Jedes buchführungspflichtige Unternehmen erstellt bei der Eröffnung des Geschäftsbetriebes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz. Diese setzt sich aus den Aktivposten und den Passivposten zusammen. Kennzeichnend ist, dass sich für beide Seiten dieselbe Bilanzsumme ergibt. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was die Bilanzsumme ist und welche Aussage sich mit ihrer Hilfe treffen lässt.

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Jede Bilanz besteht aus Aktiva und Passiva. Auf der Aktivseite stellen Sie dar, wohin die finanziellen Mittel fließen. Sie kaufen beispielsweise einen Firmenwagen oder finanzieren das Umlaufvermögen. Die Passiva geben Auskunft über die Mittelherkunft. Sie unterteilen sich in das Eigenkapital und das Fremdkapital.

Was sagt die Bilanzsumme aus?

Mithilfe der Bilanzsumme können Sie zu einem bestimmten Stichtag die Summe aller Aktivwerte der Summe aller Passivwerte prüfen. Anders ausgedrückt kontrollieren Sie mithilfe der Bilanzsumme, ob die Summe der Vermögenswerte mit dem bilanziellen Kapital übereinstimmt.

Was ist eine gute Bilanzsumme?

Die Ermittlung der Bilanzsumme hat für die Analyse einer Bilanz einen bestimmten Stellenwert. Sie repräsentieren die Bilanzsumme, indem Sie den Anlagendeckungsgrad analysieren. Mit dem Anlagendeckungsgrad zeigen Sie, wie hoch der Anteil Ihres Sachanlagevermögens ist, der durch das Eigenkapital in Ihrer Bilanz gedeckt ist.

Den Anlagendeckungsgrad ermitteln Sie mit der folgenden Formel:

Formel zur Berechnung des Anlagendeckungsgrads

Ein Anlagendeckungsgrad von 60 % zeigt zum Beispiel auf, dass 60 % des Anlagevermögens durch Ihr Eigenkapital finanziert werden. Eine gute Bilanzsumme erreichen Sie, wenn sich bei der Ermittlung des Anlagengrads ein prozentualer Anteil von mindestens 70 % ergibt.

Wie berechnet man die Bilanzsumme?

Die Bilanzsumme berechnen Sie mit einem einfachen Verfahren. Hierzu addieren Sie auf der Aktivseite die Werte des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens. Als Ergebnis erhalten Sie die Bilanzsumme der Aktivseite. Analog verfahren Sie mit den Werten der Passiva. Hier rechnen Sie die Beträge zusammen, die unter das Eigenkapital und das Fremdkapital fallen.

Entspricht die Bilanzsumme der Aktiva der Bilanzsumme auf der Passivseite, haben Sie den Grundsatz der Bilanzgleichung erfüllt.

Beispiel

Für das abgeschlossene Geschäftsjahr ergibt sich das folgende Bilanzbild:

Aktiva

Anlagevermögen: 50.000 Euro

Umlaufvermögen: 75.000 Euro

Bilanzsumme: 125.000 Euro

Passiva

Eigenkapital: 30.000 Euro

Fremdkapital: 95.000 Euro

Bilanzsumme: 125.000 Euro

Die Bilanzsumme ist auf beiden Seiten identisch. Damit ist der Grundsatz der Bilanzgleichung erfüllt.

Ist Bilanzsumme gleich Gewinn?

Die Bilanzsumme gibt die Werte aller Aktivposten und die Werte aller Passivposten wieder. Es gibt demnach einen Unterschied zwischen Bilanzsumme und Umsatz, den Ihr Unternehmen für ein Geschäftsjahr ermittelt.

Den Gewinn ermitteln Sie im Rahmen der Gewinn-und-Verlustrechnung. Hier stellen Sie alle Einnahmen für einen Zeitraum, den Aufwendungen für dieselbe Abrechnungsperiode gegenüber. Als Ergebnis ermitteln Sie einen Gewinn, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Verhält es sich umgekehrt – sind die Aufwendungen höher als die Erträge – erwirtschaften Sie einen Verlust. Gewinn oder Verlust werden in die Bilanz übertragen. Dort stellen sie einen Teil des Eigenkapitals dar.

So wirken sich Geschäftsvorfälle auf die Bilanzsumme aus

Im Laufe eines Geschäftsjahres ergeben sich verschiedene Geschäftsvorfälle. Diese bewirken, dass sich die Summen Ihrer Bilanz verändern können. Das Bilanzrecht unterscheidet zwischen Aktivtausch und Passivtausch.

Bei einem Aktivtausch werden zwei Posten der Aktivseite angesprochen. Bezahlt beispielsweise ein Kunde oder eine Kundin eine Rechnung in bar, wirkt sich der Geschäftsvorfall in der Kasse und bei den Forderungen wie folgt aus: Der Kassenbestand erhöht sich und der Bestand der Forderungen nimmt ab.

Ein Passivtausch liegt zum Beispiel vor, wenn Sie für Ihre GmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschließen.

Zu einer Änderung der Bilanzsumme kommt es aber nur, wenn sowohl ein Konto der Aktivseite als auch ein Konto der Passivseite mit einem Geschäftsvorfall angesprochen wurde. Hier kommt es entweder zu einer Aktiv-Passiv-Mehrung oder einer Aktiv-Passiv-Minderung. B

eide Vorgänge wirken sich auf die Bilanzsumme aus. Reduziert sich durch die Buchung eines Geschäftsvorfalls, liegt eine Bilanzkürzung vor. Erhöht sich durch die buchhalterische Erfassung eines Geschäftsvorfalls die Bilanzsumme, spricht das Bilanzrecht von einer Bilanzverlängerung.

Beispiel für eine Bilanzverlängerung

Ihr Unternehmen erwirbt eine neue Maschine, die im Bereich der Produktion eingesetzt wird. Der Kaufpreis beträgt 100.000 Euro. Für die Finanzierung wird ein Darlehen von 100.000 Euro aufgenommen.

Bei der Verbuchung des Geschäftsvorfalls werden das Anlagevermögen und das Fremdkapital angesprochen. Hierdurch werden sowohl der Bestand des Sachanlagevermögens als auch der Bestand des Fremdkapitals erhöht. Weil Sie eine höhere Bilanzsumme ausweisen, liegt eine Bilanzverlängerung vor.

Fazit: Die Bilanzsumme folgt einigen Grundsätzen

Ein Unternehmen, das für jedes Jahr eine Bilanz aufstellt, berechnet mit jedem Abschluss die Bilanzsumme. Diese ergibt sich sowohl für die Aktivseite als auch für die Passivseite. Um eine korrekte Bilanz aufzustellen, beachten Sie den Grundsatz der Bilanzgleichheit. Dieser besagt, dass die Bilanzsumme auf der Aktivseite mit der Bilanzsumme auf der Passivseite übereinstimmen muss.

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Titelbild: brizmaker / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 22. Juni 2023, aktualisiert am Juni 22 2023

Themen:

Buchhaltung