Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Dann haben Sie sich bestimmt schon gefragt, was ein Kleingewerbe ist. Doch wo liegt der Unterschied zu einem Kleinunternehmen? Ab wann lohnt es sich überhaupt, ein Kleingewerbe zu gründen? Und wie viele Kosten sind damit verbunden? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Kleingewerbe“ beantworten wir in diesem Artikel.

→ Praktische Vorlage für einen einfachen Businessplan [Kostenloser Download]

Der Unterschied zwischen Kleinunternehmen und Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe kann das Unternehmen eines Kleinunternehmers oder einer Kleinunternehmerin sein – vorausgesetzt, es überschreitet die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nicht. Andersherum ist ein Kleinunternehmen jedoch niemals gleich ein Kleingewerbe. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Kleinunternehmen und Kleingewerbe vor.

Kleingewerbe

Kleingewerbe sind besonders attraktiv für Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie Start-ups, die eine unkomplizierte Unternehmensform mit geringerem bürokratischen Aufwand suchen.

  • Einordnung: Ein Kleingewerbe bezeichnet ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist.
  • Rechtliche Bindung: Diese Unternehmensform ist nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden, was bedeutet, dass Kleingewerbetreibende von einigen kaufmännischen Regelungen befreit sind.
  • Buchführung: Für Kleingewerbe besteht keine Notwendigkeit für eine doppelte Buchführung. Sie unterliegen den allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Kleinunternehmen

Während ein Kleingewerbe sich auf die Art des Gewerbes und dessen rechtliche Rahmenbedingungen bezieht, kennzeichnet der Begriff Kleinunternehmen eine steuerliche Einstufung basierend auf dem Jahresumsatz.

  • Einordnung: Der Begriff Kleinunternehmen bezieht sich auf eine steuerliche Klassifizierung gemäß dem Umsatzsteuergesetz.
  • Umsatzgrenzen: Kleinunternehmen fallen unter die Kleinunternehmerregelung, die sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Diese Grenzen sind definiert als ein Vorjahresumsatz von maximal 17.000 Euro und ein Umsatz im laufenden Jahr, der 50.000 Euro nicht übersteigt.
  • Geltungsbereich: Die Kleinunternehmerregelung kann von verschiedenen Arten von Selbstständigen in Anspruch genommen werden, einschließlich Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Freiberuflerinnen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben.

Übrigens: Der Begriff „Kleingewerbe“ ist keine offizielle Rechtsform. Jede geschäftliche Unternehmung, die als Gewerbe angemeldet wird, gilt als Gewerbeunternehmen. Vor dem Finanzamt und anderen Behörden spielt es formell keine Rolle, ob Ihr Gewerbe „klein“ oder „groß“ ist.

Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe lohnt sich für alle, die eine Geschäftsidee haben und diese zuerst mit einem überschaubaren Aufwand austesten wollen. Das gilt für Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen, die Vollzeit an Ihrer Unternehmung arbeiten, sowie für alle Selbstständigen, die ein Kleingewerbe als Nebentätigkeit betreiben möchten.

Kleingewerbe: Die Vorteile

Ein Kleingewerbe bietet zahlreiche Vorteile. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte einmal zusammengestellt:

  • Einfache und kostengünstige Anmeldung: Die Gründung eines Kleingewerbes ist unkompliziert und erfordert kein Start- oder Mindestkapital. Dies erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit erheblich.
  • Vereinfachte Buchführung: Kleingewerbetreibende sind von der doppelten Buchführung befreit und können die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen. Dies reduziert den administrativen Aufwand und vereinfacht die Finanzverwaltung.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Wenn Ihr Kleingewerbe jedoch unter den Freibeitrag fällt, sind Sie zumindest von der Gewerbesteuer befreit. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wodurch die Umsatzsteuerpflicht entfällt.
  • Flexibilität in der Unternehmensführung: Als Kleingewerbetreibende tragen Sie die volle Verantwortung für alle geschäftlichen Entscheidungen und können Ihr Unternehmen flexibel gestalten.

Kleingewerbe: Die Nachteile

Trotz dieser Vorteile bringt ein Kleingewerbe auch einige Nachteile mit sich. Diese sind:

  • Begrenzte Rechtsformen: Die Wahl der Rechtsform ist auf das Einzelunternehmen oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) beschränkt.
  • Unbegrenzte Haftung: Kleingewerbetreibende haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, was ein erhöhtes finanzielles Risiko darstellt.
  • Einschränkungen bei der Firmierung: Bei der Wahl Ihres Firmennamens sind Sie als inhabende Person verpflichtet, Ihren Vor- und Nachnamen zu integrieren. Das schränkt Ihre Möglichkeiten bei der Namensgebung natürlich stark ein.
  • Geringere Attraktivität für Investoren und Investorinnen: Kleingewerbe können aufgrund ihrer Struktur und Größe weniger attraktiv für potenzielle Investoren und Investorinnen sein.

Ab wann ein Kleingewerbe anmelden?

Wenn Sie unternehmerisch tätig sein möchten, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie kleine oder große Umsätze und Gewinne erwarten. Das bedeutet, auch ein Kleingewerbe mit niedrigen Erlösen, zum Beispiel eine nebenberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmen oder GbR, ist in Deutschland anzumelden und damit offiziell zu gründen.

Sehr viele Menschen, die ein Geschäftskonzept ausprobieren möchten, starten als Sidepreneur bzw. Sidepreneurin. Möchten Sie das auch? Dann bietet sich für Sie vielleicht an, Ihr Kleingewerbe nebenberuflich zu führen. Unter Umständen können Sie dafür die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Um Ihr Kleingewerbe zu gründen, benötigen Sie jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft. Zudem sollte Ihre Geschäftstätigkeit gewerblich sein. Das ist nicht der Fall, wenn Sie beispielsweise einer künstlerischen Tätigkeit oder einem sogenannten Katalogberuf wie Arzt bzw. Ärztin oder Notar bzw. Notarin nachgehen.

Wenn Sie einen freien Beruf ausüben, dann haben Sie weder die Pflicht, ein Kleingewerbe, noch ein „richtiges“ Gewerbe ins Leben rufen. Trotzdem sollten Sie Ihr Finanzamt über Ihr Vorhaben informieren und eine spezielle Steuernummer beantragen.

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist recht einfach: Sie sind verpflichtet, Ihr Kleingewerbe beim örtlichen Gewerbeamt und beim Finanzamt zu melden. Zudem sollten Sie Ihre kleingewerbliche Tätigkeit bei der IHK, HWK oder der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft registrieren. Für eine internationale Tätigkeit benötigen Sie eine Umsatzsteuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Wie viel darf man bei einem Kleingewerbe verdienen?

Nur wenn Sie weniger als 600.000 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen, zählen Sie zu den Kleingewerbetreibenden. Liegen Ihre Einkünfte oder Gewinne über diesen Grenzen, gilt Ihre Unternehmung nicht mehr als Kleingewerbe.

Wenn Sie in einem Geschäftsjahr zu viel Umsatz und/oder Gewinn machen und damit die Grenzen für ein Kleingewerbe überschreiten, betreiben Sie ein „normales“ Gewerbe. Das bringt neue Rechte und Pflichten mit sich. So dürfen Sie nicht mehr eine einfache Einnahmenüberschussregelung (EÜR) erstellen. Stattdessen haben Sie eine doppelte Buchführungspflicht (Doppik) und sind dazu angehalten, Bilanzen aufzustellen.

Zudem kann sich durch das Überschreiten dieser Grenzen auch Ihre Rechtsform ändern. Wenn Sie Ihr Gewerbe im Handelsregister eintragen, gelten Sie fortan als e.K. (eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau). Und hatten Sie bislang eine GbR als Kleingewerbe, wird aus dieser eine OHG (offene Handelsgesellschaft).

Was kostet ein Kleingewerbe?

Die Gewerbeanmeldung kostet Sie zwischen 20 und 70 Euro. Dazu gesellen sich je nach Geschäftsmodell noch Ausgaben für Büromiete, Wareneinkauf, Lizenzen, Rohstoffe und Mitarbeitende. Zudem benötigen Sie eventuell eine Steuerberatung und Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen für Ihren Geschäftsbetrieb.

Darüber hinaus fallen für ein Kleingewerbe gewisse Steuern an. Sie sind beispielsweise verpflichtet, Ihre Gewinne über Ihre Einkommenssteuer zu versteuern. Das heißt, wenn Sie nach Ihren geschäftlichen Abzügen ein Plus verzeichnen, ist das steuerpflichtig.

Erzielen Sie einen Jahresgewinn von über 24.500 Euro, müssen Sie zudem eine Gewerbesteuer ans Finanzamt zahlen. Wenn Sie mit Ihrem Kleingewerbe den Freibetrag nicht überschreiten, d. h. wenn Ihr Gewinn unter dieser Grenze von 24.500 Euro liegt, entfällt die Gewerbesteuer.

Nutzen Sie nicht die Kleinunternehmerregelung, haben Sie zudem die Pflicht, eine Umsatzsteuer zu entrichten. Diese kommen on top auf Ihre Nettopreise. Allerdings dürfen Sie die Umsatzsteuer Ihrer geschäftlichen Ausgaben – die Vorsteuer – mit Ihren Mehrwertsteuereinnahmen verrechnen.

Kleingewerbe: Besonderheiten bei der Buchhaltung

Als Betreiber oder Betreiberin eines Kleingewerbes profitieren Sie von einer einfachen Buchführung. Dazu gehört, dass Sie nur ein Buchungskonto benötigen. Zudem können Sie eine Einnahmenüberschussrechnung als Jahresabschluss erstellen oder diese von einem Büro für Steuerberatung erstellen lassen. Sie sind also nicht verpflichtet, aufwändige Bilanzen anzufertigen.

Betreiben Sie ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung, entfällt sogar das Ausweisen der Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug. Das erspart Ihnen viel Zeit und macht Ihre Buchhaltung noch einfacher.

Doch: Auch Kleingewerbetreibende sollten sich an die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form halten. Dazu gehören unter anderem die zeitgerechte Bearbeitung und die revisionssichere Verwaltung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen.

Wie beendet man ein Kleingewerbe?

Sie allein sorgen dafür, dass Sie mit Ihrem Kleingewerbe genügend Umsatz und Gewinn erwirtschaften, um davon (teilweise) leben zu können. Einkommensschwankungen sind dabei vollkommen normal. Sie sollten diese jedoch bei Ihren Planungen mit einberechnen. Ebenso kann es in Ihrer Branche einen harten Wettbewerb geben. Dann kann es unter Umständen notwendig sein, viel Zeit und Geld in Marketing und Vertrieb zu stecken.

Im schlimmsten Fall trägt sich Ihr Geschäftsmodell nicht und Sie fahren hohe Verluste ein. Wenn Sie mehrere Jahre hintereinander keinen Gewinn erwirtschaften, wird das Finanzamt Ihr Agieren als Liebhaberei oder Hobby einstufen. In diesem Fall sind Sie dazu aufgefordert, Ihr Kleingewerbe zu beenden.

Die Beendigung eines Kleingewerbes kann jedoch mit recht viel Aufwand verbunden sein. So besteht eines Ihrer To Dos darin, alle Produkte und Waren zu verkaufen, offene Rechnungen und Steuern zu begleichen, Ihre Geschäftskontakte zu informieren und Ihr Büro zu kündigen.

Stellen Sie den Geschäftsbetrieb Ihres Kleingewerbes dann offiziell ein, besteht der nächste Schritt darin, Ihr Kleingewerbe abzumelden. Hierfür gibt es ein spezielles Formular. Geben Sie zudem der Industrie- und Handelskammer oder Ihrer Handwerkskammer und dem Finanzamt Bescheid. Schicken Sie auch eine Information an weitere Behörden, mit denen Sie im Rahmen Ihres Kleingewerbes in Kontakt standen, und melden Sie alle Unternehmensversicherungen ab.

Fazit: Die Gründung eines Kleingewerbes als erster Schritt zur Selbstständigkeit

Wenn Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen wollen, ist ein Kleingewerbe der perfekte Start. Das gilt besonders, wenn Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit nebenberuflich betreiben und somit eine Grundsicherung durch Ihren Hauptjob haben.

Trotz der recht wenigen Hürden sollten Sie Ihr Kleingewerbe nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Zum einen fällt jede Menge Papierkram an, um Ihr Business überhaupt betreiben zu dürfen. Zum anderen haben Sie wie ein richtiger Unternehmer bzw. wie eine gestandene Unternehmerin zu agieren. Finden Sie dazu ein tragfähiges Geschäftsmodell und erstellen Sie einen Businessplan. Entwickeln Sie Marketing- und Vertriebsstrategien, damit Sie schnellstmöglich Umsatz und bald auch Gewinn erzielen.

New call-to-action

Titelbild: Marco VDM / iStock / Getty Images Plus

Ursprünglich veröffentlicht am 15. Februar 2024, aktualisiert am Februar 15 2024

Themen:

Selbstständigkeit