Ein Handelsvertreter oder eine Handelsvertreterin schließt im Namen und auf Rechnung eines anderen Unternehmens Rechtsgeschäfte ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein selbstständiger Handelsvertreter oder eine Handelsvertreterin ist, welche Tätigkeiten er oder sie ausführt und welche Rechte und Pflichten er oder sie dabei hat. Abschließend informieren wir Sie über die Abzüge, die die Provisionseinnahmen mindern.

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Ein Handelsvertreter oder eine Handelsvertreterin sind in ihren Aufgaben nicht mit einem Außendienstmitarbeitenden oder dem Vertriebsinnendienst zu vergleichen. Der Außendienstmitarbeitende ist fest bei dem Unternehmen angestellt. Dies bedeutet, dass er oder sie einen festen Arbeitsvertrag hat, aus dem sich die Rechte und Pflichten ableiten lassen.

Was macht ein Handelsvertreter?

Sind Sie als Handelsvertretender tätig, gelten Sie steuer- und handelsrechtlich als Gewerbetreibender. Bevor Sie Ihre Tätigkeit ausüben können, melden Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe an. Ihre Haupttätigkeit besteht darin, im Namen und auf Rechnung von anderen Unternehmen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Dies entbindet Sie nicht davon, dass Sie das gesamte Risiko für Ihre unternehmerische Tätigkeit allein tragen. Das Geschäft des selbstständigen Handelsvertretenden bringt es mit sich, dass Sie weitestgehend als Ihr eigener Chef oder Ihre eigene Chefin auftreten. Dies bedeutet wiederum, dass Sie die Arbeitszeit und den Umfang Ihrer Arbeit selbst bestimmen.

Auch für die Vereinbarung der Termine und deren Einhaltung sind allein Sie verantwortlich. Abhängig von den Produkten, die Sie im Namen und auf Rechnung einer Firma vertreiben, können es sich dabei sowohl um Kundenbesuche im Inland als auch im Ausland handeln. In jedem Fall sind Sie als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin viel unterwegs.

Welche Rechte und Pflichten hat eine Handelsvertreterin?

Ein Handelsvertreter oder Handelsvertreterin haben Sie folgende Rechte und Pflichten:

Das sind die Rechte

Gegenüber dem Auftraggebenden können Sie für Ihre Geschäfte notwendige Unterlagen einfordern. Hierzu zählen zum Beispiel Werbeprospekte und die aktuellen Preislisten der Produkte, die Sie im Namen und auf Rechnung des Unternehmens vertreiben. So ist es Ihnen möglich, Preisstrategien zu entwickeln.

Als selbstständiger Handelsvertreter oder selbstständige Handelsvertreterin steht Ihnen das Recht auf Benachrichtigung zu. Ihr Auftraggebender muss Sie darüber informieren, ob ein von Ihnen vermitteltes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist oder nicht.

Nach den §§ 87 ff. HGB können Sie gegenüber Ihrem Auftraggebenden das Recht auf eine Provision geltend machen. Diese Zahlungen können für Sie als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin Vor- und Nachteile mit sich bringen. Eine Erstattung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Geschäft entstanden sind, können Sie beispielsweise nur geltend machen, wenn Sie dies zuvor vereinbart haben. Dabei bietet es sich an, die wichtigsten Eckpunkte schriftlich festzuhalten.

Das sind die Pflichten

Nach Abschluss Ihres Handelsvertretervertrags übernehmen Sie die Verpflichtung, Rechtsgeschäfte zu vermitteln und diese abzuschließen. Sie handeln demnach als Vermittlungsvertreter oder Vermittlungsvertreterin.

Während der Ausübung Ihrer Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter oder selbstständige Handelsvertreterin müssen Sie die Interessen des Unternehmens wahren. Sie dürfen beispielsweise nichts Nachteiliges zu den Produkten sagen, die Sie für Ihren Vertragspartner oder Ihre Vertragspartnerin vertreiben.

Gegenüber dem beauftragenden Unternehmen haben Sie eine Sorgfaltspflicht. Diese üben Sie als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin zum Beispiel dadurch aus, dass Sie alle relevanten Informationen, die Sie von der Kundschaft erfahren haben, an das Unternehmen weitergeben. Das Unternehmen nutzt diese Daten wiederum für die interne Kundenanalyse.

§ 90 HGB legt Ihnen eine Verschwiegenheitspflicht auf. Dies bedeutet, dass Sie während des laufenden Vertrages keine Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens an die Öffentlichkeit tragen.

Letztlich müssen Sie gegenüber dem Unternehmen, für das Sie tätig sind, auch eine Treuepflicht erfüllen. Dies bedeutet aber nicht, dass das Handelsrecht Sie grundsätzlich zu einem allgemeinen Wettbewerbsverbot verpflichtet.

Wie wird ein Handelsvertreter bezahlt?

Als selbstständiger Handelsvertreter oder Handelsvertreterin schließen Sie mit einem Unternehmen einen Handelsvertretervertrag ab. Dort regeln Sie auch, wie hoch die Provisionen sind, die Sie für Ihr Geschäft erhalten. Diese Zahlungen stellen gewerbliche Einnahmen dar, die Sie in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb deklarieren.

Als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin stellen Sie sich nicht der Einkunftsart eines Freiberuflers oder einer Freiberuflerinnen gleich. Denn die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit anfallenden Kosten (zum Beispiel für die Fahrt zur Kundschaft oder für eine Hotelübernachtung) behandeln Sie als abzugsfähige Betriebsausgaben.

Haben Sie in Ihrem Vertrag mit dem Unternehmen einen Ausgleichsanspruch vereinbart, müssen Sie auch diesen zu Ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb rechnen. Nach § 89 b Abs. 2 HGB können Sie als Ausgleichsanspruch eine durchschnittliche Jahresprovision fordern.

Welche Abzüge hat ein Handelsvertreter?

Da Sie gemäß § 84 Absatz 1 HGB als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie die erhaltenen Provisionen nicht lohnversteuern. Stattdessen erklären Sie Ihre Einnahmen in der Einkommensteuererklärung.

Zusätzlich sind Sie verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Als Gewerbetreibender fällt die Gewerbesteuer allerdings erst dann an, wenn Ihre Einkünfte den Gewerbesteuerfreibetrag von derzeit 24.500 Euro überschreiten. Als selbstständig tätiger Handelsvertreter oder selbstständig tätige Handelsvertreterin gelten Sie umsatzsteuerlich als Unternehmender.

Dies bedeutet, dass in den Gutschriften, die Sie für Ihre Provisionen erhalten, die gesetzlich geltende Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent ausgewiesen wird. Sie geben turnusmäßig (entweder monatlich oder quartalsweise) eine Umsatzsteuervoranmeldung ab und sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Neben den Steuern müssen Sie als Handelsvertreter oder Handelsvertreterin auch Sozialabgaben zahlen. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Da Sie Ihre Tätigkeit nicht im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ausüben, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Sie können sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung entscheiden.

Hinsichtlich der Rente steht es Ihnen als selbstständiger Handelsvertreter oder selbstständige Handelsvertreterin frei, ob Sie Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Zusätzlich können Sie einen privaten Vertrag zur Rentenversicherung abschließen. Für die Arbeitslosenversicherung müssen Sie als freier Handelsvertreter oder als freie Handelsvertreterin keine Zahlungen leisten.

Fazit: Handelsvertretende sind für den Unternehmenserfolg nahezu unabdingbar

Handelsvertretende spielen eine wichtige Rolle für den Erfolg eines jeden Unternehmens. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in ein Unternehmen ein und helfen dabei, Beziehungen zwischen Kaufenden und Verkaufenden aufzubauen, während sie gleichzeitig Einblicke in aktuelle Trends in der Branche bieten.

Sie sind zudem dafür verantwortlich, die Kundschaft mit benötigten Produkten oder Dienstleistungen in Kontakt zu bringen und ihnen bei der Auswahl der richtigen Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu helfen.

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Titelbild: John Schnobrich / unsplash

Ursprünglich veröffentlicht am 13. Februar 2023, aktualisiert am Februar 13 2023

Themen:

Vertriebsstrategie