Gerade nach der Gründung eines Unternehmens ist viel Kapital notwendig, um den Betrieb wirtschaftlich aufzubauen und sich als wichtiger Player in der eigenen Branche zu positionieren. Deswegen scheuen Unternehmer und Unternehmerinnen oft davor zurück, sich selbst ein angemessenes Gehalt auszuzahlen. Das muss aber nicht sein.

Mithilfe des kalkulatorischen Unternehmerlohns können Sie berechnen, wie viel Geld Ihnen aufgrund Ihrer Arbeit und Ihres Erfolgs zusteht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Lohn tatsächlich entnehmen oder im Unternehmen belassen.

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Wann ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn sinnvoll?

Kapitalgesellschaften können die Gehälter für externe Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sowie ihre Vorstandsmitglieder in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) geltend machen.

Bei Einzelunternehmen und inhabergeführten Personengesellschaften ist das anders. Das liegt daran, dass hier keine klare Trennung von Betrieb und Inhabenden vorgenommen wird. Entsprechend müssen Unternehmer und Unternehmerinnen auf eine Privatentnahme zurückgreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Hierbei müssen Sie darauf achten, dass eine Privatentnahme lediglich das Eigenkapital der Firma, nicht aber deren Gewinn senken darf. In einer solchen Situation spielt der kalkulatorische Unternehmerlohn eine wichtige Rolle.

Den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen

Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns auf unterschiedliche Weisen ermittelt:

Die Seifenformel

Lange Zeit kam die sogenannte Seifenformel zum Einsatz, um die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns zu berechnen. Sie besagt, dass dieser 18-mal die Quadratwurzel aus dem Umsatz darstellt.

Heute gilt diese Formel für den kalkulatorischen Unternehmerlohn jedoch als veraltet und findet kaum mehr Anwendung. Vor allem aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen, wie die Umstellung auf den Euro, ergeben sich mithilfe der Seifenformel heutzutage Werte, die als Lohn für eine geschäftsführende Tätigkeit zu niedrig wären.

Kalkulatorischen Unternehmerlohn heute berechnen

Stellen Sie sich vor, Sie beziehen als in der Geschäftsführung angestellte Person in einem Unternehmen ein Jahresgehalt von 120.000 Euro. Diesen Betrag können Ihre Arbeitgebenden als Personalkosten steuerlich geltend machen. Von dem Geld bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt, zahlen laufende Kosten, legen etwas als Notgroschen zurück und gönnen sich gelegentlich Luxusartikel.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, selbst ein Unternehmen zu gründen, dürfen Sie nicht vergessen, diese 120.000 Euro in Ihre Finanzplanung miteinzubeziehen. Immerhin erhalten Sie dann kein Angestelltengehalt mehr für Ihre Tätigkeit, müssen aber weiter alle laufenden Lebenskosten decken.

Um mit den wirtschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten, welche sich seit der Nutzung der Seifenformel entwickelt haben, können Sie die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns heutzutage ohne konkrete Formel berechnen. Stattdessen müssen Sie sich prinzipiell drei Fragen stellen:

  1. Wie viel Geld brauche ich im Alltag?
  2. Wie viel Geld kann ich meinem Unternehmen entziehen, ohne dass es hierunter leidet?
  3. Wie hoch ist ein markt- und branchenübliches Gehalt für Geschäftsführer beziehungsweise Geschäftsführerinnen?

Aus den beiden ersten Zahlen ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen Sie die Höhe Ihres Unternehmerlohns festlegen können. Das branchenübliche Gehalt der Unternehmensführung in ähnlich situierten Unternehmen dient Ihnen als Anhaltspunkt zur besseren Orientierung und Begründung Ihrer Wahl.

Da die Umsätze unmittelbar nach einer Gründung meist noch niedrig sind, müssen Sie gerade in dieser Zeit genau kalkulieren, um Ihr Unternehmenswachstum nicht zu gefährden. Sie müssen in der Lage sein, alle Ihre laufenden Kosten (Miete, Lebensmittel, Auto, Freizeit, Kredite, Steuern, Altersvorsorge, Versicherungen etc.) bezahlen zu können, sollten aber gleichzeitig genug Kapital für Ihr Unternehmen zum Wirtschaften und für Investitionen zur Verfügung haben.

Es ist sinnvoll, bei der Berechnung finanzielle Puffer einzuplanen, um selbst auf unerwartete Zusatzkosten reagieren zu können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten oder das Erreichen Ihrer Unternehmensziele zu riskieren.

Wichtig ist vor allem, dass Sie diesen fiktiven kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht willkürlich berechnen, sondern auf verlässlichen und nachvollziehbaren Daten aufbauen. Das gilt sowohl für die privaten Kosten als auch für den Unternehmenswert.

Ziehen Sie daher Vergleichswerte von Unternehmen heran, die sich in derselben Phase befinden wie Ihr Betrieb. In diesem Zusammenhang spielen unter anderem die Größe, der Standort, der Umsatz, die Branche, vergleichbare strategische Geschäftsfelder und die Anzahl der Mitarbeitenden eine Rolle. Für die laufenden Kosten können Sie beispielsweise den Mietspiegel Ihrer Region oder branchenübliche Versicherungspreise heranziehen.

Auch die Art Ihres Unternehmens ist dabei wichtig. Sind Sie im Besitz eines Einzelunternehmens, orientieren Sie sich an anderen Einzelunternehmen. Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, orientieren Sie sich jeweils an diesen.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn in der Buchhaltung

Auch in der Buchhaltung gibt es bei Ihrem kalkulatorischen Unternehmerlohn einiges zu beachten. Der kalkulatorische Unternehmerlohn zählt im Rechnungswesen zu den Zusatzkosten und stellt für das Unternehmen eine Belastung dar.

Deswegen ist es beispielsweise wichtig, diesen Wert in die Produktkalkulation einfließen zu lassen. Denn nur so ist es möglich, Marktpreise zu verlangen, mit denen Sie nicht nur die Kosten decken, sondern auch einen Gewinn erwirtschaften.

Kostenrechnung

Heutzutage ist der kalkulatorische Unternehmerlohn ein Teil der Kostenrechnung. Das bedeutet, dass er die kalkulatorischen Kosten erhöht. In der Buchführung gibt es keinen konkreten Aufwand, den Sie dem kalkulatorischen Unternehmerlohn gegenüberstellen könnten, wodurch er offiziell Teil der aufwandslosen Kosten ist. Deswegen ist es zwingend erforderlich, ihn in die Kosten- und Leistungsrechnung aufzunehmen.

Besteuerung des kalkulatorischen Unternehmerlohns

Es ist außerdem für den Betrieb nicht möglich, den kalkulatorischen Unternehmerlohn steuerlich geltend zu machen. In diesem Punkt unterscheidet er sich deutlich von dem Gehalt einer angestellten Führungskraft.

Der grundlegende Gedanke dabei ist, dass die Leistungen des Inhabers oder der Inhaberin eines Unternehmens über den Gewinn abgegolten werden. Es liegt somit keine Vergütung im eigentlichen Sinn vor, weswegen eine steuerliche Geltendmachung in diesem Zusammenhang nicht möglich ist.

Anwendung in vielen Bereichen: Dafür ist der kalkulatorische Unternehmerlohn wichtig

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist für eine effiziente Finanzplanung unverzichtbar. Zudem fordern Stakeholder und Stakeholderinnen meist ein, dass der kalkulatorische Unternehmerlohn in Ihrem Business- und Finanzplan auftaucht, denn nur dann können sie sich ein objektives Bild vom Unternehmenswert Ihres Betriebs machen.

Des Weiteren macht es einen guten Eindruck bei eventuellen Kreditgesprächen, wenn Ihr Finanzplan möglichst umfassend und präzise ist — und eben auch den kalkulatorischen Unternehmerlohn umfasst.

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Titelbild: Natee Meepian / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 22. März 2022, aktualisiert am März 31 2023

Themen:

Entrepreneurship