12 min remaining

Zahlen jonglieren, Werte berechnen und tausend verschiedene Finanzbegriffe – die Welt der Buchhaltung mag auf den ersten Blick trocken wirken, aber sie ist von unschätzbarem Wert für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Ob Sie ein großes Unternehmen führen oder selbstständig sind, dieser Ratgeber bietet Ihnen alles Wissen, was Sie zum Thema Buchhaltung brauchen, um Ihre Finanzen im Blick zu behalten.

→ Leitfaden für moderne Buchhaltung [Kostenloser Download]



Buchhaltung und Buchführung: Unterschied

Streng genommen ist die Buchhaltung ein Zweig oder eine Abteilung innerhalb eines Unternehmens, während der Begriff Buchführung die eigentliche Tätigkeit beschreibt. Angestellte arbeiten also in der Buchhaltung, ihre Tätigkeit selbst ist aber die Buchführung.

Wozu brauchen Geschäftsleute die Buchhaltung und Buchführung?

Mit der Buchführung verschaffen sich Unternehmen einen aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Lage im Betrieb. Arbeitet die Buchhaltung gewissenhaft, wissen Sie für jeden Monat, welche Einnahmen und Kosten sich gegenüberstehen.

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dieser Daten nutzen Sie, um Kostentreiber leichter zu identifizieren. Eine gute Buchhaltung kann außerdem die Steuerlast so optimieren, dass Unternehmen möglichst geringe Abgaben zu leisten haben. Unternehmen können also enorm von einer kompetenten Buchhaltung profitieren.

Darüber hinaus ist die Buchführung die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss gehört für jede gewerbetreibende Person und jedes Unternehmen zu den verpflichtenden gesetzlichen Bestimmungen, da das Ergebnis des Jahresabschlusses dem Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuer dient. Somit müssen die meisten Unternehmen eine monatliche Finanzbuchführung erstellen, um Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Wer ist buchführungspflichtig?

Die Buchführungspflicht ergibt sich aus dem § 238 HGB (Handelsgesetzbuch) und aus §§ 140, 141 AO (Abgabenordnung). Sie gilt für alle Unternehmen, welche ins Handelsregister eingetragen sind, sowie für Einzelunternehmen, die gewisse Gewinn- oder Umsatzwerte überschreiten.

Demnach unterliegen Personengesellschaften wie KGs und OHGs und Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs der Buchführungspflicht. Einzelkaufleute sind dann zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr Einzelgewerbebetrieb einen Umsatz von 600.000 Euro oder einen Gewinn von 60.000 Euro erzielt. Diese Grenzen sind in § 141 AO festgelegt.

Wer ist von der Buchführung befreit?

Die Buchführungspflicht gilt nur für gewerbliche Betätigungen. Führen Sie Ihr Unternehmen etwa in der Rechtsform einer GbR, die nur vermögensverwaltend tätig ist (wie beispielsweise eine Immobilien GbR), müssen Sie keine regelmäßige Buchführung erstellen.

Auch Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen sind teilweise von der Pflicht sind. Sie dürfen nur die Umsatz- und Gewinngrenzen von 600.000, bzw. 60.000 Euro nicht überschreiten.

Teilbereiche in der Buchhaltung

Die Buchführung Ihres Unternehmens setzt sich grundlegend aus der Finanzbuchführung und der Lohnbuchführung zusammen. Abhängig von der Unternehmensgröße kann die Buchhaltung in weitere Teilbereiche unterteilt werden.

  • Finanzbuchhaltung: Erfassung und Verwaltung aller finanziellen Transaktionen eines Unternehmens zur Erstellung von Jahresabschlüssen.
  • Lohnbuchhaltung: Abrechnung und Organisation der Gehälter, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden eines Unternehmens.
  • Anlagenbuchhaltung: Verantwortlich für die Verwaltung und Dokumentation des Anlagevermögens sowie die Überwachung seiner Wertentwicklung.
  • Kreditorenbuchhaltung: Erfassung und Verwaltung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferfirmen und Geldgebenden.
  • Debitorenbuchhaltung: Dokumentation und Administration von Forderungen gegenüber Kundschaft, Schuldnern und Schuldnerinnen.
  • Bilanzbuchhaltung: Erstellung von Abschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) zur finanziellen Darstellung eines Unternehmens.
  • Betriebsbuchhaltung: Aufzeichnung und Kontrolle von Kosten und Erlösen innerhalb eines Unternehmensbereichs oder Projekts.

Aufgaben der Buchhaltung

Neben der Erstellung des Jahresabschlusses hat Ihre Buchhaltung natürlich auch während des Jahres einiges an Aufgaben zu erledigen. Zu ihren Tätigkeiten gehören unter anderem:

Belegorganisation

Einer der wichtigsten Grundsätze der Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“. Jede Buchung müssen Sie bei Überprüfung durch die Behörden im Zweifelsfall durch einen existierenden Beleg beweisen können. Zur Sicherheit müssen Belege und weitere Unterlagen außerdem mindestens sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden. Genauere Auskunft gibt hier § 257 HGB (Handelsgesetzbuch). Das Sammeln und die Organisation dieser Belege sind essenzielle Aufgaben der Buchhaltung.

Anlagenverwaltung

Bei der Anlagenverwaltung (auch Anlagenbuchhaltung) geht es darum, die Anlagen (Vermögensgegenstände) des Unternehmens zu überwachen und deren finanziellen Wert festzustellen. Zu diesen Anlagen gehören etwa Grundstücke, Gebäude, Maschinen, IT-Infrastruktur und Fahrzeuge. Auch die ordnungsgemäße Abschreibung (geschätzte Wertminderung von Anlagevermögen) zur Senkung der Steuerlast ist Teil der Anlagenverwaltung.

Inventur

Die jährliche Inventur zur Feststellung des Bestandes an Vermögensgegenständen ist ebenfalls Teil der Buchführung. Sie ist zur Erstellung einer Bilanz nach § 240 Abs. 1 HGB vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Arten der Inventur, um der Buchhaltung das Leben einfacher zu machen, wie etwa die Stichprobeninventur oder die permanente Inventur.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung beschäftigt sich mit der korrekten Abrechnung von Gehältern und Honoraren. Dabei spielen auch die richtige Zuordnung der Sozialabgaben und Steuern sowie die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern eine Rolle.

Mahn- und Inkassowesen

Falls es bei Ihrer Kundschaft einmal zum Verzug von Zahlungen kommen sollte, ist es Aufgabe der Buchhaltung, sich diesem Problem anzunehmen. Das Verschicken der Mahnungen kommt dabei ebenso auf Buchhalter und Buchhalterinnen zu wie das ordnungsgemäße Erheben der Mahngebühren.

Konten in der Buchhaltung

Die Geschäftsvorfälle innerhalb eines Jahres erfasst die Buchhaltung, indem sie sie in der Buchführung bestimmten Konten zuordnet. Damit Sie zwischen all den Kontenarten nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen eine praktische Liste zusammengestellt:

Bei Gewinnermittlung mithilfe von Bilanzierung:

  • Bestandskonten: Erfassen Vermögen, Schulden und Eigenkapital zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres.
  • Erfolgskonten: Verzeichnen Erträge und Aufwendungen während eines Geschäftsjahres.
  • Gewinn- und Verlustkonten: Zeigen den Gewinn oder Verlust am Ende eines Geschäftsjahres an.
  • Steuerkonten: Erfassen Steuerzahlungen und -erstattungen während eines Geschäftsjahres.

Weitere Kontenarten:

  • Eröffnungsbilanzkonto: Spiegelt die Anfangsbestände von Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Geschäftsjahresbeginn wider.
  • Kapitalkonten: Erfassen das Kapital und die Einlagen der Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens.
  • Privatkonten: Verzeichnen private Einlagen, Entnahmen und Ausgaben der Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens.

Die Bücher der Buchhaltung im Überblick

Neben den Konten lässt sich die Buchführung eines Unternehmens auch in verschiedene Bücher einteilen. Eine Aufgabe der Buchhaltung besteht darin, diese Bücher im Hauptbuch zusammenzuführen. Hierbei unterscheiden Sie zwischen folgenden Büchern:

  • Grundbuch: Im Grundbuch nehmen Sie alle Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres in chronologischer Reihenfolge auf. Damit auch sachverständige Dritte die Buchungen leichter nachvollziehen können, versehen Sie diese mit einer laufenden Nummer. In der Praxis wird das Grundbuch auch als Journal bezeichnet.
  • Hauptbuch: Die Buchungen des Grundbuchs übernimmt die Buchhaltung in das Hauptbuch. Dieses ist nach dem Aufbau eines Kontenrahmens geordnet.
  • Nebenbücher: Wenn Ihr Unternehmen aus mehreren Teilbereichen besteht, ist es für die bessere Übersichtlichkeit notwendig, dass Sie für die unterschiedlichen Abteilungen Nebenbücher anlegen.

Grundlagen der Buchhaltung verstehen

Sie haben bestimmt schon einmal von der einfachen und der doppelten Buchführung gehört. Diese stellen zwei wichtige Methoden innerhalb des Rechnungswesens dar. Alle frisch gebackenen Unternehmensleitungen sollten zumindest einmal von den Buchführungsarten gehört haben.

Einfache Buchführung versus doppelte Buchführung

Einfache Buchführung und doppelte Buchführung sind zwei grundlegende Ansätze im Rechnungswesen. Die einfache Buchführung erfasst lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens, während die doppelte Buchführung ein umfassenderes System darstellt.

Bei der einfachen Buchführung bleibt die finanzielle Gesamtsituation des Unternehmens unklar, da keine genaue Aufschlüsselung der Transaktionen erfolgt. Im Gegensatz dazu basiert die doppelte Buchführung auf dem Prinzip von Soll und Haben, wobei jede Transaktion sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite erfasst wird.

Dadurch ermöglicht sie eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle und eine detaillierte Auswertung der finanziellen Situation eines Unternehmens.

Einfache Buchführung: Einnahmen und Überschuss reicht aus

Das Wort „einfach“ kann bei dieser Art der Buchführung auf gleich zwei verschiedene Arten interpretiert werden. Zum einen ist die einfache Buchführung weniger komplex als die doppelte Buchführung. Zum anderen tritt dort nur ein einziges Kassenbuch auf, in dem alle Eingaben und Ausgaben des Unternehmens, die im Laufe des Jahres aufgetreten sind, eingetragen werden.

Dies wird auch als Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bezeichnet. Sind die Einnahmen am Ende des Jahres höher, ermitteln Sie einen Gewinn. Haben Sie in einem Geschäftsjahr mehr Ausgaben getätigt, erwirtschaften Sie einen Verlust.

Einfaches Muster für die Einnahmenüberschussrechnung

Einnahmen

Ausgaben

Betriebseinnahmen (zum Beispiel aus Verkäufen)

Mietkosten

Sachentnahmen

Fahrtkosten

Private Kfz-Nutzung

Materialkosten

Auflösungen von Rücklagen

Abschreibungen

…..

…..

Summe Einnahmen

Summe Ausgaben

Wer darf eine einfache Buchführung verwenden?

Die Gruppe der Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und damit auf die einfache Buchführung zurückgreifen dürfen, ist klein. Hierzu zählen lediglich freiberuflich arbeitende Menschen und Gewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind.

Sie müssen außerdem weniger als 60.000 Euro Gewinn und weniger als 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielen. Auch kleine landwirtschaftliche Betriebe können die einfache Buchführung anwenden.

Doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung heißt so, weil jeder Geschäftsvorgang im Rechnungswesen auf mindestens zwei verschiedenen Konten der Buchführung aufgeführt sein muss.

Dabei handelt sich um das Hauptkonto und das Gegenkonto, die die Soll- und die Haben-Seite einer Bilanz widerspiegeln sollen. Diese Konten sind jedoch keine real existierenden Konten bei einer Bank, sondern buchhalterische Instrumente.

Die doppelte Buchführung bezeichnet man manchmal auch als Doppik. Sie ermöglicht eine genaue Dokumentation aller finanziellen Transaktionen und bietet eine solide Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Wann ist eine doppelte Buchführung vorgeschrieben?

Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt in der Regel für größere Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften. Kurz: Dieselben Unternehmen, die auch der allgemeinen Buchführungspflicht unterliegen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu erfassen.

Dies dient dazu, eine transparente und nachvollziehbare Finanzberichterstattung sicherzustellen und die Interessen der Gesellschafter, Gläubiger und der Öffentlichkeit zu schützen.

Beispiel für die doppelte Buchführung

Um das Konzept der Buchführung etwas lebensnaher darzustellen, arbeiten wir mit einem Beispiel. Stellen Sie sich vor, sie verkaufen ein Produkt. Die Kundschaft zahlt dafür 63,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Diesen Verkauf verbucht Ihre Buchhaltung auf dem entsprechenden Konto folgendermaßen: Sie bucht im Haben 63,99 Euro hinzu (typischerweise gibt es getrennte Konten für Erlös und Steuer), während auf dem Gegenkonto auf der Soll-Seite ebenso 63,99 Euro gebucht werden.

Bei diesen Buchungsvorgängen in der doppelten Buchführung beschreibt der Buchungssatz, auf welche der verschiedenen Konten die Werte im Soll und Haben verteilt werden müssen. Den Buchungssatz muss die Buchhaltung ebenso auf jedem Beleg festhalten.

Bestands- und Erfolgskonten

Zum Zweck eines einfacheren Jahresabschlusses arbeitet die Buchhaltung bei der doppelten Buchführung mit Bestands- und Erfolgskonten. Die Bestandskonten dienen der späteren Übernahme in die Bilanz, während sich die Erfolgskonten für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eignen.

Jedem Bestandskonto ist dabei ein Bilanzposten (zum Beispiel ein Warenwert) zugeordnet. Der Unterschied zwischen Erfolgs- und Bestandskonten besteht darin, dass ein Erfolgskonto zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf 0 Euro zurückgesetzt werden muss, während die Bestandskonten den Wert ihres zugehörigen Bilanzpostens aus dem letzten Jahresabschluss übernehmen.

Die Bilanzierung

Die Bilanzierung bezeichnet die Erstellung der Geschäftsbilanz. Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, Aktiva und Passiva. Die Aktiva beschreiben die Vermögenswerte, hauptsächlich das Anlage- und das Umlaufvermögen eines Unternehmens. Auf der Passivseite der Bilanz steht hingegen, wem dieses Vermögen gehört (zum Beispiel Eigen- und Fremdkapital).

Dabei ist stets zu beachten, dass die Summe der Aktiva und die Summe der Passiva zu jedem Zeitpunkt identisch sein müssen. Ist dies nicht der Fall, muss es zu einem Fehler in der Buchführung gekommen sein.

Dies kann nicht nur für den Jahresabschluss und die Buchführung selbst problematisch werden, sondern auch negative Auswirkungen auf Planungsvorhaben im Rahmen der Bilanzanalyse haben.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Genau wie die Bilanz gehört auch die Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss. Im Gegensatz zur Bilanz gibt die GuV jedoch hauptsächlich die Finanzströme innerhalb des aktuellen Geschäftsjahres an. Es müssen zwar auch Werte aus den vergangenen Jahren angegeben werden, diese dienen jedoch nur als Referenz.

Eine GuV erstellen Sie, indem Sie alle Ausgaben eines Zeitraumes mit den jeweiligen Einnahmen gegenüberstellen. Daraus ergibt sich dann ein entsprechender Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Der Geschäftsvorfall

Als Geschäftsvorfall werden Transaktionen bezeichnet, bei denen sich das Vermögen, das Eigen- oder das Fremdkapital ändern. Der Geschäftsvorfall fasst also viele unterschiedliche Vorgänge zusammen, etwa den Verkauf eines Produktes oder das Abzahlen eines Kredits. Allgemein ist es die Aufgabe der Buchführung, alle Geschäftsvorfälle zu erfassen, da sich diese auf die Bilanz und GuV auswirken. Es wird zwischen bestandswirksamen und erfolgswirksamen Geschäftsvorfällen unterschieden:

  • Der bestandswirksame Geschäftsvorfall hat keine Auswirkung auf das Ergebnis der Erfolgsrechnung. Die Erfolgsrechnung ergibt sich aus der Analyse der Erfolgskonten und ist eng mit der GuV verwandt. Also werden nur Sach- oder Geldwerte umgetauscht, ohne dass dabei Kapital im Unternehmen entsteht oder verschwindet. Zum Beispiel kann das der Kauf von Materialien sein. Allerdings muss der gezahlte Betrag genau dem später verbuchten Wert der Materialien entsprechen.
  • Beim erfolgswirksamen Geschäftsvorfall ändert sich dementsprechend das Ergebnis der Erfolgsrechnung. Die zufließenden und abfließenden Werte sind hier nicht gleich, sodass das Reinvermögen des Unternehmens steigt oder sinkt. Verkaufen Sie etwa eine Maschine für 10.000 Euro, deren Wert aber nur bei 8.000 Euro liegt, ergibt sich daraus ein Überschuss. Die Differenz von 2.000 Euro ist für das Unternehmen erfolgswirksam.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB): Das müssen Sie beachten

Bei der Buchführung gibt es einige goldene Regeln, die sich auf jede buchhalterische Tätigkeit übertragen lassen. Diese Regeln können Sie gewissermaßen als die Grundsätze der Zunft verstehen. Sie sind im Handelsgesetzbuch vorgegeben.

Bilanzklarheit

Die Bilanzklarheit (§ 243 HGB) bestimmt, dass die Bilanz und GuV bestimmten Gestaltungs- und Gliederungsprinzipien folgen müssen, um den Lesenden dieser eine möglichst große Übersicht über die Zahlen zu bieten.

Die Bilanzklarheit ist besonders wichtig für die Gruppen, die außerhalb des Unternehmens stehen. Sie haben ein Interesse daran, den Jahresabschluss möglichst genau analysieren zu können, um daraus eigene Maßnahmen abzuleiten.

So könnte eine verwirrende oder entgegen den Regeln formatierte Bilanz potenzielle Investierende zu einem falschen Schluss kommen lassen, obwohl alle Zahlen eigentlich korrekt sind. Diese können dann also keine rationale Entscheidung mehr treffen und investieren (oder desinvestieren) unter falschen Annahmen in das Unternehmen.

Zur Bilanzklarheit in der GuV gehört zum Beispiel, dass die Buchführung

  • eine klare und eindeutige Postengliederung verwendet und
  • die Posten nach einer gesetzlich vergebenen Nomenklatur benennt.

Bilanzwahrheit

Das Prinzip der Bilanzwahrheit versteht sich im Grunde von selbst. Bei der Erstellung der Bilanz müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Unwahre Angaben, die zu einer fälschlichen Senkung der Steuerlast führen, entsprechen einem Betrug am Staat. Aus diesem Grund ist Bilanzfälschung auch eine Straftat und kann nach § 331 HGB und § 283b StGB (Strafgesetzbuch) geahndet werden. Es ist jedoch auch möglich, die Steuerlast auf legalem Wege zu senken.

Bilanzkontinuität

Da die Erstellung von Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung eine regelmäßige Aufgabe der Buchhaltung ist, müssen diese möglichst gleichmäßig aufgebaut und erstellt werden (§ 252 HGB).

Dies betrifft sowohl die Gliederung (Anordnung der einzelnen Elemente der Bilanz und GuV) als auch die Bewertungsregel (nach welchen Maßstäben werden etwa Grundstücks- oder Fahrzeugwert ermittelt). So stellen Sie sicher, dass sich geschätzte Werte nicht willkürlich manipulieren lassen.

Bilanzidentität

Um die Bilanzidentität zu gewährleisten, muss die Buchhaltung darauf achten, dass die Eröffnungsbilanz für Umlauf- und Anlagevermögen identisch mit der Schlussbilanz des vergangenen Jahres ist (§ 252 HGB). Manche Quellen zählen die Bilanzidentität auch zur Bilanzkontinuität. In diesem Fall ist die Bilanzidentität gleichbedeutend mit dem Begriff „formelle Bilanzkontinuität“.

Vorbereitende Buchhaltung: Vorarbeit lohnt sich

Wenn Sie Ihre steuerlichen Pflichten durch ein Steuerbüro erledigen lassen, lohnt es sich, den Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden dort zu reduzieren – und auch für die eigene Belegschaft ist die Buchführung angenehmer, wenn diese gut vorbereitet ist.

Eine gute Struktur ist dabei bereits die halbe Miete: Bereiten Sie die Buchhaltung vor, indem Sie alle Belege in chronologischer Reihenfolge zusammenstellen und prüfen, ob Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts entsprechen.

Zu den weiteren Aufgaben der vorbereitenden Buchhaltung gehört das Vorkontieren der Belege. Spart das Steuerbüro bei der Erstellung der endgültigen Buchführung Zeit, wird Ihnen ein geringerer Betrag in Rechnung gestellt.

Digitale Buchhaltung: Buchhaltung online erledigen

Durch die Digitalisierung haben sich die klassischen Aufgaben der Buchhaltung, die traditionell sehr papierlastig waren, auf den PC verlagert. Dies spart nicht nur Ressourcen ein und verringert Kosten der Buchhaltung, sondern beschleunigt die Arbeit ungemein.

Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Buchhaltungssoftwares, die die gleichen Grundfunktionen aufweisen, sich aber in ihren Feinheiten und einigen Features unterscheiden. Besonders für größere Unternehmen, die über mehrere Standorte verfügen, zahlt sich etwa eine Datenspeicherung per Cloud besonders aus, da die Buchhaltung so jederzeit auf aktuelle Daten von allen Niederlassungen zugreifen kann. Mithilfe einer geeigneten Software halten Sie die Kosten Ihrer Buchhaltung in Schach.

Software für Buchhaltung

Wir haben im Folgenden eine Liste mit beliebter Buchhaltungssoftware zusammengestellt:

BuchhaltungsButler

BuchhaltungsButler ermöglicht eine weitgehende Automatisierung der Buchführungskernbereiche. Die Software unterstützt Sie zum Beispiel bei der Kontierung, Buchung und dem Belegmanagement.

Außerdem lassen sich Bankkonten von verschiedenen Finanzinstituten, aber auch von PayPal oder Amazon direkt in die Software einbinden. Bei BuchhaltungsButler können Sie aus vier verschiedenen Modellen mit steigendem Funktionsumfang wählen.

freeFiBU

Das Programm freeFiBU wurde speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt. Es bietet direkten Datenzugriff von überall durch einen Cloud-Datenspeicher. FreeFIBU ist auch für die Nutzung durch Menschen geeignet, die mit Buchführung bisher nichts am Hut hatten und greift so vor allem unerfahrenen Nutzenden unter die Arme.

Aber das Beste an freeFiBU ist: Es ist (wie der Name schon erahnen lässt) komplett kostenfrei. Nur wer noch eine Steuerberatung von freeFiBU wünscht, wird dafür zur Kasse gebeten.

lexoffice

Lexoffice von Lexware hat eine besondere Entstehungsgeschichte, denn es wurde von seiner Zielgruppe selbst ins Leben gerufen. Über 800 Unternehmen nahmen an der Entwicklung teil. Durch kontinuierliches Feedback der Nutzenden fügten die Entwickler und Entwicklerinnen immer mehr Funktionen hinzu. Lexoffice vereint die Bereiche Steuern, Rechnungsmanagement, Onlinebanking und Buchhaltung in einer einzigen Software. Ebenso ermöglicht lexoffice die Arbeit per App und Smartphone.

DATEV Buchhaltung

DATEV ist eine führende Softwarelösung, die speziell für die Buchführung und Steuerberatung entwickelt wurde. Sie ermöglicht die elektronische Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Buchungsdaten.

Mit DATEV gestalten Sie Ihre Buchhaltung effizienter, indem Sie Bankdaten automatisch importieren, Buchungen automatisieren und verschiedene Auswertungen generieren können.

Übrigens: Einen Großteil dieser Software können Sie kostenfrei testen. So können Sie sich persönlich ein Bild von den Stärken und Schwächen der individuellen Programme machen, ohne dafür auch nur einen Euro ausgeben zu müssen.

Neben spezialisierter Buchhaltungssoftware gibt es eine Reihe weiterer Tools, die bei der Bilanzierung und Budgetierung hilfreich sein können. So bietet HubSpot zum Beispiel eine kostenfreie Vorlage für die Budgetplanung und Budgetanträge.

Sonderfälle: Buchhaltung für Kleinunternehmer, Freiberufler, Selbstständige & Co.

Betreibende von Einzelgewerbebetrieben sind nur unter bestimmten Umständen zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Sie bilden damit die Ausnahme in der Buchhaltung unter Gewerbebetreibenden.

Dazu können Sie die Zahl 6 im Kopf behalten: Wie bereits festgestellt, ist ein Umsatz von 600.000 Euro oder ein Gewinn von 60.000 Euro der Knackpunkt bei Einzelgewerbebetrieben: Liegt Ihr Unternehmen darüber, sind Sie zur Buchhaltung für Gewerbebetreibende verpflichtet. Liegen Sie darunter, müssen Sie sich den Aufwand nicht unbedingt machen.

Die Ausnahme von einer Buchhaltungspflicht betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine. Neben den allgemeinen buchhalterischen Aufgaben müssen sie zwar auch Spenden und Mitgliedsbeiträge korrekt erfassen und spezielle steuerliche Regelungen beachten, für ihren Jahresabschluss genügt jedoch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder eine vereinfachte Bilanz. Auch die Buchhaltung für Vereine funktioniert jedoch natürlich unkomplizierter, wenn das ganze Jahr über gewissenhaft Buch geführt wird.

Fazit: Die Buchhaltung gehört zum Unternehmertum dazu

Das Thema Buchführung gehört für Gewerbetreibende genauso zum Unternehmertum, wie das Ziel, ein wirtschaftliches Unternehmen zu führen.

Neben der Pflicht zur Führung von Büchern und der Erstellung einer Bilanz können Sie mit einer regelmäßigen Buchführung außerdem auch Vorteile für sich generieren. Sie erhalten jeden Monat einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und weil Sie Kostentreiber leichter identifizieren können, ist es einfacher, rechtzeitig die entscheidenden Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Sie sehen also: Buchführung ist nicht nur staubig-trockene Arbeit, die außer dem Finanzamt niemanden interessiert. Sie hat klare Nutzen und Vorteile für die alltägliche Unternehmensführung!

New call-to-action

 New call-to-action

Titelbild: Yumi mini / iStock / Getty Images Plus

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen in diesem Beitrag sind nicht als bindende Rechtsauskunft zu betrachten. Wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung, wenn Sie professionellen Rechtsbeistand benötigen.

Ursprünglich veröffentlicht am 8. August 2023, aktualisiert am August 08 2023

Themen:

Buchhaltung