Influencer-Vertrag: Das muss drin stehen

Influencer Marketing Leitfaden
Justin Pohl
Justin Pohl

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Sie sind nicht umsonst überall zu sehen – Influencer bestimmen die sozialen Medien mit. Durch den zunehmenden Einfluss von Influencerinnen und Influencern wird die Kooperation für Unternehmen mit den Digitalidolen immer bedeutender. Mindestens genauso wichtig ist dabei der Influencer-Vertrag. Aber was muss drinstehen und inwiefern können Unternehmen von einem Influencer-Vertrag profitieren?

Frau unterschreibt Influencer-Vertrag

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Warum ist ein Influencer-Vertrag für Unternehmen wichtig?

Für Unternehmen, die Kooperationen mit digital Arbeitenden planen, ist ein Vertrag elementar. Er bietet eine rechtliche Absicherung, mit der die Einhaltung aller Erwartungen und Pflichten garantiert wird. Doch es gibt weitere Gründe, warum ein guter Influencer-Kooperationsvertrag für Unternehmen wichtig is:

  • Ausbau der Maßnahmen: Der Vertrag bietet die Möglichkeit, die Bedingungen zu konkretisieren und so möglichst klar zu formulieren. So können Brands unter Umständen weitere Marketingmaßnahmen finden und diese durch einen Feinschliff bereits vor der Contentproduktion konzipieren.
  • Bessere Umsetzung: Durch den klar definierten Umfang ist auch für Bloggende ein Kooperationsvertrag vorteilhaft, da sie die gewünschten Maßnahmen gemäß den Erwartungen umsetzen können. Das spart Zeit auf beiden Seiten und steigert die Erfolgswahrscheinlichkeit der Influencer-Kampagnen.
  • Höhere Reichweite: Die Zusammenarbeit verspricht eine hohe Reichweite bei der gewünschten Zielgruppe – wenn sie denn gut ausgestaltet ist.
  • Gesichertes Vertrauen: Ein Influencer-Vertrag schafft bei beiden Parteien Vertrauen und Sicherheit. Gleichzeitig können Sie mit Ihrem Unternehmen Professionalität beweisen und sich so für zukünftige Kampagnen als attraktiver Partner beweisen.

Was muss in einen Influencer-Vertrag?

Ein Influencer-Vertrag kann grundsätzlich individuell gehalten werden, jedoch bietet es sich an, folgende Angaben vertraglich festzuhalten: Namen aller Beteiligten, eindeutige Projektbezeichnung, Kompensation, Leistungen, Rechte, Details zur Haftung und Geheimhaltung, Kündigung und weitere gesetzliche Regelungen.

Hier Genaueres zu den Einzelheiten:

  1. Namen aller Parteien sowie eindeutige Projektbezeichnung: Die Nennung des Projektes ist nicht verpflichtend, hilft aber bei der bürokratischen Zuordnung und verdeutlicht erste Grenzen des Kooperationsumfangs.
  2. Kompensation: Das Honorar und etwaige Zahlungsbedingungen sollten klar formuliert sein. Je nach Kampagne kann es sich um regelmäßige Zahlungen oder eine einmalige Vergütung handeln.
  3. Leistungen: Um sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt werden, sollten die konkreten Leistungen möglichst genau gelistet werden. Dazu gehört auch die Art und Weise, wie das Produkt oder die Dienstleistung durch die Zusammenarbeit beworben wird. Auch die Dauer sowie die Anzahl der gewünschten Beiträge und die geforderten Social-Media-Plattformen werden hier festgehalten.
  4. Rechte: Definieren Sie die Nutzungsrechte an den Inhalten, die generiert werden. Legen Sie fest, auf welchen Plattformen und Webseiten Sie den Content nutzen werden, womöglich auch über die aktive Promotion der Person hinaus. Denken Sie auch an weitere Marketingkanäle wie Newsletter, Blogartikel, Paid Marketing und Print und sichern Sie sich alle nötigen Rechte.
  5. Haftung: In diesem Abschnitt halten Sie fest, wer im Falle von Schäden oder Verletzungen haftbar ist. Dies bezieht auch die Ansprüche Dritter ein, die durch das Fehlverhalten der Vertragsparteien geltend gemacht werden können.
  6. Geheimhaltung: Eine Geheimhaltungsvereinbarung im Influencer-Vertrag garantiert, dass vertrauliche Informationen sowie die Vertragsbedingungen nicht von Beteiligten offenbart werden dürfen.
  7. Kündigung: Der Influencer-Kooperationsvertrag sollte außerdem eine Klausel enthalten, die definiert, unter welchen Umständen die Zusammenarbeit gekündigt werden darf.
  8. Gesetzliche Regelungen: Beachten Sie bei der Erstellung des Vertrags auch gesetzliche Vorgaben, die Sie einhalten müssen. Dazu zählen neben dem Arbeitsrecht auch die Regulierung von Werbung sowie die Offenlegung von Sponsoring-Beziehungen.
  9. Unterschriften der Vertragspartner: Der Vertrag sollte ebenfalls die Unterschriften aller Vertragspartner beinhalten, da der Vertrag erst so rechtlich bindend gemacht wird und somit bestätigt, dass alle Vertragspartner den Vertrag gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Sowohl handgeschriebene, als auch digitale Unterschriften sind für die Rechtswirksamkeit zulässig.

Influencer-Marketing: Tipps für den Vertrag

Influencer-Marketing ist keine Garantie für den Erfolg von Kampagnen. Mit diesen Tipps können Sie die Kooperation optimieren und das bestmögliche Ergebnis erzielen:

  1. Sichern Sie sich den Fokus: Um sicherzustellen, dass die Bloggenden für den Vertragszeitraum ausschließlich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bewerben, fügen Sie eine entspreche Klausel in den Influencer-Vertrag ein. Damit können Sie konkurrenzlos auf den gewünschten Plattformen werben, ohne weitere Brands aus dem Scheinwerferlicht zu rücken.
  2. Recherche zahlt sich aus: Um eine effektive Zusammenarbeit zu ermöglichen, müssen Sie vorab genug Zeit in die Recherche investieren. So finden Sie die passenden Personen mit der richtigen Zielgruppe – ob Nano-Influencer, Micro-Influencer oder große Influencer –, können gleichzeitig aber auch mögliche Herausforderungen der Zusammenarbeit identifizieren, bevor Sie den Influencer-Vertrag aufsetzen.
  3. Am Honorar hängt viel: Die Höhe der Kompensation für Influencerinnen und Influencer hängt nicht nur direkt mit der Anzahl der Follows zusammen, sondern auch mit der Anzahl und Art der Inhalte. Früher reichte die bloße Aufmerksamkeit durch das gegenseitige Posten als Kompensation noch aus, doch heute müssen Sie für viele Influencer tief in die Tasche greifen. Das lohnt sich, weil Sie von der Vertrauenswürdigkeit der Person profitieren. Wer zu wenig bietet, hat das Nachsehen!
  4. Verhandeln Sie – aber nicht zu hart: Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit einer transparenten und wohlwollenden Verhandlung. Achten Sie dabei darauf, dass Sie die Interessen und Bedingungen der Influencerinnen und Influencer wahren und nicht nur Ihr Unternehmen vertreten. Je professioneller Sie sich bei den Verhandlungen verhalten, desto wahrscheinlicher ist auch die positive Mundpropaganda in Influencer-Kreisen. Wenn bekannt ist, dass man mit Ihnen sehr gut zusammenarbeitet, sind Sie anderen Brands einen wichtigen Schritt voraus.
  5. Werten Sie die Zusammenarbeit aus, und zwar auch rechtlich: Zwar lassen sich viele der Regeln für Influencer-Verträge universell einsetzen, dennoch gleicht keine Kampagne der anderen. Stellen Sie sicher, dass Sie im Anschluss an die Zusammenarbeit nicht nur Marketingkennzahlen auswerten, sondern diese auch nutzen, um künftige Verträge besser aufzusetzen.

Fazit: Nichts geht ohne den Influencer-Vertrag

Für Unternehmen sind Influencerinnen und Influencer nicht nur wichtig, sondern unverzichtbar. Selbst kleine Start-ups können Influencer-Verträge aufsetzen, wenn sie Bloggende finden, mit denen sie übereinkommen – auch spezialisierte Corporate Influencer gibt es mittlerweile.

Durch Exklusivverträge kann konkurrenzlos geworben werden, ähnlich wie mit einem Brand Ambassador, mit Produktplatzierungen können Angebote einfach vermittelt werden und langfristige Verträge ermöglichen Kooperationen mit komplexen Marketingmaßnahmen – Ihre Brand wächst dann mit den Influencerinnen und Influencern.

Damit sind Influencer-Verträge ein fester Bestandteil des Marketings geworden, die beiden Parteien eindeutige Vorteile bieten.

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Titelbild: Drazen_ / iStock / Getty Images Plus

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