

Allerdings sind deutsche Patente nur in Deutschland gültig, während europäische Patente in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt werden.

Patent anmelden: Wie geht das?

Um ein Patent anzumelden, müssen Sie zunächst verstehen, wie das Verfahren funktioniert. Dieses dauert in der Regel etwa zwei Jahre. Es kann aber auch länger dauern, wenn das Patentamt viel Material überprüfen muss oder wenn es Einwände von anderen Parteien gibt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreichung einer Patentanmeldung beim DPMA sind:

  • die Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein
  • die Anmeldung muss in deutscher Sprache eingereicht werden
  • eine Beschreibung der Erfindung in deutscher Sprache muss enthalten sein
  • eine Erklärung des Erfinders oder der Erfinderin muss enthalten sein
  • Name und Kontaktdaten des Erfinders oder der Erfinderin
  • Zeichnungen oder Abbildungen der Erfindung
  • Informationen über ähnliche Patente, die in Deutschland oder anderswo angemeldet worden sind

Was kostet ein Patent anmelden?

Die Kosten für die Einreichung einer Patentanmeldung variieren je nach Umfang und Komplexität der Anmeldung. Im Allgemeinen reihen sich die Ausgaben zwischen 500 und 1.500 Euro ein. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, diese Kosten zu kompensieren.

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet zum einen ein finanzielles Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Die sogenannten KMU-Fonds werden von einem oder einer Angestellten, dem Inhabenden oder einer im Namen des KMUs handelnden Person europaweit beantragt.

Anschließend erhält das KMU einen Gutschein als Fördermittel. So werden beispielsweise 1.500 Euro der Gebühren für Marken- und Designanmeldungen und/oder IP-Scans oder 750 Euro für Patentgebühren ausgezahlt. Letzteres geschieht in Form der Patent Cooperation Treaty (PCT).

Zum anderen können Sie private Zuschüsse und Stipendien für Patentanmelder oder Patentanmelderinnen in Anspruch nehmen oder einen Investoren finden. Diese Stipendien unterscheiden sich je nach Art in der Höhe und den Förderkriterien.

Fazit: Bedenken Sie alle wichtigen Voraussetzungen und Schritte bei der Patentanmeldung

Wenn Sie eine Patentanmeldung in Erwägung ziehen, ist es wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und das Verfahren im Klaren zu sein. Ihre allererste Überlegung sollte daher sein, ob die Erfindung tatsächlich patentierbar beziehungsweise Ihr Patentanspruch durchsetzbar ist.

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Titelbild: Weekend Images Inc. / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 29. November 2022, aktualisiert am Januar 20 2023

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