Wenn Sie ein Unternehmen haben, das zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist, müssen Sie für den Jahresabschluss neben der Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt vorlegen. Die Bilanz gibt dabei einen detaillierten Überblick über Ihr geschäftliches Vermögen und Ihre Schulden, während Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ihre Aufwendungen und Erträge gegenüberstellen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles rund um das UKV und erläutern Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren.
Wann gelten Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren?
In Deutschland haben Sie nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Möglichkeiten für die Erstellung Ihrer GuV: das Umsatzkostenverfahren (UKV) und das Gesamtkostenverfahren. Die beiden Optionen unterscheiden sich darin, dass unterschiedliche Kriterien zur Aufschlüsselung der Berechnung herangezogen werden. Dennoch führen beide Verfahren zum gleichen Ergebnis.
Das Gesamtkostenverfahren gilt als Produktionserfolgsrechnung. Das heißt, dass Sie für die Abgrenzung Ihrer Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten heranziehen. Dabei fließen auch Erhöhungen des Bestands (egal ob fertige oder unfertige Waren) und Sachanlagen in die Berechnungen mit ein. Etwaige Bestandsminderungen müssen Sie von den Umsatzerlösen abziehen.
Das Umsatzkostenverfahren hingegen ist eine Umsatzerfolgsrechnung. Hierbei ziehen Sie zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die abgesetzten Mengeneinheiten heran. Ihre Erträge und Aufwendungen werden allerdings nicht schon bei der Fertigung, sondern erst beim Absatz ausgewiesen. Außerdem weisen Sie Verminderungen Ihres Bestands als Aufwendungen für abgesetzte Waren aus. Erhöhungen Ihres Bestands an fertigen und unfertigen Produkten und Sachanlagen erfassen Sie hingegen beim UKV nicht als Erträge und Aufwendungen.
Die Aufwendungen beim UKV unterteilen sich nicht nach den Aufwandsarten, sprich nach Personal, Material oder Abschreibungen, sondern nach den Funktionsbereichen wie Produktion, Verwaltung oder Vertrieb. Dieses Verfahren erinnert stark an eine Kostenstellenstruktur in der Buchhaltung.
Wesentliche Unterschiede beim Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede beider Verfahren für Sie aufgeführt:
Gesamtkostenverfahren |
Umsatzkostenverfahren |
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Der Unterschied beider Verfahren liegt demnach im formalen Nachweis der Erhöhungen und Verminderungen Ihres Bestands.
Wichtige Angaben bei der Gewinn- und Verlustrechnung: Umsatzkostenverfahren
Laut § 275 Abs. 3 HGB müssen Sie beim Umsatzkostenverfahren folgende Angaben machen:
- Umsatzerlöse
- Herstellungskosten zur Erzielung der Erlöse
- Ergebnis des Umsatzes (brutto)
- Vertriebskosten
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Weitere betriebliche Erträge und Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen
- Erträge aus Wertpapieren und Finanzanlagen
- Zinsen und andere Erträge
- Abschreibungen auf die Finanzanlagen
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Ergebnis nach Steuerabzug
- Weitere Steuern
- Jahresüberschuss
Wichtig: Als Umsatzkosten werden nur die Herstellungskosten angesetzt, die Sie für die Umsätze in einer Periode aufgewendet haben.
Umsatzkostenverfahren: Ein Beispiel
Beim UKV stellen Sie die Umsatzerlöse für Ihre verkauften Produkte den angefallenen Aufwendungen gegenüber. Diese unterscheiden Sie nach vier Funktionen:
- Produktion
- Vertrieb
- Verwaltung
- Weitere betriebliche Aufwendungen
Durch diese funktionale und produktbezogene Aufteilung grenzt sich dieses Verfahren vom Gesamtkostenverfahren ab. Die Gegenüberstellung der Erlöse und der entsprechenden Kosten können Sie auf der ganzen Unternehmensebene vornehmen, doch Sie können diese auch nach einzelnen Produktgruppen aufteilen.
Die Unterteilung nach Produktgruppen bietet Ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Einschätzung der Kostenverteilung und Rentabilität eines Produkts oder Ihres Sortiments. Das Umsatzkostenverfahren wird überwiegend in Industriebetrieben mit seriellen Produktionen und in mittleren bis großen Handelsfirmen angewandt, um ein Betriebsergebnis zu berechnen.
Vor- und Nachteile des Umsatzkostenverfahrens
Sie sind sich immer noch unsicher, welches Verfahren sich für Ihr Unternehmen besser eignet? Hier finden Sie einige nützliche Vor- und Nachteile des Umsatzkostenverfahrens, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
Vorteile
- Für Ihre Erfolgsermittlung müssen Sie im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren keine Inventur durchführen.
- Das UKV ähnelt dem gängigen Kalkulationsschema in vielen Firmen sehr.
- Bei der Ermittlung des Ergebnisses nach Produktgruppen können Sie unternehmerische Entscheidungen über ein Produktsortiment vornehmen, da Sie leichter eine Gewinnspanne oder Verlustrechnung identifizieren können.
- Das UKV ist international weit verbreitet und ermöglicht Ihnen dadurch einfachere Vergleiche mit ausländischen Unternehmen, die häufig nach dem IFRS-Verfahren (International Financial Reporting Standards) ermitteln.
- Auch auf internationalen Kapitalmärkten ist dieses Verfahren sehr bekannt und erleichtert Ihnen in diesem Rahmen größere Kapitalbeschaffungen.
Nachteile
- Das UKV können Sie nicht einfach mit dem Datenbestand aus Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen, sondern benötigen dafür Hilfsrechnungen (zum Beispiel eine Kosten- oder Betriebsabrechnung).
- Für die rechnerische Ermittlung der Umsatzkosten müssen Sie einen höheren Aufwand und mehr Verwaltungskosten als beim Gesamtkostenverfahren einplanen.
- Auch die Abstimmungen für den Jahresabschluss fallen möglicherweise umfassender als beim Gesamtkostenverfahren aus. Das bedeutet Sie benötigen mehr Arbeitszeit und Personal für diese Periode.
Fazit: Wie sollten Sie Ihr Betriebsergebnis berechnen?
Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren – welche Variante ist also am vorteilhaftesten für Ihre Geschäftstätigkeit, um Ihr Betriebsergebnis zu berechnen? Dazu können Sie leicht die oben aufgelisteten Vor- und Nachteile für Ihre Geschäfte aufwiegen und miteinander vergleichen.
Weitere wichtige Faktoren, die Sie bei der Entscheidung für eines der beiden Verfahren einbeziehen sollten, sind Ihre bestehende Produktpalette, Ihre Unternehmensstruktur sowie die Struktur Ihrer Kostenrechnungen. Sie sollten aber unbedingt Folgendes beachten: Falls Ihr Vertrieb ein Tochterunternehmen eines Konzerns beziehungsweise einer übergeordneten Firmengruppe ist, sollten Sie das Verfahren immer mit dem Mutterunternehmen abstimmen.
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